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Schmerzensgeld bei Unfall auf Rummelplatz

gefragt von Yvchen am 12.05.2009 um 15:02 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage. Meine Tochter (12j) war mit zwei ihrer Freundinnen auf dem Rummelplatz und wurde durch eine Windböe von einem Bauzaun am Ohr verletzt. Der Krankenwagen kam und die Polizei hat diesen Unfall aufgenommen. Meine Tochter wurde darauf hin ins KH gebracht und musste genäht werden. Kann ich Schmerzensgeld verklagen wenn ja wen die Stadt selber oder den Besitzer der wurde auch aufgenommen von der Polizei. Meine Tochter war eine Woche krank geschrieben.

Vielen Dank für eure Unterstützung und Antworten. Mfg Yvchen

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anonym
beantwortet von anjanni am 12. Mai 2009 15:02
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Das solltest Du mit einem Rechtsanwalt besprechen...

Wenn feststeht, daß der Bauzaun schlecht gesichert war, kannst Du vermutlich den Besitzer verklagen.

Aber das machst Du eh nicht ohne Anwalt. Also frage den direkt.

Ob Du Erfolg hast, hängt dann eh noch vom Richter ab.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 12. Mai 2009 15:05

DH. DEr zaun müßte aber schon sehr unglücklich aufgestellt sein, dass man was kriegt.

Kommentar von anjanni am 12. Mai 2009 15:06

Ja Indy, das stimmt.

Kommentar von Yvchen am 12. Mai 2009 15:11

Dank dir anjanni,

habe am Do Termin beim Anwalt da wird sich rausstellen wie es weitergeht.


anonym
beantwortet von mig112 am 12. Mai 2009 15:07
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Wenn du Schmerzensgeld verlangen willst, musst du jemandem eine SCHULD nachweisen. Dazu braucht man Beweise... rosig sehe ich deine Chancen nicht gerade dafür. Schadenersatz dagegen, kannst du vom Zaunbesitzer jederzeit verlangen.


Gloria1964
beantwortet von Gloria1964 am 12. Mai 2009 15:03
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Kannst Du sicher! Aber sei doch froh das nicht noch mehr passiert ist,als auf die Kohle zu gieren!


anonym
beantwortet von Clausvon am 13. Mai 2009 09:32
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Bei der Frage der Höhe kann es sein, dass es sich um eine Bagatellverletzung handelt. Dann gibt es gar nichts. Ansonsten kommt es darauf an, ob eine Narbe zurückbleibt, wie groß die Wunde ist etc. Über 500 EUR gibt es wahrscheinlich nicht. Bei der Frage gegen wenn, muss man schauen, wer den Zaun aufgestellt hat, der ist verantwortlich und dann muss auch noch die Frage geklärt werden, ob hier wie oben schon gesagt ein Verschulden vorliegt.


anonym
beantwortet von hundini am 12. Mai 2009 15:12
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Ich glaube, nur wenn nachgewiesen werden kann, das Fahrlässigkeit vorliegt. Schmerzensgeld ist aber gering, wenn überhaupt. Aber warum so Geldgeil? War ja sicher nicht beabsichtig, daß der Bauzaun umkippt. Einen Rechtsanwalt brauchst du auf jeden Fall.

Kommentar von Yvchen am 12. Mai 2009 15:18

Muss morgen ey auf die Polizei zur Vernehmung und da werd ich mich nochmal kundig machen. Was heißt hier Geldgeil ich denk mal umsonst haben die das Schmerzensgeld net eingeführt.


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 12. Mai 2009 15:07
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da wirst du wohl niemanden verklagen können,durch höhere gewalt,der windbö,gibt es keinen schadensersatz.wenn du einen anwalt hast,oder jemanden kennst der sich mit rechtsfragen auskennt,solltest du den fragen...-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Mai 2009 15:04
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Du kannst dein Glück versuchen, aber berechtigte Ansprüche hättest du erst dann, wenn irgendjemand schuldhaftes Verhalten an den Tag legen würde. Die Polizei würde dir schon sagen, ob du jemand verklagen könntest. Ist niemand was vorzuwerfen, dann geht dein Anspruch ins leere.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 12. Mai 2009 15:04
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Du kannst eventuelle Forderungen gegen den Betreiber der Baustelle geltend machen. Der muss dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist.

Ob was bei rumkommt oder nicht, wird davon abhängen, ob der Betreiber irgendwelche Vorschriften vernachlässigt hat oder nicht.


anonym
beantwortet von Lausi113 am 12. Mai 2009 15:04
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ich glaube das schmerzensgeld müsste der besitzer bezahlen, weil der zaun nciht irchtig festgemacht wurde


julia611
beantwortet von julia611 am 12. Mai 2009 15:03
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geh zu einem rechtsanwalt aber ich glaube das man kein schmerzensgeld bekommt da eine windböhe eine naturgewalt ist.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 12. Mai 2009 15:03
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In Deutschland bekommst du wenig Schmerzensgeld. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand (Fahrten zum Gericht etc.) und lohnt nur, wenn sowieso ein Verfahren gegen den Aufsteller läuft.

Meine Meinung.


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