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Schmerzengeld nach Dienstunfall

gefragt von schulli1304 am 08.07.2008 um 10:36 Uhr

Hallo ihr lieben, ich bin im öffentlichen Rettungsdienst für eine Hilfsorganisation tätig und wurde bei einem Einsatz von einem Patienten angegriffen und verletzt ( Rippenprllung, Nierenprellung, Hämatome). Ich war 7 Tage nicht dienstfähig Meinem Arbeitgeber war es leider relativ egal, eine Unterstützung von ihm ist nicht zu erwarten. Ich möchte den Patienten nun zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen. Da mein Einkommen nicht so hoch ist (1400 € netto)und ich selbst keine Rechtschutzversicherung habe, stellt sich die Kostenfrage. Ich habe eine nicht berufstätige Frau und ein Kind zuhause. Gibt es Prozeßkostenhilfe?


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Meisttollerant
beantwortet von Meisttollerant am 8. Juli 2008 10:39
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Vom Arbeitgeber hast du NICHTS zu erwarten, er hat ja schon Lohnfortzahlungen geleistet. Zivilrechtlich klagen wäre mgl. und Prozesskostenhilfe auch. Frage beim Amtsgericht nach. Die Beratung dort ist kostenlos.

Kommentar von 9399fd96b6da704b6bdf989a9199474esmallMeisttollerant am 8. Juli 2008 10:39

Viel Erfolg und gute Beeserung!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. Juli 2008 10:46
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Da würde ich nicht drauf bauen. Bei dem hohen Verdienst muß man auch mal die Prozeßkosten vorstrecken. Du willst doch das Schmerzensgeld also mußt Du auch in Vorkasse gehen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 8. Juli 2008 10:49
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Die Frage ist bei solchen Prozessen, ob du Aussicht auf Erfolg hast. Erstens müsstest du dem Patienten nachweisen können, dass er nicht unter Schock stand (wegen des Unfalls) oder in anderer Hinsicht unzurechnungsfähig (Alkohol, Drogen).

Dann müsste bei dem Patienten ja auch erst mal was zu holen sein, damit sich der ganze Aufwand ja lohnt.

Und für 7 Tage, für die ja auch noch der AG aufkommt, und ein paar Prellungen und blaue Flecken... freu dich lieber über die paar Tage, in denen du mehr Zeit mit deiner Frau und deinem Kind verbringen kannst ;)

LG

Wieselchen

Kommentar von 94ac6eb36003c4b440d880c2b3874c4csmallStella04 am 8. Juli 2008 10:56

Genau. Ich würde das Risiko auch nicht eingehen...

Kommentar von schulli1304 am 8. Juli 2008 15:46

Nun ja, ein blaue Flecken und ein paar Prellungen mag ja ok sein. Die Nieren haben einen abbekommen, Blut im Unrin war mehrere Tage nachweisbar, Schmerzen waren vom feinsten. Zum Glück ist alles gut gegangen.


Condor131
beantwortet von Condor131 am 8. Juli 2008 11:22
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Ich hoffe, dass nun zumindest wieder ok bist. Da dies ein berufstypisches risiko ist, hast Du neben dem gesetzlichen ausgleich keine weiteren ansprueche, es sei denn Du kannst vorsatz nachweisen. Was hattest Du eigentlich vom arbeitgeber erwartet? Fuer unfaelle dieser art ist die berufsgenossenschaft als versicherung zustaendig und schmerzensgeld ist da grundsaetzlich bei keinem arbeitsunfall vorgesehen.

Kommentar von schulli1304 am 8. Juli 2008 15:49

BG technisch wurde der Unfall aufgenommen. Was ich von meinem Arbeitgeber erwarte? Seit diesem Tag nichts mehr. Er steht nicht hinter seinem Personal, macht einem noch Vorwürfe und und und.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 8. Juli 2008 10:38
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Ach du armer. Da macht man was wohltätig und kriegt keine Unterstützung wenn man es nötig hätte. Ich würde beim Amtsgericht mal anfragen. Ich wünsche dir alles Gute dabei und gute Besserung!


Stella04
beantwortet von Stella04 am 8. Juli 2008 10:39
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Ich denke bei Prellungen und nur 7 Tagen Dienstunfähigkeit lohnt sich der Prozess wahrscheinlich nicht wirklich. Höchstens du leidest noch immer unter den Folgen des Unfalls...


anonym
beantwortet von Auskunft am 8. Juli 2008 10:47
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Vielleicht kann Dir Deine Berufsgenossenschaft einen Rat geben.


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Juli 2008 11:15
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Ich würde an Deiner Stelle erst mal einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit ihm die Sache durchsprechen. Eine erste Beratung ist nicht so teuer. Wenn ein (seriöser) Anwalt der Ansicht ist, daß eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird er Dir auch helfen können im Hinblick auf PKH.

Zunächst wird man auch mal außergerichtlich eine Forderung aufstellen. Auch im Hinblick auf die Höhe ist Dir der Anwalt behilflich -damit Du nicht hinterher Gerichtskosten hast, weil die Höhe nicht angemessen war.

Aber es mag sein, daß die Umstände des Falls nicht zu Schmerzensgeld berechtigen.


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