schlüsselübergabe mitten im monat. anteilsmäßig miete zahlen?

7 Antworten

miete wird grundsätzlich monatlich gezahlt oder ist verhandlungssache.

Die vorzeitige Schlüssel-/Wohnungsübergabe entbindet nicht von der Zahlung der Miete + Nebenkosten bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Da haben die Eltern einen unklugen Rat gegeben.

Du wirst die volle Miete bis zum Ende Dezember zahlen müssen.

Eine Wohnungsabnahme bedeutet nicht, dass ihr dann ausziehen müsst, meine Meinung. Allerdings ist das schon sehr verwirrend geschrieben. Ich würde mich dahingehend mal genau mit dem Vermieter besprechen. Wenn ihr bis zum 31. bezahlen müsst, dann müsst ihr auch erst zum 31. ausziehen.

Eine Abnahme bedeutet in meinem Verständnis nur, dass die Wohnung in einem für den Vermieter ausziehbaren Zustand ist. Heißt aber nicht, dass alles schon raus sein muss. Also es müssen alle Dinge in Ordnung sein, je nachdem was ihr noch machen müsst, zB. Heizkörper streichen etc. sollte das bis dahin gemacht sein. Wenn das nicht so ist, habt ihr noch bis zum 31. Zeit, das fertig zu machen und dann muss die Wohnung auch zumindest besenrein übergeben werden können.

Normalerweise kann man auch eine Vorabnahme machen und mit dem Vermieter nochmal die Einzelheiten zu besprechen. Aber die Schlüssel müsst ihr erst am 31. abgeben. Wenn das von eurer Seite anders gewünscht ist und der Vermieter damit einverstanden ist, dann kann man die Miete splitten...wenn ihr also am 21. die Wohnung fertig verlassen sollt und die Schlüssel dementsprechend auch abgeben sollt, ihr das auch wollt, dann steht dem Vermieter für diesen übrigen Zeitraum keine Miete mehr zu. Dies aber nur, wenn der Vermieter diesen Zeitpunkt ausdrücklich wünscht. Zwingen kann er euch nicht, denn die Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen.

Wenn ihr aber dann schon raus wollt und dem Vermieter das egal ist, dann müsst ihr, auch wenn ihr aus freiem Willen schon vorzeitig auszieht, die Miete bis Ende des Jahres zahlen.

Hoffe, ich hab das jetzt nicht zu verwirrend geschrieben....

Ein nettes klärendes Wort mit dem Vermieter hilft hier allerdings wahrscheinlich wesentlich weiter ;-)

Viel Erfolg.....

die Sache ist gelaufen, ihr müßt bis zum 31.12. 12 zahlen, da ihr nicht nachweisen könnt, daß der Vermieter in der Zeit zwischen 21.12. und 31.12. die Wohnung nicht genutzt / renoviert oder anderweitig vermietet hatte. Ihr hättet das Recht gehabt, in der alten Wohnung Weihnachten und Sylvester zu feiern - daß Ihr darauf verzichtet habt, ist Euer Bier.

und Sylvester zu feiern

Aber nur bis Punkt 0:00 Uhr