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Schlüsseldienst wegen verstopften Türschlosses. Wer muss zahlen? Mieter oder Vermieter?

gefragt von JoMa3333 am 24.09.2009 um 20:53 Uhr

Bei einem Türschloss ging der Schlüssel mit zunehmender Zeitdauer immer schwerer zu drehen, bis zum Schluss die Tür gar nicht mehr zu öffnen war.

Mit dem Schlüsseldienst hatten wir Glück (da gibt es aber auch ganz schwarze Schafe am Markt), weil der Mann den Schliesszylinder nicht einfach ausgebaut sondern nur mit einer Art Karamba-Spray immer wieder den Schlüssel besprüht hatte und sich dadurch im Innern des Schlosses verfestigtes Öl gelöst hatte, was wohl irgendwann dort reingespritzt wurde.

Durch ausdauerndes Schlüssel raus- und reinstecken, drehen und säubern des Schlüsselschaftes konnte dann das Ölfett einigermassen aus dem Schloss gepuhlt werden, so dass das Türöffnen seit Wochen wieder einwandfrei und leicht funktioniert.

Reine Arbeitszeit ca. 30 Minuten, Kosten incl. An- und Abfahrt 50 Euro.

Der derzeitige Mieter behauptet, er habe nichts in das Türschloss gespritzt und deshalb stellt sich nun die Frage, wer den Schlüsseldienst bezahlen muss.


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HerrWandpilz
beantwortet von HerrWandpilz am 24. September 2009 20:56
2x
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Ähm...der Einsatz von Graphitöl ist glaube ich nicht wirklich etwas, was von einem Spezialisten vorgenommen werden muss...

das ist so, als ob man den ADAC im Winter rufen würde, weil man die lustige Erfindung "Türschloßenteiser" nicht kennt.


turalo
beantwortet von turalo am 24. September 2009 20:55
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der Mieter.


anonym
beantwortet von cavalerasysteme am 24. September 2009 20:56
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Da Du in der Beweispflicht bist und ein Rechtsstreit wegen 50,00 Euro sicherlich den Kostenrahmen sprengt, einfach unter Verlust verbuchen oder dem Mieter eine Frist zur Zahlung setzen mit Androhnung einer gerichtlichen Durchsetzung.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 24. September 2009 20:56
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Wenn der Schlüssel von außen brach der Vermieter, von innen der Mieter.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 24. September 2009 20:56
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ich denke auch der Mieter



swatkatten
beantwortet von swatkatten am 24. September 2009 21:02
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Also echt, ey, das hättet ihr auch selber machen können...

Kommentar von JoMa3333 am 24. September 2009 21:03

Ja wenn du Schlauberger mir vorher gesagt hättest, dass das SO einfach geht.

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 24. September 2009 21:15

Dann hätteste eher fragen sollen! ;-)


Bengy
beantwortet von Bengy am 24. September 2009 21:05
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Das Türschloss ist Eigentum des Vermieters und gehört m. E. n. zur Mietsache. Mängel an der Mietsache muss der Vermieter beseitigen. Oder gibt es in dem Mietvertrag eine Klausel über die Übernahme von Kleinreparaturen?


tombertone
beantwortet von tombertone am 27. September 2009 23:12
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Hallo JoMa3333

aus deiner Frage entnehme ich, das Du/Sie der Vermieter bist/sind? :-)

Zu deiner Frage: Mir gehen gerade mehrere Gedanken durch den Kopf.

  1. Wenn sich der Zylinder aufgrund von alten Fett im Gehäuse schwergänig schliessen lies, so ist eine falsche Handhabung der Grund dafür.

Ergo: Nur der Mieter hat ein Interesse an einer reibungslosen Funktion, also wird er es auch gewesen sein!

Laut jedem Hersteller darf der Zylinder nicht mit ÖL, Fett oder sonstigen geschmiert werden. Ausschließlich Graphit oder dafür zugelassene Öle wie bsp. WD40 sind zugelassen.

Ergebnis: Miter hat für die entstandenen Kosten aufzukommen, ohne wenn und aber!


Jetzt ist es aber so, das Sie als Vermieter nicht beweisen können, das es tatsächlich der Mieter war.

  • Wie lange wohnt der Mieter bereits in der Wohnung?
  • Wurde bei Einzug der Zylinder neu eingebaut?
  • Hat vielleicht bereits der Vormieter das Schloss (falsch) geölt?
  • Gibt es vielleicht einen Hauswart der die Zylinder unwissentlich geölt hat?

Alles Fragen die den Mieter entlasten können, falls Sie den Gedanken hegen Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.

Ich persönlich würde den Miter einmalig darauf hinweisen warum es zu diesem Problem kam und darum bitten den Zylinder künftig ausschließlich fachgerecht zu schmieren.

Im Anschluss würde ich mir das quittieren lassen und das Thema auf sich beruhen lassen.

Sollte sich so etwas oder ähnliches nochmals ereignen, so muss der Mieter für aufkommende Kosten gerade stehen.

Gruss Schlüsseldienst Schüle Berlin

www.schluesseldienst-schuele.de


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