Bei einem Türschloss ging der Schlüssel mit zunehmender Zeitdauer immer schwerer zu drehen, bis zum Schluss die Tür gar nicht mehr zu öffnen war.
Mit dem Schlüsseldienst hatten wir Glück (da gibt es aber auch ganz schwarze Schafe am Markt), weil der Mann den Schliesszylinder nicht einfach ausgebaut sondern nur mit einer Art Karamba-Spray immer wieder den Schlüssel besprüht hatte und sich dadurch im Innern des Schlosses verfestigtes Öl gelöst hatte, was wohl irgendwann dort reingespritzt wurde.
Durch ausdauerndes Schlüssel raus- und reinstecken, drehen und säubern des Schlüsselschaftes konnte dann das Ölfett einigermassen aus dem Schloss gepuhlt werden, so dass das Türöffnen seit Wochen wieder einwandfrei und leicht funktioniert.
Reine Arbeitszeit ca. 30 Minuten, Kosten incl. An- und Abfahrt 50 Euro.
Der derzeitige Mieter behauptet, er habe nichts in das Türschloss gespritzt und deshalb stellt sich nun die Frage, wer den Schlüsseldienst bezahlen muss.

Ähm...der Einsatz von Graphitöl ist glaube ich nicht wirklich etwas, was von einem Spezialisten vorgenommen werden muss...
das ist so, als ob man den ADAC im Winter rufen würde, weil man die lustige Erfindung "Türschloßenteiser" nicht kennt.
Da Du in der Beweispflicht bist und ein Rechtsstreit wegen 50,00 Euro sicherlich den Kostenrahmen sprengt, einfach unter Verlust verbuchen oder dem Mieter eine Frist zur Zahlung setzen mit Androhnung einer gerichtlichen Durchsetzung.

Wenn der Schlüssel von außen brach der Vermieter, von innen der Mieter.

Also echt, ey, das hättet ihr auch selber machen können...
Ja wenn du Schlauberger mir vorher gesagt hättest, dass das SO einfach geht.
swatkatten am 24. September 2009 21:15 Dann hätteste eher fragen sollen! ;-)

Das Türschloss ist Eigentum des Vermieters und gehört m. E. n. zur Mietsache. Mängel an der Mietsache muss der Vermieter beseitigen. Oder gibt es in dem Mietvertrag eine Klausel über die Übernahme von Kleinreparaturen?

Hallo JoMa3333
aus deiner Frage entnehme ich, das Du/Sie der Vermieter bist/sind? :-)
Zu deiner Frage: Mir gehen gerade mehrere Gedanken durch den Kopf.
Ergo: Nur der Mieter hat ein Interesse an einer reibungslosen Funktion, also wird er es auch gewesen sein!
Laut jedem Hersteller darf der Zylinder nicht mit ÖL, Fett oder sonstigen geschmiert werden. Ausschließlich Graphit oder dafür zugelassene Öle wie bsp. WD40 sind zugelassen.
Ergebnis: Miter hat für die entstandenen Kosten aufzukommen, ohne wenn und aber!
Jetzt ist es aber so, das Sie als Vermieter nicht beweisen können, das es tatsächlich der Mieter war.
Alles Fragen die den Mieter entlasten können, falls Sie den Gedanken hegen Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen.
Ich persönlich würde den Miter einmalig darauf hinweisen warum es zu diesem Problem kam und darum bitten den Zylinder künftig ausschließlich fachgerecht zu schmieren.
Im Anschluss würde ich mir das quittieren lassen und das Thema auf sich beruhen lassen.
Sollte sich so etwas oder ähnliches nochmals ereignen, so muss der Mieter für aufkommende Kosten gerade stehen.
Gruss Schlüsseldienst Schüle Berlin