Schlüssel von einer Filiale holen /abgeben zählt das zur Arbeitszeit?

4 Antworten

Das ist Arbeitszeit und damit auch berufsgenossenschaftlich abgedeckt...

Natürlich bist du dann im Auftrag der Firma unterwegs. (Unterliegst auch auf diesem Weg der gesetzlichen Unfallversicherung). Das ist selbstverständlich Arbeitszeit.

Dürfte so sein, ist ja eine Tätigkeit für den Betrieb. Holst ihn ja nicht aus privatem Interesse ab.

Ja du bist versichert und es ist Arbeitszeit.