gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Schlüssel vom neu gekauften Briefkasten abgebrochen. Recht auf Umtausch?

gefragt von MalkiaMalkia am 07.12.2008 um 14:40 Uhr

Habe mir vor ca 4Wochen in einer bekannten Supermarktkette einen Hausbriefkasten gekauft.
Die winzigen Schlüssel dazu sahen nicht sehr vielversprechend aus, das Schloss ging relativ schwierig auf und zu, und nun ist es passiert, der Schlüssel ist abgebrochen, Rest steckt im Schloss.
Habe ich eventuell Erfolg auf einem Umtausch? Den Kasten kann ich ja leider nicht abbauen, dazu müßte ich ja die Tür offnen um an die Schrauben zu kommen. Den abgebrochenen Schlüssel habe ich noch (und den Kassenbon). Oder hat jemand einen Tipp, wie ich den abgebrochenen Schlüsselrest entfernen kann?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Wohnen x 7.276 Einkauf x 426

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von macprof am 7. Dezember 2008 14:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

probiers mal villecht bekommste einen neuen. wenn nich dann haste pech und könntest es probieren den stummel rauszuziehen und mit dem ersatzschlüssel nutzen. schlüsselrest mit zange vorsichtig raus holen

mfg macprof

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 22. Dezember 2008 15:24

Habe den abgebrochenen Rest heraus bekommen.


Weitere gute Antworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 7. Dezember 2008 14:42
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast bereits beim Kauf bemerkt, dass die Schlüssel nichts taugen. Für eigene Fehler gibt es kein Rückgaberecht. Versuch es, vielleicht ist der Verkäufer kulant.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 7. Dezember 2008 14:58

Soll das jetzt der Rat sein, um den ich hier gebeten habe?
Deine Kommentare kannst du für dich behalten.

Kommentar von Regenmacher am 7. Dezember 2008 15:17

Klar, dass dir die Antwort nicht gefällt. Aber wer aus eigenem Unvermögen einen Schlüssel mordet, der hat das Recht auf Umtausch verwirkt.

Da hilft dir auch nicht die gesetzliche Gewährleistung, eher die Kulanz des Händlers.

Und denk dran, das Leben ist kein Wunschkonzert


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 7. Dezember 2008 14:46
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

nimm den Kassenbon und gib ihn zurück; fummle vorher den Schlüsselrest raus.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 7. Dezember 2008 14:48

Das ist mal eine vernünftige Antwort. Danke
Dann werde ich mal mein Glück versuchen.


Bodenseee
beantwortet von Bodenseee am 15. März 2009 10:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In solchen Großmärkten sollte es nicht schwer sein So einen Artikel gegegn einen neuen Einzutauschen, innerhalb von 14 Tagen sowieso und ohne Gründe, und innherhalb der Garantie 12 Monaten, und Gewährleistung 24 Monate aber da gibt es wieder besondere dinge zu beachten... aber Du hast evtl. schon Deinen Neuen Briefkasten oder ? ;-)


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.