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Schlüssel verloren - Vermieter informieren?

gefragt von justSusijustSusi am 27.08.2008 um 15:48 Uhr

Mir ist im Urlaub (in 1300 km Entfernung) mein Wohnungsschlüssel verschwunden... Muss ihn wohl wo verloren haben.

Der Schlüssel ist nicht markiert etc, man kann damit also nicht die dazugehörige Wohnung ausfindig machen. Darum erwarte ich demnächst keinen Wohnungsdiebstahl. Habe mir, als ich wieder daheim war, einen Schlüssel nachmachen lassen. So weit - so gut...

Meine Vermieterin ist keine sehr angenehme Person - wenn es geht, vermeide ich den Kontakt.

Muss ich ihr vom Verlust des ursprünglichen Schlüssels jetzt schon berichten? Oder reicht das, wenn ich ihr bei meinem Auszug den kopierten Schlüssel abgebe?

Wie sieht da die rechtl. Seite aus?


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tomsby
beantwortet von tomsby am 27. August 2008 15:49
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Du mußt nichts berichten


pegolina
beantwortet von pegolina am 27. August 2008 15:52
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Laß einen Schlüßel nachmachen und gut ist.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 27. August 2008 15:53
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Wenn du Pech hast kannst du den Schlüssel nicht kopieren, da die meisten Schlüssel ein geschütztes Muster haben.

Ich würde an deiner Stelle den Verlust auf jeden Fall melden, denn lass es blöd kommen wie der Zufall will, du ziehst aus, ein neuer Mieter zieht ein, und der Einbrecher hat den passenden Schlüssel zur Wohnung! Das gibt Ärger!

Kommentar von 1stEagle am 27. August 2008 15:57

Was erzählst du denn für nen Blödsinn, lies mal richtig, der Schlüssel wurde bereits dupliziert!!

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 27. August 2008 16:01

OK, hatte ich überlesen. Finde ich trotzdem blöd, das nicht zu melden.

Stell dir mal vor, du ziehst in eine neue Wohnung, und du bekommst 3 Schlüssel. Einer davon ist kopiert. Auf die Frage hin warum der kopiert ist, sagt dein Vermieter "Ach, das Original wurde verloren!". Was MIR dann in den Kopf schießt ist "Na super, der Ex-Mieter hat noch einen Schlüssel von dieser Wohnung und kann jederzeit rein!"

Genau das ist uns nämlich passiert!


Resistance
beantwortet von Resistance am 28. August 2008 09:31
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Der Deutsche Mieterbund weist zusätzlich darauf hin, dass der Mieter den Vermieter immer informieren muss, wenn ein Schlüssel abhanden gekommen ist. Nur der Austausch einer evtl. Schließanlage ist nicht ohne weiteres möglich. http://kuerzer.de/tKgYCncTD


anonym
beantwortet von anjanni am 27. August 2008 15:51
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Du mußt nichts berichten. Aber man wird später feststellen, daß der Schlüssel "nur" kopiert ist. Nicht weiter schlimm. Aber unter Umständen wirst Du dann gefragt, warum das nicht mehr das Original ist.

Schwierig wird es auch, wenn Du den Schlüssen gar nicht einfach kopieren kannst, weil er zu einer Schließanlage gehört...

Kommentar von Simple_avatar6smalljustSusi am 27. August 2008 15:54

Doch, das ging ganz einfach. Schlüssel wurde ganz schnell nachgemacht.

Kommentar von 1stEagle am 27. August 2008 15:57

Was erzählst du denn für nen Blödsinn, lies mal richtig, der Schlüssel wurde bereits dupliziert!!

Kommentar von anjanni am 27. August 2008 16:04

@1stEagle: Deshalb mußt Du hier nicht so rumpöbeln. Ich war offenbar nicht die einzige, die das überlesen hat. Und Blödsinn ist das andere davon noch lange nicht!

Kommentar von 1stEagle am 28. August 2008 06:50

Wenn ihr, anstatt nur auf Pumktejagd zu sein, einmal die Frage und den Sachverhalt richtig lesen würdet, was aber komischerweise kaum einer macht, dann ist es doch logisch, oder?

ERST lesen, DANN antworten ;)


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 27. August 2008 15:54
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"Der Austausch der Schlüsselanlage ist nicht notwendig. Du musst die Ersatzschlüssel, die beschafft werden müssen, bezahlen. Der Vermieter kann keinen Austausch verlangen wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Wenn z.B. ein Unbekannter den Schlüssel findet, kann er diesen noch lange nicht der entsprechenden Türe und dem Schloss zuordnen. Es wird nur gefährlich für Dich, wenn Du den Schlüssel an einem Anhänger hast und der Name, die Anschrift drauf steht. Hier die zwei Urteile zum Schlüsselverlust und dass der Mieter nicht zahlen muss. ( LG Berlin ZMR 2000, 535 ); ( LG Hamburg WM 99, 687 - Klauseln, die unabhängig vom Verschulden den Mieter verpflichten, ein neues Schloss einzubauen, sind unwirksam )"

Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1973700.html#1973784


anonym
beantwortet von 1stEagle am 27. August 2008 15:56
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Da du den Schlüssel bereits kopieren lassen hast ist die Sache erledigt.

Bei der Wohnungsrückgabe wird lediglich verglichen, wie viele Schlüssel du erhalten hast und wieviele du zurück gibst.

Sollten doch Fragen kommen, kannst ja sagen, das einer kaputt gegangen isst, kann ja schließlich mal passieren. Und für Ausgleich hast ja auch bereits gesorgt :)


parasol
beantwortet von parasol am 27. August 2008 15:56
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behalte die sache für dich - es seiden es waren besondere hausschlüssel - aber das sind sie nicht wie du schreibst also ist es auch kein problem geweswn sie nachzumachen (NUMMERNSCHLÜSSEL LASSEN SICH NICHT UNGEMELDET NACHMACHEN)- und bei auszug würde ich es auch nicht mitteilen da du sonst nachträglich noch ärger bekommen kannst ....... in dem dein vermieter da dann alle schlösser austauschen lassen kann auf deine kosten ......


PlayboyDeluxe
beantwortet von PlayboyDeluxe am 27. August 2008 16:04
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das einzige was du machen musst ist dein schloss auswechseln. dein vermieter hat damit gar nichts zu tun. der darf gar keinen schlüssel zu deiner wohnung haben, also kann dir das auch egal sein. aber mal ehrlich, warum kommst du da nicht selber drauf?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. August 2008 16:31
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Warum wird bei solch einer Frage nur geantwortet, anstatt diese Frage komplett zu lesen....und was wichtiger ist, auch zu verstehen.

Bei der Übergabe der Wohnung in ferner Zukunft reicht es aus, wenn die laut Mietvertrag enrsprechende Zahl der Schlüssel zurück gegeben wird.

Sollte dem Vermieter auffallen, dass ein Schlüssel anders aussieht, dann ist der eben erneuert worden, weil er z.B. total verrostet war.

Kommentar von 1stEagle am 28. August 2008 06:48

richtig, ganz mein reden


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. August 2008 16:31
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Lass einfach von dem noch vorhandenen Schlüssel eine Kopie machen, und fertig. Kein Mensch überprüft bei der Schlüsselrückgabe die Marke des Rohlings. Da wird nur die Anzahl der Schlüssel im Auge behalten.

Kommentar von 1stEagle am 28. August 2008 06:48

erst Frage lesen, dann antworten, der Schlüssel IST bereits kopiert

Kommentar von Saarland60 am 28. August 2008 13:03

erst Denken: Es lässt sich auch eine Kopie von der Kopie machen.


DeLuna
beantwortet von DeLuna am 27. August 2008 16:42
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Ich würd es auch nicht sagen. Du weißt das wohl kaum einer bei Dir mit dem verlorenen Schlüssel bei Dir einbrechen kann, da Du ihn im Urlaub verloren hast und das ist das Wichtigste..


anonym
beantwortet von Friendscout am 28. August 2008 09:27
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Wenn keine Zuordnung zu Dir (name, Adresse) und zu dem Haus (Adresse) möglich ist, dürfte keine Gefahr bestehen, dass daraus Schaden entsteht. Ich würds mitteilen, mit dieser Beschreibung!


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