Schlüssel verloren - alle Schlösser im Haus austauschen

9 Antworten

Mieter muss nicht immer zahlen ! Nach einem am 13.04.2010 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg (AG) muss der Mieter bei Verlust einen Schlüssels nur dann die Kosten für eine neue Schließanlage tragen, falls diese auch tatsächlich vom Vermieter ausgetauscht wird.

(Az.: 8 C 3212/09)

Im Streitfall hatte der Mieter seinen Hausschlüssel verloren. Der Vermieter forderte daraufhin Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage auf Grundlage eines Kostenvoranschlags. Hiergegen setzte sich der Mieter zur Wehr.

Das AG entschied nunmehr, dass eine Schadensberechnung anhand eines Kostenvoranschlags im verhandelten Fall nicht möglich sei. So müsse der Mieter nur dann zahlen, insoweit die Schließanlage auch wirklich ausgewechselt wird.

Nach einem aktuellen Urteil kann es für Mieter richtig teuer werden, wenn sie den Wohnungsschlüssel verlieren und einen Missbrauch nicht ausschließen können. Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, dem droht einiges Ungemach. Denn mit dem Nachmachen des Schlüssels ist es nicht unbedingt getan. Vermieter dürfen das Geld für den Einbau einer neuen Schließanlage verlangen, wenn der Mieter den Verlust verantworten muss und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des:

Amtsgerichts Hamburg (Az.: 43b C 228/07)

Sagt eine Mieterin gegenüber dem Vermieter aus, dass ihr Sohn den Haustürschlüssel für das Mietshaus in Hamburg vermutlich "am Strand von Rostock" verloren habe, so mussder Eigentümer nicht davon ausgehen, dass mit dem abhandengekommenen Schlüssel kein Missbrauch begangen wird. Er darf die Schlüsselanlage auswechseln und der Mieterin in Rechnung stellen. Sie hat den Schlüssel schuldhaft verloren, weil ein solcher Verlust - wenn auch durch den Sohn verursacht - nur dadurch passieren kann, dass sie den Türschlüssel "nicht hinreichend sorgfältig mitgeführt" hatte.

(Amtsgericht Hamburg-Mitte, 43b C 228/07)

Wo hast du denn den Schlüssel verloren? Lässt sich daraus schließen, wohin der Schlüssel gehört? Also steht ein Name oder eine Adresse drauf? Vielleicht musst du ja gar nicht alles wechseln.

Name am Schlüssel? o_O

@figelinsch

Was weiß ich? Manche haben die Nummer ihrer EC Karte AUF der EC Karte...Von daher.. ;-)

nein, das bezahlt man in der regel selbst...

Wenn das vereinbart wurde, schon.

Vorweg einmal zur Klarstellung: Ein Generalschlüssel ist ein Schlüssel, der zu allen Türen passt, also auch zu allen Wohnungseingangstüren. Den hast du sicher nicht. Die Schlüssel, die man verwendet um ins Haus und in deine Wohnung zu geraten, sowie in die allgemeinen Räume, die nennt man zentrale Wohnungseingangstürschlüssel.

Ob die private Haftpflichtversicherung hier bezahlt hängt zunächst davon ab, ob das Risiko des Schlüsselverlustes dort mitversichert ist (das ist häufig der Fall). Wenn es mitversichert ist, dann kommt es darauf an, ob du dich beim Verlust deines Schlüssels grob Fahrlässig oder gar Mutwillig verhalten hast. Ist dies nicht der Fall, kannst du damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt, oder die Ansprüche gegen dich abwehrt.

"Zentrale Wohnungseinganstürschlüssel"? Wow...das habe ich nach 30 Jahren noch nie gehört ;) ...es ist einfach ein Einzelschlüssel.

Die Haftpflichtversicherung greift gegenüber Dritten. Wenn du deinen eigenen Schlüssel verlierst, greift sie nicht.

Die Hausratversicherung könnte greifen - wenn du "Schlüsselverlust" drin hast.

ich denke, er wird Mieter sein

@Orknase

ja, aber eine Hausratversicherung haben ja nun auch die meisten Mieter (sinnvollerweise) - und wenn da eine Schlüsselklausel drin ist, ist er aus dem Schneider.

@Orknase

Auch mit Mietwohnung hat man einen Hausrat, und im besten Fall eine Versicherung dafür (die zB auch das Fahrrad abdeckt, wenns gemeldet is oder eine Pauschale vereinbart is).