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Schlüssel Notdienst

gefragt von TremorTremor am 03.06.2009 um 22:21 Uhr

Viel Text für eine Frage Eine Bekannte mußte gestern ihre Haustür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen. Dafür hat sie den Schlüsseldienst im Nachbarort (750 Meter Luftlinie) angerufen. eine halbe Stunde später kam dann der "Techniker". Allerdings nicht aus dem Nachbarort sondern irgend ein Subunternehmer. Dessen Firmennamen mit A beginnt. Keine Ahnung woher, angebliche An und Abfahrzeit 28 Min. Er sagte das öffnen wird ca. 200€ kosten. Dann tat er sich allerdings schwer die Tür zu öffnen da es angeblich eine Sicherheitstür ist. Dann bohrte er den Zylinder aus. eine halbe Std. Arbeit. Dann berechnete er eine Anfahrt 2 Einheiten 43€ , Abfahrt 2 Einheiten 43€ +100% da es schon nach 18Uhr war. Auch die Arbeitszeit hat er mit +100% berechnet, der neue Zylinder 95€ usw. alles in allem 425€ für diese Aktion. Die Bekannte bezahlte per EC Karte. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Lohnt es einen Anwalt einzuschalten (Sie hat keine Rechtschutzversicherung)? Für dieses Geld hätte sie locker eine Scheibe einschlagen können, wäre aufjeden Fall günstiger.

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Anell
beantwortet von Anell am 3. Juni 2009 22:24
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Hilfreichste Antwort

Einen Rechtsanwalt zu befragen, lohnt sich deshalb eher nicht, weil bei diesen bereits ein Erstgespräch (in dem die Situation erklärt werden muss) teuer ist (an die 200 Euro). Eher rate ich, den Verbraucherschutz zu befragen. Was die Kosten angeht: Leider ist es oft so teuer, auch die Zuschläge können die Firmen selbst festsetzen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass auch die An- und Abfahrt doppelt berechnet werden kann, ob da Spielräume sind, etwas zurückverlagen zu können, kann ich aber nicht beurteilen. Vielleicht sollte die Bekannte demnächst einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Freunden hinterlegen. Anell


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 3. Juni 2009 22:23
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Sie hätte vorher den Preis erfragen müssen... jetzt ist es zu spät und sie hat keine Chance mehr. Sie soll es als "Erfahrung" abbuchen.....

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:26

Hat sie getan, 200€ cirka hieß es

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. Juni 2009 22:30

...dann hätte sie die überhöhte Rechnung nicht sofort bezahlen sollen.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:33

hätte ich auch nicht gemacht... aber hätte hilft ihr jetzt auch nicht weiter

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 3. Juni 2009 22:32

und hat sie das schriftlich?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. Juni 2009 22:23
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bei schlüsseldiensten: vorsicht...

ob sich da ein anwalt lohnt ?


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 3. Juni 2009 22:22
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Die Gute hat sich ausnehmen lassen wie eine Weihnachtsgans.

95 Euro? Das ist wohl ein Platinzylinder...

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:24

wie wahr

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 3. Juni 2009 22:26

es sind keine Baumarktzylinder. Gute Zylinder im Fachhandel liegen bei 40-60 EK-Preis

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 3. Juni 2009 22:27

Wer bei An- und Abfahrt so massiv hinlangt und die Arbeitszeit doppelt abrechnet, verbaut auch keine Qualitätsware.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 3. Juni 2009 22:31

Selber schuld. Wenn ich einen Handwerker brauche, dann lasse ich mir ein schriftliches Angebot geben. Sollte es mir nicht schnell genug gehen, dann muss ich mir eben was anderes einfallen lassen!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 3. Juni 2009 22:25
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Wie oft müssen die Leute denn noch vor solchen Abzockerfirmen gewarnt werden? Alle paar Tage wird im Fernsehen darüber berichtet, trotzdem verdienen sich diese Gangster immer noch dumm und dusselig! Schlimmstenfalls gehört der Betrieb nicht mal zur Innung, so dass auch eine Schiedsstelle nichts ausrichten kann. Eine Klage ist wenig erfolgversprechend, denn für einen strafbaren Wucher ist der Betrag wahrscheinlich in Anbetracht aller Begleitumstände noch nicht hoch genug... Wenn Du verlierst, kämen also noch zusätzliche Kosten auf Dich zu.

Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Wendet Euch in solchen Fällen an die zuständige Polizeidienststelle! Die Polizei hat auch öfter mit Türöffnungen zu tun und kennt die seriösen Betriebe in ihrem Gebiet.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 3. Juni 2009 22:25
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Meine Güte..........warum hat sie die Rechnung denn schon bezahlt? Sie hätte erst mal gar nichts bezahlen sollen sondern sich mal eine Rechtsauskunft geben lassen sollen. Das machen doch Anwälte gegen einen Pauschbetrag - früher waren das glaub ich 20 DM - schätze mal jetzt ist auch hier einfach das andere Währungszeichen;-) - aber immerhin preiswerter als das. Oje........das geht ja gar nicht. Ein Tipp für die Zukunft für Deine Bekannte: Ich habe z. B. eine Hausrat - kostet gerade mal 14 Euro pro Monat - da ist so ein Schlüsseldienst schon mit drin - wird von der Versicherung in so einem Fall übernommen.......


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 3. Juni 2009 22:23
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Es ist doch bekannt das der Notdienst ordentlich hinlangt!
Spart euch das Geld für den Anwalt, vor Gericht kommt es bei einen Streitwert von 425€ eh nicht.


anonym
beantwortet von rudi05 am 3. Juni 2009 22:23
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eindeutig Wucher,in der Verbraucherzentrale beraten lassen


pb1791
beantwortet von pb1791 am 3. Juni 2009 22:23
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Schlüsseldienst gerade als Notdienst ist immer recht teuer


anonym
beantwortet von uli1972 am 3. Juni 2009 22:23
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Verbraucherschutz einschalten!!!


anonym
beantwortet von kampione91 am 3. Juni 2009 22:22
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Wieso Anwalt? Du nimst eine Leistung in Anspruch, also musste dafür zahlen. Vollkommen rechtens...

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:24

seh ich anders. Wenn ich einen Techniker aus dem Ort bestelle ist es doch nicht rechtens 130€ An und Abfahrt zu bezahlen.

Kommentar von kampione91 am 3. Juni 2009 22:27

Weil die Firma ihren Sitz im Nachbarort hat, heißt das noch lange nicht, dass dort auch der Techniker herkommt. Wie schon gesagt wurde: VORHER informieren, sonst hat man eben pech..

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:31

Der Anfahrtsweg wird generell von der Firma zum Kunden berechnet.

Kommentar von kampione91 am 3. Juni 2009 22:33

Sagt wer? Das Gesetz sicher nicht.


anonym
beantwortet von c6786 am 12. Dezember 2009 21:31
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Wenn der Schlüsseldienst in einem Ort wirbt, kann er auch nur entsprechende Kosten in Rechnung stellen, die von diesem Ort entstanden wären. Zudem sind 400 Euro Wucher (auch nach 18 Uhr) es würde sich auf jeden Fall lohnen ein Anwalt einzuschalten, weil man mindestens ein Teil der Anfahrt zurückbekommt und die Anwaltskosten nicht zahlen brauch bei dem Gewinn eines Rechtsstreites. Ich würde ein Rechtsanwalt einschalten (auch jetzt noch - ist noch nicht verjährt) zusäzliche Infos gibts hier http://schluesseldienstfinden.npage.de/


romeo27
beantwortet von romeo27 am 3. Juni 2009 22:22
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keine hat sie doch gehindert ein Fenster einzuschlagen !

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Juni 2009 22:29

wenn sie den Preis vorher gewußt hätte, hätte sie es sicherlich getan


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