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Schlüssel nachmachen und in Wohnung gehen strafbar?

gefragt von schnucki8906 am 06.11.2009 um 22:36 Uhr

Hallo.

Habe folgendes Problem. Ich habe die Vermutung das Jemand in meine Wohnung gegangen ist und seine perversen Spielchen getrieben hat. Ich habe auf mehreren Slips von mir Spermarückstände gefunden. Habe aber keinen Freund. Bin total fertig und habe Angst. Es gibt 3 Möglichkeiten:1. Hab mehrere Bekannte in Verdacht die meinen Schlüssel gehabt haben könnten und dann in meine Wohnung gegangen sein könnten. Habe einem davon auch öfters meinen Schlüssel gegeben weil er angeblich in meinen Keller musste um ein paar Sachen zu holen die er dort gelagert hat. Kann ich Ihn dafür eigentlich anzeigen? Ich glaube eher nicht weil ich Ihm ja den Schlüssel gegeben habe. 2. Jemand hat sich einen Schlüssel nachmachen lassen und ist dann rein. Das ist dann trotzdem Einbruch oder? 3: Jemand hat mit bestimmten Werkzeug aufgeschlossen. Soll ja möglich sein ohne das irgendwelche Spuren zurückleiben am Schloss. Ist ein ganz einfacher schmaler Schließzylinder.

Für den Einbruch kann ich denjenigen anzeigen wenn ich weiß wer es war aber wenn er den Schlüssel hatte und rein ist dann glaube nicht oder? Und das er so ne Schweinereien gemacht hat ist glaube auch nicht strafbar oder? Ich weiß nicht weiter. Bitte helft mir. Schloss ist schon ausgetauscht. Bin schon am nachforschen wer es gewesen sein könnte.


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anonym
beantwortet von Juszi22 am 6. November 2009 22:37
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geh zur polizei und erstatte anzeige gegen unbekannt. und lass, wenn möglich das schloss auswechseln!


GIna90
beantwortet von GIna90 am 6. November 2009 22:37
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Wenn er den Schlüssel ohne dein Einverständnis nach machen lässt kannst du ihn freilich anzeigen.


lady93
beantwortet von lady93 am 6. November 2009 22:38
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tu schloss auswechseln oder du machst über deiner haustier eine kleine kamera und dann siehste wer in deiner wohnung geht


anonym
beantwortet von newcomer am 6. November 2009 22:37
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Gentest machen lassen

Kommentar von tim1994 am 6. November 2009 22:37

ist dass nciht ein bischen teuer

Kommentar von newcomer am 6. November 2009 22:39

wenn du zur Polizei gehst und Anzeige gegen unbekannt machst, zahlt es der Staat


anonym
beantwortet von tim1994 am 6. November 2009 22:37
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weksel dass schloss



knattertatter
beantwortet von knattertatter am 6. November 2009 22:37
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Dann ist es Hausfriedensbruch


anonym
beantwortet von doris11 am 6. November 2009 22:38
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wenn das Schloß ausgetauscht ist,ist ja schon einmal gut,du hättest das bei der Polizei anzeigen können ,allerdings hättest du dann die Beweisstücke (Slips) haben müssen,ist unangenehm,.aber wenn es nicht anders geht....


anonym
beantwortet von ahuahuahu am 6. November 2009 22:38
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Schön, das Du so allerhand Leuten vertraust, und dann verwundert bist....! Aber woher weißt Du, das es Sperrma ist, also Milchflecken eingetrocknet sehen doch genauso aus, oder??

Kommentar von Simple_avatar5smallCallejon28 am 7. November 2009 01:11

Wie kommt das denn? Man bricht wohl kaum in ne fremde Wohnung ein, sucht erstmal Milch, sucht dann Slips um da Milch drüber zu kippen... Also bitte...o.O


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 6. November 2009 22:38
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Erstmal das schloss tausen ist das wichtigste!


akinom123
beantwortet von akinom123 am 6. November 2009 22:38
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stell doch mal eine Kamera auf.Tu so als ob du NICHT da bist. auto wo anderst parken usw


GbThreepwood
beantwortet von GbThreepwood am 6. November 2009 22:38
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auch wenn dein bekannter ungefragt in deine wohnung geht, dann ist das strafbar.. auch wenn du ihm einmal den schlüssel gegeben hast. Und das jemand auf deine klamotten strunzt.. also ich würde sagen das ist sachbeschädigung.. und sexuelle belästigung.. meiner meinung nach :-D


Wenne
beantwortet von Wenne am 6. November 2009 22:38
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Egal auf welche Weise sich jemand unerlaubt Zutritt zu deiner Wohnung verschafft - es ist und bleibt Einbruch und ist somit strafbar.

Nur die Polizei dürfte das - aber auch nur wenn 'Gefahr im Verzug' ist!


exekutive09
beantwortet von exekutive09 am 6. November 2009 22:40
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1.) Fingerabdrücke sicherstellen

2.) Tatprotokol erstellen

  • wer hatte Wann zugang..

  • wer sah etwas (nachbarn , passanten..)

3.) hier liegen mehrere Straftatbestände vor

4.) DNS Spuren der Slips aufnehmen lassen (evtl mehrere unterschiedliche)

5.) Schließzylinder lassen sich selbst bei benutzung sog. Picker (türöffner von Notdiensten) Spuren nachweisen

6.) Welche "Bekannten" hast du in Verdacht - das ist KRANK

7.) last but not least - Sberma oder Ausfluss?

8.) Schloss wechseln

mfG ExE


Bild/er:

Bild



anonym
beantwortet von Lenalein1 am 6. November 2009 22:40
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Hallo! Also. Auch wenn jmd deinen Schlüssel hat, darf er nicht einfach in deine Wohnung. Außer, du hast es ausdrücklich erlaubt. Sich an deiner Unterwäsche zu vergreifen ist in jedem Fall strafbar, hab aber keine Ahnung, auf was man den verklagen kann (Sachbeschädigung? Die Slips sind ja dreckig. Sexuelle Nötigung? Indirekt ja irgendwie. Schmerzensgeld od was in der Art? Schließlich macht es dir Angst.)


anonym
beantwortet von Reanne am 6. November 2009 22:41
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Wechsele sofort das Schloß aus und gib niemandem Deinen Schlüssel, egal wofür.Du kannst keinen Einbruch nachweisen, also wen willst Du anzeigen?



irgendwasblabla
beantwortet von irgendwasblabla am 6. November 2009 22:46
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Eindeutig Sache der Polizei.. Da würde ich sofrt hingehen.


anonym
beantwortet von schnucki8906 am 6. November 2009 22:48
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Schloß ist ausgewechselt. Den Slip hab ich noch. Ist eindeutig Sperm. Habs untersucht. Kein Ausfluss oder Reste vom Waschmittel.

Hab mir aber sagen lassen das es doch was kostet nen Speicheltest machen zu lassen. Wäre ja dann von mehreren Verdächtigen wo ich es vermute.


kingosalex2
beantwortet von kingosalex2 am 7. November 2009 12:03
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Klar ist das strafbar!!


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