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Schlüssel in Türschloss abgebrochen

gefragt von mokika am 06.05.2009 um 18:32 Uhr

Meiner Mieterin ist vor 2 Tagen der Schlüssel im Türschloss abgebrochen, worüber sie mich erst heute nachmittag informiert hat. Um in ihre Wohnung zu kommen hat sie um 22.00 Uhr einen Schlüsselnotdiest beauftragt. Die anfallenden Kosten des Schlüsseldienstes von ca. 350,00 Euro will sie von mir erstattet haben. Angeblich wäre das Schloss (laut Schlüsseldienst) schon vorher defekt gewesen. Aber hätte man da nicht schon vorher was bemerken müssen und wenn ja hätte sie mich nicht darüber informieren müssen, damit ich das Schloss austauschen kann.

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Schluessel abgebrochen x 5

Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. Mai 2009 18:34
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Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch....


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 6. Mai 2009 18:35
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Darauf würde ich mich nicht einlassen. Das soll sie mal selbst bezahlen.


scader1
beantwortet von scader1 am 6. Mai 2009 18:37
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Ganz ruhig bleiben. Erstens sind die Kosten überhöht und zweitens muß das nicht der Vermieter übernehmen.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 6. Mai 2009 18:35
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350 ,- Für einmal Tür aufmachen????? hahahaha... Hat sie den ganzen Schlüsseldienst gekauft????

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 6. Mai 2009 18:38

Nein, aber saniert ;-)

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 6. Mai 2009 18:40

Nach dem Motto, das muß die Vermieterin bezahlen, da hauen wir gleich mal 200 Okken drauf....

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 6. Mai 2009 18:43

So sehe ich das auch. Der Typ wird ihr die Worte in den Mund gelegt haben, die sie dann gutgläubig unterschreiben und zahlen lies. In der Hoffnung es zurückzubekommen. Tja, böse Welt ;-)

Kommentar von kadean am 6. Mai 2009 18:49

DH


sam820228
beantwortet von sam820228 am 6. Mai 2009 18:40
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der "SCHADEN" der voher am schloss gewesen sein soll hätte vorher schon gemeldet werden müssen. und die kosten für den schlüssedienst bezahlt der auftraggeber. also der mieter in dem fall.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 6. Mai 2009 18:36
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60 Eu kostet der Spass...+ Schloss.., weil der abgebrochene schlüssel ja drin ist...Rest nachschieben - dann geht das Schloss auf. Hat jemand da mit sekundenkleber nachgeholfen - sollte die Mieterin über Ihre "Freunde" nachdenken..


anonym
beantwortet von kadean am 6. Mai 2009 18:54
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die Rechnung wird die Mieterin bezahlen müssen, da sie ja nicht nachweisen kann, dass das Schloss schon einen Defekt hatte, es sei denn der Herr vom Schlüsseldienst kann das bestätigen und auch, dass der Fehler nicht zu bemerken war, daher keine Meldung an den Vermieter. Dass ein Schlüsseldienst allerdiens so viel kostet, ab 22.00 Uhr, kann ich mir vorstellen, da schon oft über die Unverschämtheit dieser Dienstleister im Fernsehen berichtet wurde

Kommentar von mokika am 6. Mai 2009 20:44

wahrscheinlich würde das der Herr vom Schlüsseldienst auch bestätigen. Die Frage ist nur kann man so einer Expertise auch trauen. Im Nachhinein kann mal alles behaupten, und selbst bei Vorlage eines Schlosses weiss ich immer noch nicht ob es das ausgebaute oder ein anderes ist. Ausserdem hätte sie meinen Neffen, der in der Wohnung unter ihr wohnt über dieses Problem informieren können. 22.00 Uhr ist zwar schon spät aber in Notfällen noch nicht zu spät.


anonym
beantwortet von jockl am 6. Mai 2009 18:39
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Die Angelegenheit geht dich als VM nichts an, erst recht nicht, solltest du eine Reparatureigenanteilsklausel im MV stehen haben.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 18:37
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Mieterproblem!


tauben
beantwortet von tauben am 6. Mai 2009 18:36
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das muß sie selber bezahlen wenn was mit den schlüssel was gewesen ist kann man das sehen


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