Meiner Mieterin ist vor 2 Tagen der Schlüssel im Türschloss abgebrochen, worüber sie mich erst heute nachmittag informiert hat. Um in ihre Wohnung zu kommen hat sie um 22.00 Uhr einen Schlüsselnotdiest beauftragt. Die anfallenden Kosten des Schlüsseldienstes von ca. 350,00 Euro will sie von mir erstattet haben. Angeblich wäre das Schloss (laut Schlüsseldienst) schon vorher defekt gewesen. Aber hätte man da nicht schon vorher was bemerken müssen und wenn ja hätte sie mich nicht darüber informieren müssen, damit ich das Schloss austauschen kann.

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Das soll sie mal selbst bezahlen.

Ganz ruhig bleiben. Erstens sind die Kosten überhöht und zweitens muß das nicht der Vermieter übernehmen.

350 ,- Für einmal Tür aufmachen????? hahahaha... Hat sie den ganzen Schlüsseldienst gekauft????

der "SCHADEN" der voher am schloss gewesen sein soll hätte vorher schon gemeldet werden müssen. und die kosten für den schlüssedienst bezahlt der auftraggeber. also der mieter in dem fall.
60 Eu kostet der Spass...+ Schloss.., weil der abgebrochene schlüssel ja drin ist...Rest nachschieben - dann geht das Schloss auf. Hat jemand da mit sekundenkleber nachgeholfen - sollte die Mieterin über Ihre "Freunde" nachdenken..
die Rechnung wird die Mieterin bezahlen müssen, da sie ja nicht nachweisen kann, dass das Schloss schon einen Defekt hatte, es sei denn der Herr vom Schlüsseldienst kann das bestätigen und auch, dass der Fehler nicht zu bemerken war, daher keine Meldung an den Vermieter. Dass ein Schlüsseldienst allerdiens so viel kostet, ab 22.00 Uhr, kann ich mir vorstellen, da schon oft über die Unverschämtheit dieser Dienstleister im Fernsehen berichtet wurde
wahrscheinlich würde das der Herr vom Schlüsseldienst auch bestätigen. Die Frage ist nur kann man so einer Expertise auch trauen. Im Nachhinein kann mal alles behaupten, und selbst bei Vorlage eines Schlosses weiss ich immer noch nicht ob es das ausgebaute oder ein anderes ist. Ausserdem hätte sie meinen Neffen, der in der Wohnung unter ihr wohnt über dieses Problem informieren können. 22.00 Uhr ist zwar schon spät aber in Notfällen noch nicht zu spät.
Die Angelegenheit geht dich als VM nichts an, erst recht nicht, solltest du eine Reparatureigenanteilsklausel im MV stehen haben.

das muß sie selber bezahlen wenn was mit den schlüssel was gewesen ist kann man das sehen