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Schlüssel einfordern, trotz Absprache im Mietvertrag

gefragt von NSMZ07NSMZ07 am 09.04.2008 um 12:18 Uhr

wir sind im November07 in unsere erste Mietwohnung gezogen und hatten wenig Erfahrung was den Mietvertrag angeht.In diesem ist geregelt, dass der Vermieter einen Schlüssel behält,um bei Gefahr in unsere Wohnung zu kommen.Ich habe jetzt schon viel nachgelesen und bin immer darauf gestoßen, dass wir dem eigentlich hätten gar nicht zustimmen müssen. Nun haben wir mit unserer Unterschrift auf dem Mietvertrag doch zugestimmt,dass der Vermieter einen Schlüssel behalten darf. Die Vermieter wohnen im gleichen Haus, wir haben mittlerweile ein ungutes Gefühl, wenn wir den ganzen Tag arbeiten sind.Können wir fordern,dass sie uns den Schlüssel aushändi


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Reply


Lola60
beantwortet von Lola60 am 9. April 2008 12:31
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Tauscht doch einfach das Schloss. Dann hat er den Schlüssel einbehalten, wie im Mietvertrag geschrieben und ihr habt keine Angst das jemand in eure Wohnung kommt. Rein rechtlich ist ein solcher Passus im Mietvertrag ungültig, auch wenn ihr es so unterschrieben habt


jens79
beantwortet von jens79 am 9. April 2008 12:34
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Am besten wechselst du einfach das Türschloss aus. Das geht ganz einfach (nur eine Schraube) und ein neues Zylinderschloss kostet im Baumarkt nicht viel. Wenn dein Vermieter dich drauf anspricht, kannst du ihn gleich fragen was er denn in deiner Wohnung wollte. Das ist nämlich Hausfriedensbruch, wenn nicht sogar Einbruch, wenn er einfach reingeht. Bei Gefahr in Verzug kann man die Türe ja eintreten (ne neue Standardtür kostet ca. 90 Euro).


Pelvis
beantwortet von Pelvis am 9. April 2008 12:35
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Wenn ihr so unsicher seit, wechselt doch einfach das Schloss aus. Haben wir in unserer letzten Wohnung auch so gemacht, nachdem unsere Vermieterin uns die Post in die Wohnung gelegt hatte, obwohl dafür ein Briefkasten draußen hängt. Liebe Grüße

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 13. April 2008 14:14

genau, ist und bleibt die einfachste lösung. nach mietende das alte schloss wieder einbauen und gut is...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. April 2008 12:24
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Erkundigt euch doch mal beim Mieterbund, ob ihr diesen Passus nicht irgendwie rückgängig machen könnt. So weit ich weiß, ist es gesetzwidrig.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 9. April 2008 13:31
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Formal ist das im Vertragsrecht doch recht einfach: Wenn ein Passus gesetzeswidrig ist oder gegen die "guten Sitten" verstösst, ist er per se nichtig. Ihr könntet demnach die Herausgabe eures Schlüssels fordern (ihr seid ja Besitzer der Wohnung) oder - einfacher - das Schloss austauschen. Dann hättet ihr sogar dem (fehlerhaften) Passus des Mietvertrags entsprochen; der Vermieter hat ja einen Schlüssel...zusätzlich vermeidet ihr evtl. Ärger mit dem Vermieter.





vollimleben
beantwortet von vollimleben am 9. April 2008 12:21
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Ich bin über !0 Jahre Vermieterin aber ich habe noch nie einen Schlüssel zur mietwohnung behalten,ist auch Gesetzwiderig

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 13. April 2008 14:10

sehr lobenswert!!!


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 9. April 2008 12:21
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Das war früher mal üblich. Aber da wurde der Schlüssel normalerweise in einem versiegelten Umschlag (Unterschrift auf der Klebekante) aufbewahrt. Könnt ihr den Schlüssel nicht verlieren und euch euren Ausleihen, dann gebt er ihn in so einem Umschlag zurück. Wäre der einfachste Weg ohne das Verhältnis mit euren Vermieter als zu sehr zu Belasten.


anonym
beantwortet von lamouroso am 9. April 2008 12:23
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Im Prinzip kannste beruhigt sein: Wenn der Vermieter während Deiner Abwesenheit OHNE VORANMELDUNG/AVISIERUNG Deine Wohnung betritt kannst Du ihn verklagen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNSMZ07 am 9. April 2008 12:25

Ja, aber das können wir ja eigentlich nicht nachvollziehen, ob er tatsächlich in der Wohnung war. Höchstens wir installieren eine Kamara. Aber das wird nicht gerade billig und auch etwas zu aufwendig, wenn er vielleicht 1mal die Woche, oder alle 2 Wochen reingeht... :-(

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 9. April 2008 12:27

So ein Quatsch. Was meinst du denn, lamouroso, was das kostet und wie lange das dauert.

Kommentar von lamouroso am 9. April 2008 12:31

mitra54: gemach gemach, ich versteh' Dich nicht: was soll "wie lange dauern" und "was das kostet"? Eine Strafanzeige oder was?

Kommentar von lamouroso am 9. April 2008 12:28

Es gibt da die kleinen Tricks: ein Haar oder Streichholz bei der Wohnungstür einklemmen. Ist billiger als eine Kamera...gg

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 13. April 2008 14:12

na dann viel spaß beim katz und maus spiel...


anonym
beantwortet von ChrisNadin am 9. April 2008 12:25
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man braucht keinen schlüssel mehr zur sicherheit abgeben oder da lassen..meine eltern vermieten schon seit jahren nen haus und soetwas haben die noch nie verlangt

Kommentar von Simple_avatar4smallNSMZ07 am 9. April 2008 12:27

Aber im Mietvertrag haben wir ja eigentlich zugestimmt, dass sie einen Schlüssel behalten dürfen, weil wir Anfangs zu naiv waren....! Können die Vermieter dann auf Erfüllung des Vertrages bestehen, oder ist die Klausel ungültig?

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 9. April 2008 12:29

Wollt ihr euch wirklich mit den Vermieter streiten die im gleichen Haus leben. Die können euch das Leben ganz schön schwer machen, so das jedes Verlassen der Wohnung zum Spießruten lauf werden kann. Überlegt euch das gut. Was ihr wegen des Schlüssels unternehmt.


Patron
beantwortet von Patron am 9. April 2008 13:55
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heutige frage und antwort:

Türschloss wechseln in Mietswohnung

beantwortet von Patron am 9. April 2008 13:35

selbstverständlich darfst du das schloß auswechseln. ich würde aber "der guten ordnung halber" dem vermieter das mitteilen und ihm auch sagen, dass natürlich irgendwelche notwendigen besuche der wohnung nach absprache möglich sind, in deinem beisein, und vielleicht auch noch für den fall deiner abwesenheit eine person benennen, bei der ein schlüssel deponiert ist.




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