Schlüssel abgebrochen - Haftpflicht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in deiner Haftpflichtversicherung das Schlüsselrisiko mit abgesichert hast, würde diese für den Schadensersatz des Dritten (Hauseigentümers) aufkommen. Für deinen Eigenschaden zahlt die Haftpflichtversicherung nichts. Was dir der Schlüsseldienst erzählt hat ist Unsinn. Dem ist das auch egal, er hat ja sein Geld.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Haftpflichtversicherung diesen Schaden bezahlt, war ja dein eigenes Verschulden, dass der Schlüssel abgebrochen ist. Bestenfalls findest du jemanden, der sagt er/sie habe den Schlüssel abgebrochen und erledigt das über seine/ihre Haftpflichtversicherung

soweit ich weiss, nur wenn du das risiko verlust von privaten schlüsseln mit abgedeckt hast-ist nicht bei jeder police standard-ruf am besten deinen versicherung an und frag nach, ob das mitversichert ist.

abgebrochen ist nicht verloren. Während bei Verlust oft zahlreiche Schlösser getauscht werden müssen, ist der Schaden bei einem beschädigten, aber noch vorhandenem Schlüssel anders.

Versuchen kannst Du es ja, ruf' doch Deine Versicherung an und frag!

Ich habe schon auf der Internetseite meiner Versicherung geschaut und die haben ein allgemeines Schadensmeldeformular. Da steht aber ein geschädigter Dritter drin. Ist das dann mein Vermieter? Obwohl ja alles ich bezahlt habe?

Vielleicht solltest du dir ins Gedächtnis rufen, wozu eine Haftpflichtversicherung da ist:

Sie springt ein, wenn du einem anderen gegenüber haftpflichtig bist [sodenn nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht], weil du einen Schaden verursacht hast.

Wenn dein Vermieter eine neue Schließanlage einbauen lassen müsste, dann ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die würde der Vermieter nämlich dir in Rechnung stellen. Für deinen eigenen Schaden bist du niemandem gegenüber haftungspflichtig - wem denn auch?