Schlossaustausch nach Trennung?

4 Antworten

a) ja, er hat einen Anspruch darauf, daß Du Deinen Teil der Miete bezahlst, solange Ihr beide im Mietvertrag steht

b) nein, er darf nicht einfach das Schloss austauschen

c) nein, Du darfst nicht einfach die Zahlung einstellen, nur weil er Dir den Zugang verweigert

Verzwickte Lage - hatte ich auch mal. Ihr solltet nun:

  • mit dem Vermieter gemeinsam einen Termin finden, um den Vertrag zu ändern (einen Rechtsanspruch habt Ihr aber nicht darauf)
  • gemeinsam eine Lösung finden, wann er Dir die Dinge übergibt, die noch Dir gehören.

Was für ein Kuddelmuddel... also ich finde, Du solltest das mit dem Mietvertrag dringend klären, sonst kommst Du u.U. in Teufels Küche. Schreibe dem ehemaligen Vermieter, dass ihr euch getrennt habt und Du ausgezogen bist (mit Datum!) und wünscht, dass der Mietvertrag auf Deinen Ex übergeht.

Stimmt er dann zu, ist alles gut. Weigert er sich jedoch, hast Du ein RIESENproblem...

ganz so einfach geht das nicht. Der Mietvertrag kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner diesem zustimmen; also sie, der Ex und der Vermieter.

@meini77

Ja, meini, das stimmt. Und es ist sogar noch viel komplizierter, wenn er rumzickt und weiter Miete verlangt, muss sie auch zahlen. Das meinte ich mit RIESENproblem... :(

@Bambi201264

"Er", sofern der Mitmieter gemeinst ist, hat nichts zu verlangen, weil er der Mitmieterin den Nutzung an der Wohnung rechtswidrig durch Aussperrung entzogen hat; folglich läßt sie ihn mit der Mietzahlung ebenso allein da stehen.

@schelm1

Schelm: Wenn es vor Gericht geht, sieht das leider anders aus. Moralisch würde ich Dir 100%ig zustimmen. ;(

gegenüber dem Vemeiter sind sei solidarisch mit dem Ex-Freund solidarisch bis zur ordnugnsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses nach gemeinsam erfolgter Kündigung haften.

Er hat Sie durch Aussperrung ausgeschlossen; folglich den Nutzen entzogen.

Stellen Sei dementspreched die Zahlungen ein und fordern Sie ihnSchriftlich auf einer fristgerechten Kündigung der Wohnung gegenüber dem Vermieter seine Zustimmung zu erteilen.

Stimmt er nicht zu, klagen Sie erfolgreich auf diese Zustimmung.

Die Verfahrenskosten hat er später zusätzlich zur Mietzahlung "am Bein", sofern er nicht selber aufgrund ausbleibender Mietzahlungen die fristlose Kündigung durch den Vermieter riskieren möchte.

Fazit: Kleine Machtspiele gekränkter Männlein.

Solange der gemeinsame Mietvertrag besteht und noch Sachen von Dir in der Wohnung sind, darf er Dich nicht ausschließen. Er muß Dir die Möglichkeit einräumen, Deine Sachen zu holen. Um aus dem Mietvertrag zu kommen, mußt Du kündigen, der Vermieter kann dann nach Ablauf der Kündigungsfrist verlangen, daß ein neuer Vertrag mit dem noch Mieter abgeschlossen wird, vorerst bist Du noch zur Hälfte Mieter der Wohnung.