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Schloß wechseln

gefragt von Doro1982 am 14.07.2008 um 0:13 Uhr

Meine Freundin ist vor 3 Monaten um gezogen. Bei der Schlüsselübergabe hat sie den Vermieter gefragt, warum es nur jeweils ein Satz Schlüssel gibt, meinte er nur sie können sich ja Nachschlüssel machen lassen. Dann passierten merkwürdige Dinge, es fehlten plötzlich Teile von ihrer Unter wäsche, die Tür war nicht abgeschlossen, obwohl sie abgesperrt hatte... usw. Darauf hin hat sie sich von einem Freund das Schloß aus wechseln lassen, nun hat der Vermieter ihr fristlos gekündigt. Im Streit hat er sich auch gleichzeitig verraten, das der in ihrer Wohnung war (Zeugen gibt es auch)!! Was nun ? Angezeigt wurde er schon!! Die fehlende Unterwäsche und ihre Aktfotos wurde auch bei ihm gefunden!!!!


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anonym
beantwortet von Plumbum am 14. Juli 2008 00:15
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Anzeige. Rechtsanwalt. Fristlose Kündigung. Den ganzen Umzug etc. würde ich in Rechnung stellen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Juli 2008 00:16

Joup ! ICH würde noch zum Psychater und nen paar Termine.... Parallel auf Körperverletzung ( Seele ) klagen...

Kommentar von Doro1982 am 14. Juli 2008 00:20

Das will sie auch machen!!!! Sie hält es nicht mehr alleine in der Wohnung aus!!!! Vorallem ist das so ekelhaft, wer weiß für was er die Aktfotos benutzt hat!!!! Die waren eigentlich für ihren Freund bestimmt!!!!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Juli 2008 00:22

Hmm.... Wie Pegolina sagt.... weiter den juristischen Weg.... Vollendet !


LadyDelish
beantwortet von LadyDelish am 14. Juli 2008 00:19
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Fristlos kündigen darf er sie nicht da sie ein Recht darauf hat wenn sie sowas bemerkt die schlösser auszutauschen, dadurch das da einer rumstöbert dadurch wird ja auch ihre Privatsphäre missachtet. Ich würde auch sagen fette Anzeige, Anwalt und verklagen. Dadurch das auch in seiner Wohnung die Bilder und die Unterwäsche gefunden wurde


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 14. Juli 2008 00:19
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Was heißt denn nun was nun? Fristlose Kündigung gibt es nur bei vertragswidrigem Verhalten. Wenn sie ihre Miete immer pünktlich gezahlt hat und sich sonst nichts hat zuschulden kommen lassen, hat der Vermieter keine Chance, sie zu kündigen. Sie soll zum Anwalt gehen und eine Privatklage einreichen und sich dann in Ruhe eine andere Wohnung suchen, ich denke ja mal, dass sie bei solch einem Menschen kaum weiter wohnen will.

LG

Wieselchen


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 14. Juli 2008 00:30
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Was willst du noch wissen? Anzeige ist erfolgt, nun heißt es abwarten.

Fristlose Kündigung dürfte übrigens unwirksam sein.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. Juli 2008 00:18
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abwarten!

Angezeigt wurde er - Beweise gesichert!

Seine Kündigung ist nichtig!

Trotzdem würde ich mir eine neue Wohnung suchen.



Demnati
beantwortet von Demnati am 14. Juli 2008 00:15
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Nun wird das Ekel dafür hoffentlich bestraft und entschuldigt sich.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Juli 2008 00:20

... und entschuldigt sich... Ich habe nichts gegen Hoffnung.... Aber.... Woran glaubst Du !? Von 1000 würde es vielleicht einer tun... und DEM würde ich nichts glauben !!!! Solche Typen gibt es zu hauf... Denen ist meist nicht viel zu helfen. Trieb ist Trieb.

Kommentar von 9056172267e64a4aa1ea21b9e87fb28asmallDemnati am 14. Juli 2008 00:24

Vielleicht ist es ja der EINE von 1000... Ich habe gesagt "hoffentlich".. Nicht "Er wird sich bestimmt entschuldigen".. Ich hoffe es für das Fräulein.Und auch wenn es sicher nichts gut machen kann..So zeigt er Reue. Ansonsten schließe ich mich genauso Plumbum an.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Juli 2008 00:28

;o)))

Kommentar von 9056172267e64a4aa1ea21b9e87fb28asmallDemnati am 14. Juli 2008 00:31

Ja..Belächel das mal.


Tonica
beantwortet von Tonica am 14. Juli 2008 00:18
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Ein Umzug ist doof, kostet Geld und Zeit. Aber ich wollte dort nicht mehr wohnen,also andere Wohnung. Und dem Vermieter würde ich....... L.G.


anonym
beantwortet von jotde01 am 14. Juli 2008 00:19
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da hilft wohl wirklich nur noch der Anwalt. Unberechtigtes Betreten der Wohnung, Diebstahl etc und dann der neue Umzug....


Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 14. Juli 2008 00:19
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Ich habe aber die Nylons nicht. lach. Ich würde mir einen Anwalt nehmen und mit ihm darüber beraten. Auf alle Fälle hat der Vermieter sich strafbar gemacht.


pegolina
beantwortet von pegolina am 14. Juli 2008 00:20
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Sofort ausziehen und diesen Idioten anzeigen. Mit allen Konsequenzen. Und Schadensersatzklage.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 14. Juli 2008 05:51
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ich gehe davon aus, dass die Polizei die Sachen gefunden hat. Dann wird er eine saftige Strafe erhalten. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und mir schnellstens eine andere Wohnung suchen. Die Kosten würde ich geltend machen ebenso soll der Anwalt ihn auf Schmerzensgeld verklagen. Die Kündigung ist unbegründet. Wenn sie dann eine andere Wohnung hat, sofort beim Einzug das Schloß der Wohnungstüre wechseln. Dazu ist man berechtigt. Bei meiner letzten Mietwohnung hatte ich das auch gemacht. ich hatte auch vermutet, dass der Vermieter in der Wohnung war. ich habe dann das Schloß gewechselt und eins vom gleichen Hersteller genommen. 2 Tage später hat er mich gefragt, wieso da ein anderes Schloß drin wäre?Also hatte er ja versucht reinzukommen, sonst hätte er es ja nicht gemerkt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Juli 2008 06:28
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seitens des Vermieters ist die fristlose Kündigung wirkungslos

als Mieter würde ich mir allerdings eine neue wohnung suchen und den Vermieter anzeigen und die Kosten für den Umzug zahlen lassen, denn das, was da passiert, kann man niemanden zumuten und auch eine zu erwartende Strafe hebt den zugefügten Schaden nicht auf oder parallesiert ihn


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Juli 2008 09:18
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Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel der Wohnung - egal was im Mietvertrag steht.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für eine gemietete Wohnung und auch gegenüber dem Vermieter. Gut, daß man ihm beweisen kann, daß er eingebrochen ist (auch wenn das mit Schlüssel war).

Die Freundin darf das Schloß der gemieteten Wohnung so oft auswechseln wie sie möchte. Sie sollte lediglich den alten Zustand bei Auszug wiederherstellen können.

Die fristlose Kündigung des Vermieters ist auf jeden Fall unwirksam.

Sie sollte sich schleunigst eine neue Wohnung suchen und ihrerseits dem Vermieter fristlos kündigen - möglichst zeitnah.


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