Schloss der Haustüre von Mietwohnung kaputt. Schlüsseldienst - zahlt der Vermieter?

7 Antworten

Muss mir der Vermieter das Geld zurückzahlen? Es war ja nicht unsere Schuld.

Genau aufgrund dieser immer wieder auftretenden Fragen und dem Argument "war nicht unsere Schuld" enthalten die meisten Mietverträge eine sogenannte Kleinreparaturklausel.

Darin steht, dass Mieter die Kosten für Reparaturen an Teilen der Wohnung, die durch sie im häufigen Zugriff sind, bis zu einem bestimmten Betrag je Einzelfall und bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr selbst tragen. Die Beträge liegen im Allgemeinen irgendwo um 100 €. Mal etwas mehr, mal etwas weniger. Bis zu 120 €, in bestimmten Regionen sogar bis zu 150 €, werden dabei als angemessen anerkannt.

Enthält Euer Mietvertrag eine solche Klausel mit einem Betrag von 100 € oder etwas mehr, müßt ihr die Reparatur, also den Einsatz des Schlüsseldienst, der das Öffnen der Tür wieder ermöglicht hat, selbst tragen. Dabei spielt dann die Schuldfrage keine Rolle. Ohne Zweifel ist das Schloss der Wohnungstür im täglichen Zugriff des Mieters.

Im übrigen: Ein Schloss wird meistens nicht plötzlich kaputt. Es kann wunderbar über Jahrzehnte funktionieren, wenn es gepflegt, also zwischendurch auch mal mit etwas Schmierstoff versorgt wird. Das gehört zu den Aufgaben eines Mieters, nämlich zur pfleglichen Behandlung einer Mietsache. Unterbleibt das über Jahre und ist plötzlich das Schloss kaputt ist die Schuldfrage nicht mehr so eindeutig, wenn sie auch wohl bei Euch keine Rolle spielen dürfte.

Wer den Schlüsseldienst gerufen hat, muss ihn zahlen .

Anders wäre es Du hättest den Vermieter angerufen und ihn vorher informiert. Dann hätte er entscheiden können ob er diesen Schlüsseldienst will oder nicht .

Wenn Du eine Rechnung vorlegen kannst, und er Dir wohlgesonnen ist, kann es sein das er es übernimmt - müssen muss er meiner Meinung nach so nicht .

Zitat aus gelöschter Antwort von fragichmal123,hier als Kommentar veröffentlicht.

Also ich habe ihn vorher angerufen und gesagt das ich einen Schlüsseldienst rufen muss. Er sagte in Ordnung. Über die Bezahlung haben wir nicht gesprochen. Wir wären ohne Schlüsseldienst nicht raus gekommen. Das sagte uns der Herr. Er musste auch alles aufbohren etc. Im Mietvertrag steht kein Betrag oder etwas über reperaturen an Türen bzw Schlössern

o.k. dann sieht es besser aus,  da der Vermieter selbst einverstanden war.......

Den Schlüsseldienst muss natürlich der bezahlen, der ihn bestellt hat. Wieso hast du nicht zuerst den Vermieter benachrichtigt?

Den Schlüsseldienst muss natürlich der bezahlen, der ihn bestellt hat.

Nicht unbedingt.

@johnnymcmuff

Ob das Geld dann vom Vermieter zurück gefordert werden kann, ist eine andere Frage.

Ja.  Der Vermieter muss das grundsätzlich erstatten. Denn er schuldet die Vermietung einer mangelfreien Mietsache.

Ausnahme: Wenn du in deinem Mietvertrag etwas stehen hast, wonach Kleinreparaturen bis zu einem begrenzen Betrag pro Jahr vom Mieter selber zu zahlen sind.

Ja.

Kommt auf den Einzelfall an.

@johnnymcmuff

Das ist richtig. Aber ich gehe jetzt davon aus, dass die Mieter vor der Türe standen und es keine andere praktische Lösung gab. Auch der Vermieter wäre hier nicht hilfreich, weil das Schloss ja kaputt war. Auch er hätte letztlich einen Schlüsseldienst bestellen müssen.

@Hugito

da wir nicht mehr aus unserer Wohnung kamen

Sie standen also hinter der Tür. Diese Gefahrensituation rechtfertigt allemal das sofortige Bestellen des Schlüsseldienstes, zumal 100€ nicht unbedingt nach einem überhöhten Preis klingt.

Nein, muss er nicht. Das fällt unter "Kleinreparaturen"! Lese Deinen Mietvertrag!

Kann man pauschal nicht mit nein beantworten auch nicht dass der Mieter oder der Vermieter das zahlen muss, weil es zu wenig Infos sind.

Und wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält?

Nicht jeder Mietvertrag hat so eine Klausel und dann ist da noch die Frage der Wirksamkeit der Klausel.