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Schlichtungseinrichtung für Behandlungsfehler?

gefragt von Mimose11 am 18.01.2008 um 17:53 Uhr

Wohin kann man sich wenden, wenn man einen Behandlungsfehler, bzw. eine Fehldiagnose bei einem Arzt melden will. Ich suche einen Ombudsmann für solche Fälle, wo bekomme ich Infos?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. Januar 2008 17:58
4x
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Damit kannst Du Dich an Deine Krankenkasse wenden. Diese wird - wenn sie Handlungsbedarf sieht - einen Gutachter beauftragen, zu dem Du dann gehst.


fengshui
beantwortet von fengshui am 18. Januar 2008 18:23
3x
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überlege gut auf was du dich da einläßt! also du kannst dich an die ärztekammer ( ist im endeffekt auch gleich gkv) wenden. diese schlagen dir dann vor, deine unterlagen von 2! fachleuten prüfen zu lassen. ABER: du verzichtest damit vertraglich! auf die möglichkeit eines widerspruches!! d.h. das urteil dieser beiden ist für dich bindend. du darfst anschließend nicht mehr klagen!!!! daher eventuell erst bei einem fachanwalt anfragen ob du aussicht auf erfolg hast. dann verklag sie direkt. im anderen fall hackt die eine krähe d...


rarichter
beantwortet von rarichter am 21. Januar 2008 15:37
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Das Schlichtungsverfahren ist für alle Beteiligten unverbindlich.

Einfach an die "Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht" bei der jeweiligen Ärztekammer wenden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Januar 2008 21:32
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Bei Deiner Krankenkasse.


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