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schlechtes Arbeitszeugnis... versucht es verbesser zu lassen mit mässigem Erfolg..

gefragt von sitar am 03.05.2009 um 18:46 Uhr

Frau xxx war in der Zeit vom xx.12.2005 bis xx.07.2007 in der Kindertagesstätte der Ev. xxx Kirchengemeinde als Erzieherin mit einem Stellenumfang von 75 % der Regelarbeitszeit beschäftigt.

In unserer Kita leben und lernen 91 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Konzept der offenen Arbeit - etwa 35 % unserer Kinder sind nicht deutscher Herkunftssprache, in unserem Haus begegnen sich Familien aus 25 verschiedenen Nationen. Die Bildungsbereiche „Sprache“ und „Bewegung“ sind Schwerpunkt unserer Arbeit - außerdem pflegen wir einen intensiven Kontakt zur Ev. xxx Gemeinde. Die Räume der Kita sind als Funktionsräume den Bildungsbereichen des Berliner Bildungsprogramms zugeordnet, die Erzieherinnen übernehmen Zuständigkeit für jeweils einen Bildungsbereich.

Nach einer Einarbeitungszeit übernahm Frau xxx den Bildungsbereich „Soziales xxx; sowie für einige Kinder die Zuständigkeit als Bezugserzieherin. Dies beinhaltete Eingewöhnungen neuer Kinder, das Führen der Sprachlerntagebücher, der Bildungsbiographien und der Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Frau xxx gewann schnell eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern der Kita und konnte sie mit ihren Bildungsangeboten begeistern. Die Bildungsarbeit findet in unserem Haus überwiegend in Projekten statt - Frau xxx brachte vielfältige Ideen in die Projektvorbereitung ein.

Teil2 folgt

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Arbeitsrecht x 2.179 Arbeitzeugnis x 3 1 Arbeitzszeugnis x 1

anonym
beantwortet von sitar am 5. Mai 2009 02:26
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Danke für all die Antworten. Chefin sagt es ist ne glatte 3...dann lassen wir sie doch in dem Glauben... ;) Morgen werd ich unterschreiben. Danke vielmals!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 4. Mai 2009 20:33
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Es ist wirklich ok. Eine ordentliche Note 2. Noch besser würdest du nur bekommen wenn du wirklich belegen könntest, dass du die Erwartungen sogar übertroffen hast. Wenn keine Einigung möglich, würdest du klagen müssen. Aber mit diesem Zeugnis kannst du dich zeigen, es ist völlig ok.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 4. Mai 2009 20:32
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Es ist wirklich ok. Eine ordentliche Note 2. Noch besser würdest du nur bekommen wenn du wirklich belegen könntest, dass du die Erwartungen sogar übertroffen hast. Wenn keine Einigung möglich, würdest du klagen müssen. Aber mit diesem Zeugnis kannst du dich zeigen, es ist völlig ok.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 4. Mai 2009 10:56
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Das Zeugnis ist in Ordnung.Ich würde die Note zwei geben.Für die Tätigkeit wurde sogar an zwei Stellen gedankt.


Parvaneh
beantwortet von Parvaneh am 4. Mai 2009 10:39
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Das ist doch ein gutes Arbeitszeugnis. Was willst Du mehr? Ich finde der Arbeitgeber hat die positive Entwicklung gut aufgezeigt und bescheinigt, daß es eine gute Mitarbeiterin ist/war.


anonym
beantwortet von tanja1959 am 4. Mai 2009 05:57
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Das Zeugnis ist gut = Note 2 !

Es ist die positive berufliche Entwicklung bestätigt und der Aufgaben und Arbeitsbereich klar definiert.

Ebenso ist der letzte Satz: Wir bedanken........ im Zeugnis enthalten, was bei schlechten Mitarbeitern weggelassen wird.


anonym
beantwortet von sitar am 3. Mai 2009 22:44
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Teil2: Zu Frau xxx Aufgaben gehörte die regelmäßige Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Mitarbeiterbesprechungen, der jährlichen Teamfortbildung, Elternabenden, Familiengottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen. Im Rahmen des Qualitätsmanagements war Frau xxx an der Entwicklung einer Prozessbeschreibung für Entwicklungsgespräche beteiligt.

Im Team der Mitarbeiterinnen war Frau xxx nach kurzer Zeit integriert. Sie beteiligte sich aktiv an pädagogischen und organisatorischen Diskussionen; ihre frischen Ideen haben das Team zur Reflexion angeregt.

In der Erziehungspartnerschaft mit Eltern verhielt sich Frau xxx zunächst zurückhaltend, arbeitete sich aber auch in dieses Aufgabengebiet systematisch ein, sodass sie inhaltlich fundierte Entwicklungsgespräche mit den Eltern ihrer Bezugskinder führen konnte. Auch in der Abholsituation der Kinder im Spätdienst nutzte sie die Gelegenheit zum regelmäßigen Austausch mit den Eltern.

Hervorzuheben ist Frau xxxs Fähigkeit zur Kooperation und Reflexion. . In vielen Gesprächen mit Kolleginnen und der Leitung der Kindertagesstätte zeigte sich ihr Engagement und Interesse dadurch, dass sie fragte, hinterfragte, gelegentlich auch in Frage stellte. So trug sie sowohl zu ihrer eigenen Entwicklung als Pädagogin, als auch zur Entwicklung der pädagogischen Arbeit der Kita bei. Dafür danken wir ihr.

Frau xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Sie verlässt die Einrichtung auf eigenen Wunsch.

Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 3. Mai 2009 22:34
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Also bis hierher ist es eigentlich i.O. Ansonsten, Fach-Anwalt fragen!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 3. Mai 2009 18:55
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Wo ist Teil 2?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Mai 2009 18:49
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Hier kannst du nachprüfen ob das Zeugnis wirklich schlecht ist. http://www.code-knacker.de/zeugnisbenotung.htm


Libellenmann
beantwortet von Libellenmann am 3. Mai 2009 18:48
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Was willst du damit sagen? Kommt da auch ma ne Frage?

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 3. Mai 2009 22:35

Die Frage ist ungestellt, gestellt! Dies ist das Zeugnis. Zeig doch mal ein wenig Logik!


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