Pmoen am 07.02.2009 um 16:06 Uhr
Hallo. Mein Sohn spielt seit ca. 2 Jahren Schlagzeug. Ich weiß, das ist laut und ich weiß, es nervt. Wir hatten bislang mit den Nachbarn keinen Ärger. Mein Sohn spielt 2-3 Mal die Woche höchstens 1 Stunde.- meist aber weniger. Er hält sich dabei strikt an Zeiten. Er spielt MO, MI und FR von 16-17 Uhr- bzw. spielt in dieser Zeit, manchmal auch gar nicht.
Wir gesagt: wir hatten bisher mit den Nachbarn keine Probleme. Jetzt ist ein neuer Nachbar eingezogen. Freundlich sagt er Guten Tag, redet mit mir keinen Ton. Allerdings - klingelte er einmal als er dachte ich wäre nicht zu Hause und beschimpfte meinen 17 Jährigen Sohn auf das übelste. Wie es halt Rentner so mit der Jugend tun. ABSOLUT UNHÖFLICH, ABSOLUT UNVERSCHÄMT. Ich habe mich an dem Tag zurück gehalten- hatte schlechte Laune und wollte die nicht an den Nachbarn auslassen. Nun, mein Sohn ist ruhig geblieben , zitierte einige Gerichtsurteile und bat den Nachbarn doch seinerseits im Internet nachzuschauen, dass er das Recht hat , sogar 1 Stunde am Tag zu üben.
Der Nachbar weiterhin Schleimig-Freundlich. Heute bekam ich die Ladung zu einem Schiedsmann. Wir hätten sofort das Schlagzeug spielen einzustellen. Ich komme aus NRW. Wie sieht es rechtlich nun aus?

Handele mit dem Schiedsmann einen Kompromiss aus. Ich finde 3 mal wöchentlich 1 Stunde zur zivilen Uhrzeiten kann man aushalten. Aber guck mal hier: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3622.htm

Musizieren in der Wohnung ist erlaubt, solange sich die Lärmemissionen in für die Mitbewohner erträglichen Grenzen halten. Dies gilt grundsätzlich auch für Instrumente wie Schlagzeuge.
Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden - die Nachbarn dürfen durch das Musizieren nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, entschieden übereinstimmend das Amts- sowie das Landgericht München (Az.: 273 C 18392/04 und Az.: 6 S 11144/05), berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Im verhandelten Fall übte der Sohn einer Erdgeschossmieterin regelmäßig Schlagzeug. Die Nachbarn aus dem ersten Stock fühlten sich derart belästigt, dass sie vor Gericht zogen. Dieses urteilte, dass Schlagzeugspielen in der Wohnung nicht grundsätzlich verboten ist.
Bei der Beurteilung, ob Nachbarn das Schlagzeug spielen zugemutet werden könne, müssten immer im konkreten Einzelfall zum Beispiel Baukonstruktion oder die Lage der Räume berücksichtigt werden, da es keine festen Grenzwerte zur Bestimmung der Beeinträchtigung gebe. Im konkreten Fall wurde deshalb ein Sachverständiger hinzugezogen, der allerdings ganz erhebliche Lärmwerte attestierte. Die Lärmemissionen seien sogar höher, als der Gesetzgeber sie für Mischgebiete erlaube. Deshalb verurteilten die Richter die Beklagten dazu, die Nachbarn künftig nicht mehr zu belästigen, berichtet Immowelt.de
(Quelle: Immowelt AG)
Pmoen am 7. Februar 2009 16:13 Danke. Das klingt jetzt nicht sooo gut. Verdammt! Das man nicht mal miteinander redet bevor man offiziell wird. So ist die Menschheit. Blödmann, der Typ
geige am 7. Februar 2009 16:17 Als Kompromiss kommt zum Beispiel in Betracht: Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 und von 20.00 bis 8.00 Uhr. Maximale Spieldauer pro Tag 2 Stunden. Das soll zum Beispiel gelten für: Klarinette, Saxophon, Geige, Violine, Bratsche, Cello oder Klavier.
Bei einem Akkordeon haben Richter nur 1½ Stunden erlaubt und bei einem Schlagzeug sogar nur 45 Minuten. Wichtig: Mit in die Spielzeit gerechnet werden müssen so genannte Fingerübungen, zum Beispiel bei einem Klavierspieler. Im Übrigen kommt es auf die Qualität der Musikausübung nicht an, sondern ausschließlich auf die Lärmintensität.

Das kann man nicht verbieten. Allerdings darf Schlagzeug am wenigsten lange von allen Musikinstrumenten geübt werden. Ich glaube eine Stunde am Tag ist erlaubt. Klavier darf man länger. http://blog.immowelt.de/node/160 hier ist ein Gerichtsurteil.
Pmoen am 7. Februar 2009 16:12 Vielen Dank. Das mit 1 h am Tag habe ich auch gelesen. Soviel spielt mein Sohn ja nicht!
wenn der damit durch käm würde ich ja jeden tag eine stunde lang irgend etwas bohren, ist ja ne frechheit von dem typen. leider gibt es zu vie unteschiedliche gerichts urteile, die von 1ner bis 2,5 stunden gehe.aber sicherist, du darft bei lauten musikinstrumenten eine sunde pro tag üben! da kann auch dieser schiedman nicht daran ändern. suche dir ein paar grichts urteile raus und drucke sie saqmt ak.zei. aus, ann hast du gleich etwas zum vorzeigen.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind eine heikle Sache. Es geht nämlich meist nicht darum, wer Recht hat sondern das Problem liegt ganz woanders. Auch wenn der Schiedsmann euch recht gibt, wird der Nachbar (dann gekränkt) keine Ruhe geben. Wieso hat er das nicht mal direkt dir gegenüber angesprochen?
Ich glaube, du hast einen Prozeßhansel als Nachbarn bekommen. Der kann noch ganz schön ungemütlich werden.
Pmoen am 7. Februar 2009 16:15 Ja, das habe ich . Ich habe den gesehen- und wußte was mir blüht. Der Einzige in der ganzen Straße- ein DEUTSCHMANN- korrekt und auf äußerlichkeiten bedacht - unheimlich unsymphatisch. Schade. Es war so schön hier
Pmoen am 7. Februar 2009 16:16 P.S. Solche Leute reden nicht- dazu sind sie zu feige. Sie kommen immer direkt mit SCHIEDSMANN- weil sie zu kniestig sind Prozesskosten auszugeben.
PS..PS ...wenn der eine Anzeige macht - nach einem Kleinen Herzanfall...Gibts eben auch den Staatsanwalt wegen Körperverletzung..Kostenfrei für den Herzanfallpatienten.
...es stört , und muss eingestellt werden.
2 Mal in der Woche erlaubt, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig sei. ..Landgericht Mainz (Az. 6 S 57/02)

Solange sich die Lärmbelästigung in Grenzen hält, darf in einer Wohnung Schlagzeug gespielt werden.
Musizieren in der Wohnung ist erlaubt, solange sich die Lärmemissionen in für die Mitbewohner erträglichen Grenzen halten. Dies gilt grundsätzlich auch für Instrumente wie Schlagzeuge. Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden - die Nachbarn dürfen durch das Musizieren nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, entschieden übereinstimmend das Amts- sowie das Landgericht München (Az.: 273 C 18392/04 und Az.: 6 S 11144/05), berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

da musste dich beim rectsanwalt informieren ist der raum schall gedämpft
Pmoen am 7. Februar 2009 16:11 Leider nein, deshalb haben wir ja die Zeiten so reduziert. Wir haben extra damals die Nachbarn gefragt, welche Zeiten ihnen am besten passen würden...

Zeigt den Kerl wegen Beleidigung an.
Das mit dem Schlagzeug dürftet ihr gewinnen, weil ihr euch ja offenbar im Vorfeld detailliert informiert habt.

Ich glaube nicht das er euch das Verbieten lassen kann!
Solange ihr euch an die Ruhezeiten hält!
Pmoen am 7. Februar 2009 16:09 Hallo Nudelsternchen, das wäre schön. Aber ich habe den Glauben an das Recht des Bürgers verloren, und hätte gerne handfeste Urteile, dass ich beruhigt in dieses Gespräch gehen kann!
Nudelsternchen am 7. Februar 2009 16:13 aber hat dein sohn nicht schon urteile?
Pmoen am 7. Februar 2009 16:17 Ja- aber man ist sich ja doch unsicher- und hier sind jetzt einige zitiert, die ein wenig anders klingen, als die, die wir gelesen haben... Na ja. So ists halt
geige am 7. Februar 2009 16:26 Hallo Pmoen, bedenke, daß die Gerichte frei sind in ihrer Entscheidungs-und Urteilsfindung (bis auf die OLGs und selbst hier kommt divergierende Rechtsprechung vor!). Die hier erwähnten Urteile zeigen lediglich auf, was an Rechtsprechung möglich wäre. Mag sein, daß das für Euch zuständige Amtsgericht ganz anders urteilt. Alles ist offen. Wart doch erstmal ab, was der Schiedsmann vorschlägt...
Pmoen ...Du kannst den Lärm mindern...Schalldämmung des Raumes (vlt Keller)..ein Übungsschlagzeug bzw elektrisches nutzen.. in den letzten Entscheidungen ist sogar Kinderlärm - gegen den bekanntlich nix hilft - als mietmindernd entschieden. Mit Gutachterkosten - natürlich auf DEINE Kosten +RA Deine Seite+RA Gegenseite - da kannst Du 10 Jahre Proberaummiete zahlen!!!!!!
das finde ich allerdings eigentlich auch!