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Schlag zu

Frage von alivahit alivahit

Gute Frage: Wenn ich zB in der Discothek Stress mit jemand habe und der mich provoziert und mich schubst und zu mir ruft: "Schlag zu, komm schon wenn du dich traust!" oder sowas in Art und schlage tatsächlich zu dann hat er mich dazu aufgefordert ihn zu schlagen, oder etwa nicht?

Würde man mit sowas, mit Zeugen, rechtlich vor Gericht bestehen :-)

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Antworten (12)

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    Antwort von Abigail Abigail

    In so einer Situation dreht man sich um und geht weg.

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    Antwort von squashi squashi

    eher nicht, man sollte sich nicht provozieren lassen, vor gericht zählt meist der als schuldig, der zuerst geschlagen hat

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    Antwort von klawyksfelicity klawyksfelicity

    nein. die provokation zählt nicht. was zählt ist du hast ihn geschlagen. auch wenn er dich provoziert hat. du müsstest dies ignorieren

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    Antwort von princAss princAss

    nein.

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    Antwort von cleaner3544 cleaner3544

    Wenn dich einer absichtlich schubst hat dein Gegenüber schon körperliche Gewalt gegen dich ausgeübt, in diesem Fall hast du das Recht auf Selbstverteidigung. Es ist kein schönes Gefühl vor seiner Freundin oder Freund gedemütigt zu werden. Ich würde dir raten eine Kampfsportart zu erlernen z.b. Karate, Judo, Boxen usw. damit solche Auseinandersetzungen nicht zu schlimm für dich ausgehen. Wenn du einen Kampfsport erlernt hast dann musst du ja nicht gleich ein Schläger werden und deinem Gegner die Nase brechen, du hast aber durch diesen Sport mehr Selbstvertrauen und siehst solchen Situationen gelassener entgegen.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    natürlich nicht

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    Antwort von Anonymus2000 Anonymus2000

    Ego? bist du es

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    Antwort von SihrGgemb92 SihrGgemb92

    neee nur wenns notwehr war

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    Antwort von Neonfischly Neonfischly

    ich denke schon der er hat dich bedroht und dich aufgefordert also sozusagen notwehr

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    Antwort von JoNaZ JoNaZ

    denke nicht

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    Antwort von Isabel88 Isabel88

    Er kann dich ja soviel provoziern wie er will, wenn du dich dann nicht soweit unter Kontrolle hast dich zurückzuhalten liegt die Schuld ganz klar bei dir.

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    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Nein - weil Du selber Mitschuld daran trägst - Du hast Dich provozieren lassen.

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