Gute Frage: Wenn ich zB in der Discothek Stress mit jemand habe und der mich provoziert und mich schubst und zu mir ruft: "Schlag zu, komm schon wenn du dich traust!" oder sowas in Art und schlage tatsächlich zu dann hat er mich dazu aufgefordert ihn zu schlagen, oder etwa nicht?
Würde man mit sowas, mit Zeugen, rechtlich vor Gericht bestehen :-)
In so einer Situation dreht man sich um und geht weg.
eher nicht, man sollte sich nicht provozieren lassen, vor gericht zählt meist der als schuldig, der zuerst geschlagen hat
nein. die provokation zählt nicht. was zählt ist du hast ihn geschlagen. auch wenn er dich provoziert hat. du müsstest dies ignorieren

Wenn dich einer absichtlich schubst hat dein Gegenüber schon körperliche Gewalt gegen dich ausgeübt, in diesem Fall hast du das Recht auf Selbstverteidigung. Es ist kein schönes Gefühl vor seiner Freundin oder Freund gedemütigt zu werden. Ich würde dir raten eine Kampfsportart zu erlernen z.b. Karate, Judo, Boxen usw. damit solche Auseinandersetzungen nicht zu schlimm für dich ausgehen. Wenn du einen Kampfsport erlernt hast dann musst du ja nicht gleich ein Schläger werden und deinem Gegner die Nase brechen, du hast aber durch diesen Sport mehr Selbstvertrauen und siehst solchen Situationen gelassener entgegen.

ich denke schon der er hat dich bedroht und dich aufgefordert also sozusagen notwehr
Er kann dich ja soviel provoziern wie er will, wenn du dich dann nicht soweit unter Kontrolle hast dich zurückzuhalten liegt die Schuld ganz klar bei dir.

Nein - weil Du selber Mitschuld daran trägst - Du hast Dich provozieren lassen.