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Schlag zu

gefragt von alivahitalivahit am 28.09.2009 um 17:11 Uhr

Gute Frage: Wenn ich zB in der Discothek Stress mit jemand habe und der mich provoziert und mich schubst und zu mir ruft: "Schlag zu, komm schon wenn du dich traust!" oder sowas in Art und schlage tatsächlich zu dann hat er mich dazu aufgefordert ihn zu schlagen, oder etwa nicht?

Würde man mit sowas, mit Zeugen, rechtlich vor Gericht bestehen :-)

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zu x 88 schlag x 44

Abigail
beantwortet von Abigail am 28. September 2009 17:12
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In so einer Situation dreht man sich um und geht weg.


anonym
beantwortet von squashi am 28. September 2009 17:12
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eher nicht, man sollte sich nicht provozieren lassen, vor gericht zählt meist der als schuldig, der zuerst geschlagen hat


klawyksfelicity
beantwortet von klawyksfelicity am 28. September 2009 17:12
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nein. die provokation zählt nicht. was zählt ist du hast ihn geschlagen. auch wenn er dich provoziert hat. du müsstest dies ignorieren


princAss
beantwortet von princAss am 28. September 2009 17:11
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nein.


cleaner3544
beantwortet von cleaner3544 am 28. September 2009 17:59
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Wenn dich einer absichtlich schubst hat dein Gegenüber schon körperliche Gewalt gegen dich ausgeübt, in diesem Fall hast du das Recht auf Selbstverteidigung. Es ist kein schönes Gefühl vor seiner Freundin oder Freund gedemütigt zu werden. Ich würde dir raten eine Kampfsportart zu erlernen z.b. Karate, Judo, Boxen usw. damit solche Auseinandersetzungen nicht zu schlimm für dich ausgehen. Wenn du einen Kampfsport erlernt hast dann musst du ja nicht gleich ein Schläger werden und deinem Gegner die Nase brechen, du hast aber durch diesen Sport mehr Selbstvertrauen und siehst solchen Situationen gelassener entgegen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 28. September 2009 17:13
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natürlich nicht


anonym
beantwortet von Anonymus2000 am 28. September 2009 17:13
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Ego? bist du es


anonym
beantwortet von SihrGgemb92 am 28. September 2009 17:12
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neee nur wenns notwehr war


Neonfischly
beantwortet von Neonfischly am 28. September 2009 17:12
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ich denke schon der er hat dich bedroht und dich aufgefordert also sozusagen notwehr


anonym
beantwortet von JoNaZ am 28. September 2009 17:12
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denke nicht


Isabel88
beantwortet von Isabel88 am 28. September 2009 17:12
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Er kann dich ja soviel provoziern wie er will, wenn du dich dann nicht soweit unter Kontrolle hast dich zurückzuhalten liegt die Schuld ganz klar bei dir.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 28. September 2009 17:11
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Nein - weil Du selber Mitschuld daran trägst - Du hast Dich provozieren lassen.


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