Schlägerei gehabt, nicht angefangen, trotzdem schuld?

5 Antworten

Bevor du zur Polizei gehst, geh am besten zum Arzt und lass dir deine Verletzungen bescheinigen (falls davon noch was zu sehen/spüren ist).

Dann solltest du zur Polizei gehen und denen wahrheitsgemäß, sachlich und vor allem ohne deine Gegner unnötig zu beleidigen etc. erzählen, was passiert ist. Und zwar mit möglichst vielen Details, an die du dich noch erinnern kannst. Gib deine Freunde, die das gesehen haben, als Zeugen an, die können deine Aussage im Zweifel bestätigen.

Zu deinem Fall und was du zu befürchten hast:

Den ganzen Streit angefangen haben laut deiner Schilderung ja die anderen. Das bedeutet, eine Notwehrprovokation, die dir das Recht auf Notwehr nehmen oder zumindest einschränken würde, scheidet in dem Fall aus.

Deine Handlung ist, wie schon einige hier gesagt haben, tatbestandsmäßig eine Körperverletzung gem. § 223 StGB. Allerdings kann deine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt sein. Dazu müssten die Voraussetzungen der Notwehr (§ 32 StGB) gegeben sein.

1 Notwehrlage: Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut. Der Kleine hat dich zuerst geschubst (was allein unter Umständen schon eine Körperverletzung sein könnte), dann hast du etwas erwidert (aber nur mündlich), woraufhin er zuerst deine Freundin geschubst und dann dich geschlagen hat. Dann hat er nochmals ausgeholt und du hast ihn getreten.

Sein Angriff ist also das Schlagen. Das steht kurz bevor bzw. ist gerade im Gang, es ist auch ein Angriff auf deine körperliche Unversehrheit und meines Erachtens nach deiner Schilderung auch rechtswidrig, denn er verteidigt sich durch sein Verhalten nicht gegen einen Angriff deinerseits, du greifst ihn zu diesem Zeitpunkt noch nicht an.

2 Notwehrhandlung Die muss unter gleich geeigneten Mitteln das mildeste sein. Du musst im Rahmen der Notwehr nicht ausweichen, denn "Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Du bist zuerst trotzdem ausgewichen und hast ihn erst bei seinem zweiten Versuch versucht zu stoppen. Die Frage ist jetzt: Hattest du ein anderes Mittel, das seinen Angriff auf der Stelle gestoppt hätte? Ich denke, man könnte höchstens argumentieren, du hättest ihn vllt nur schlagen und damit kampfunfähig machen können etc., aber im Endeffekt hat deine Handlung seinen Angriff direkt beendet, und du musstest kein anderes unsichereres Mittel anwenden.

(Es ist im Rahmen der Notwehr sogar unter Umständen erlaubt, zu töten)

3 Notwehrwille Umstritten, ob das überhaupt nötig ist, aber du hast den ja nur verletzt, um dich zu verteidigen.

Demnach solltest du mit Notwehr durchkommen, vorausgesetzt, deine Variante der Geschichte stimmt und der Richter (bzw. erstmal die Polizei und der Staatsanwalt) glaubt dir und den anderen (die ja im Zweifel eine etwas andere, für sie bessere Version der Geschichte erzählt haben) nicht.

Viel Erfolg ;)

Ich kenne das auch am besten zeigst du sie auch an und holst dir rat bei einer Anwältin oder Anwalt. Wer provoziert ist schld auserdem hast du auch zeugen.Die polizei hat ja auch nur seine sicht der situation als ausgangspunkt, aber wenn du deine aussage machst und deine freunde die wahrheit sagen wird sicher einiges klarer. So wie es aussieh waren die zeugen der ggenseite auch inden streit vrwickelt, deshalb sind sie wohl eher mittater oder geschaigte. Als außenstehende kann ih dass naturlich schlecht beurteilen, aber bei dieser provokation hatte ich ihm auch eine verpasst. Aber mit dem knie ins gesicht war ubertrieben es sei denn du hattest angst dass er dann auf dich losgeht wenn du ihn nur leicht geschuckt hattest. Und nicht jeder wurde ei fach nur zusehen wenn der Freund oder die Freundin zusammengeschlagen werden. Ich habe auch eine auslandische mutter aber ich denke das liegt eher am charakter und der erziehung als an der herkunft.Ich hoffe es hat dir etwas geholfen.

WIe gesagt, er holte aus und kam auf mich zu. Hab ihn dann gepackt, bevor er traf und nach unten gedrückt, als ich merkte, dass dieser wieder ausholt, schlug ich ihm ins Gesicht.

Ich hätte ihm auch öfters ins Gesicht treten können, hab ihn ja nach einem Tritt weggeschubst, bevor die Feiglinge von hinten kamen.

@PushIt

Ich wollte nicht sagen dass du schuld bist oder so ich habe nur das geschrieben was die anderen auch sagen konnten aber wenn du so einen weiteren schlag auf dich verhindert hast alles richtig gemacht

Hey Pushlt,

ich versuche mal ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Was auf der Party passiert ist, ist weder schön noch ist es in irgendeiner Weise sinnvoll. Streits löst man am besten mit Worten oder gar nicht.

Ein Streit kann natürlich immer mal passieren, aber der Ausgang war in deinem Fall anscheinend vorbestimmt. Das du nicht wortlos mit ansehen musst, wie deine Freundin angegraben wird verstehe ich natürlich. Der Kumpel des Konkurrenten war auf Konfrontation aus, daher wäre die einzige Möglichkeit gewesen sich wortlos umzudrehen und wegzugehen.


Auf deinen Sachverhalt bezogen ist folgendes passiert:

Ihr habt euch jeweils der Körperverletzung gem. § 223 StGB strafbar gemacht. Du könntest aber durchaus einen Rechtfertigungsgrund für die von dir ausgegebenen Schläge / Kniestoß haben.

Für dich könnte durchaus die Notwehr zum Tragen kommen. Diese ist im § 32 StGB geregelt.

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der Typ war kurz davor dich zu schlagen und ist bereits deiner Freundin gegenüber handgreiflich geworden (Schubsen). Jetzt lässt sich streiten, ob der Angriff unmittelbar bevor stand oder bereits stattfand. Dies spielt aber in dem Fall keine Rolle. Wichtig ist, dass du weißt, dass für dich dieser Rechtfertigungsgrund gelten könnte.


Nun zur Vernehmung bei der Polizei.

Die Vernehmung bei der Polizei ist immer freiwillig. Dir wird als Beschuldigter die Möglichkeit gegeben den Sachverhalt aufzuklären. Dieser Aufforderung kannst du nachkommen, musst es aber nicht.

Solltest du zur Polizei gehen, dann hast du nachstehende Rechte:

  1. Du musst dich nicht selbst belasten.
  2. Du darfst dir einen Anwalt nehmen.
  3. Du kannst Beweiserhebung beantragen. (Tatsachen, die darauf hinweisen, dass du unschuldig bist bzw. zu deiner Entlastung beitragen)

Ob du einen Anwalt konsultierst ist dir selbst überlassen. Da du dir aber unsicher bist, wie das Ganze ausgeht, dann wäre dir damit aber gut geraten. (Kostet aber natürlich ein wenig Geld).

Wenn du Stellung zu der Sache nimmst, solltest du natürlich die Zeugen nennen, die du bereits beschrieben hast (Freunde, Freundin, Security -> die weigern sich aber häufig als Zeuge zu fungieren).

Die Anzeige hast du bereits an der Backe, da die Polizei Kenntnis genommen hat und ein Ermittlungsverfahren gegen dich in Gang gesetzt wurde.

Schaden wird dir die Aussage vermutlich eher nicht. Bleib sachlich, freundlich und erzähle dem Beamten, was an dem Abend passiert ist. Mehr entscheidet dann der Staatsanwalt.

Umdrehen, damit der aggressive Kerl mir eine von hinten rein haut? Ne danke, hab ich schon einmal gemacht, die wurden dann noch aggressiver.

Danke für die hilfreiche Antwort.

Ich geh zu dem Freund meines Vaters der Anwalt ist, der macht es sicherlich für weniger.

@PushIt

Die einzige Möglichkeit unbeschadet aus so einer Situation rauszukommen ist, Konfliktschlichtung. Dabei spielt natürlich der Ton die Musik.

Der Vater deines Freundes ist da natürlich die einfachste Lösung. Die Frage ist aber, ob er sich mit diesem Bereich befasst.

Die Anzeige ist schon schon da! Jetzt ist deine Aussage gefragt... Ob dann ermittelt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Gegen so viele Zeugen hast du schlechte Karten...

"Mit dem Knie ins Gesicht getreten" ist - für mich - ein deutliches Überschreiten der Notwehr - das bedeutet: Gefängnisstrafe auf Bewährung!

Solltest du etwas Kampfsporterfahrung haben, bist du immer dran!

Ich könnt noch meine Freunde als Zeugen holen, außerdem haben die Securitys auch genau gesehen, dass mindestens zwei auf mich einschlugen.

Er hat mich ja auch getroffen und holt noch aus, deswegen hab ich den gepackt und bevor er nochmal ausholen konnte, ihm eine reingetreten, für mich ist das Notwehr.

Ein Freund bekam mal sogar Recht, weil er in einer gefährlichen Situation aus Reflex zugeschlagen hat, sprich, der Gegenüber hat eine unnormale Bewegung gemacht und mein Freund schlug vorher zu.

Hab keine Erfahrung, außer Jackie Chan File zählen dazu.

@PushIt
unnormale Bewegung gemacht und mein Freund schlug vorher zu.

Das ganze schimpft sich dann Putativnotwehr.

Dein Fall ist aber ein anderer.

"Mit dem Knie ins Gesicht getreten" ist - für mich - ein deutliches Überschreiten der Notwehr - das bedeutet: Gefängnisstrafe auf Bewährung!

So ein Unsinn. Wir waren nicht dabei, aber wenn es heißt, er wurde bereits mehrfach geschubst und das Gegenüber holte zum zweiten Schlag aus, kann ein Hieb mit dem Knie ins Gesicht (es war nicht einmal ein Tritt) durchaus noch angebracht sein, um den Angriff abzuwehren und zu stoppen. Es ist schließlich nicht so, als hätte er den Angreifer erschossen. Die Grenzen der Notwehr wurden der Schilderung zufolge nicht "deutlich überschritten".

PushIt, du solltest dir in jedem Fall einen Rechtsanwalt suchen und nicht allein bei der Polizei aussagen. Dazu bist du nicht verpflichtet und ein Alleingang kann die Sache nur noch schlimmer machen.

@Scylla94941

Also er holte zum zweiten Schlag aus, hab ihn gepackt, sodass er nicht schlagen konnte und nach unten gedrückt, als ich gemerkt hab, dass dieser wieder ausholt, trat ich ihm ins Gesicht.

Hätte auch öfters treten können, hab ihn ja nach einem Tritt weggeschubst. Schließlich hab ich dann von den Feiglingen von hinten einige Schläge verpasst bekommen.

sag doch bei der Polizei , wie sollst Du als gläuiger studierender  Moslem auch noch gegen 3 wohl stärkere Streit beginnen wollen ?

Hätte wohl keinen Nutzen.