gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

schimmel in unserer alten wohung. was tun?

gefragt von hilfe89hilfe89 am 14.10.2008 um 17:06 Uhr

Wir sind vor einem halben Jahr in eine wohnung gezogen. finanziel war alles gut. dann auf einmal haben wir unsere jobs verloren. wir wussten, dass wir uns die wohnung nicht mehr leisten konnten und haben uns künstigere wohnungen angesehen, haben aber nicht gleich eine bekommen. wir haben auch unseren vermietern bescheid gesagt über unsere situation. war alles kein problem. vorweg muss ich aber noch folgendes sagen: ich hatte eine katze. bei den o.g. vermietern haben wir zuvor auch gesagt, dass wir eine katze haben. war alles kein problem. bis zum tag des einzuges. da haben die vermieter dann gesagt, dass die katze so schnell wie möglich weg muss, weil sie angst vor katzen haben. war aber eine hauskatze. auch haben die vermieter den dritt schlüßel einbehalden. so wie den briefkastenschlüßel. wir haben aber gesagt das wir alle schlüßel wollen. dann haben wir bemerkt, dass die bei uns in der wohnung waren. da sind auch noch mehr solche sachen passiert. auf jedenfall sind wir jetzt draußen und die wohnung schimmelt. das ist aber meines erachtens nicht unsere schuld. da wir immer gelüftet haben. denn es ist uns aufgefallen, dass es in der wohnung eine recht hohe luftfeuchtigkeit gibt. also war tag und nacht alle fenster offen. wir haben auch nicht so viel geld für einen gutachter. der beweist das es nicht unsere schuld


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33396)
wohnen (7154)
wohnung (4374)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wj2000
beantwortet von wj2000 am 14. Oktober 2008 17:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde ausziehen.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 14. Oktober 2008 17:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht bezahlen und nicht beseitigen


hilfe89
beantwortet von hilfe89 am 14. Oktober 2008 17:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wir sind schon lange draußen!!!! trotzdem wollen die das wir das beseitigen.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 14. Oktober 2008 17:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genau ausziehen das ist das was ich empfehlen wuerde, Wo soll denn die Feuchtigkeit herkommen, hast du das denn noch nicht selber mal nachgeforscht? Wenn es Aussenwaende zur Wetterseite hin ist , wo sich Schimmel bildet dann kann die Isolierung aussen defekt sein, wenn ueberhaupt eine da ist, das bekommste auch nicht mit lueften weg. Lass es auf eine Klage ankommen dann du nicht beweisen wo die Feuchtigkeit herkommt.


Malkia
beantwortet von Malkia am 14. Oktober 2008 18:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Schimmel in der Wohnung ist eh nicht mehr euer Problem. Auch wenn ich noch dort wohnen würdet, müsste der Vermieter dafür sorgen, das dieser Mangel behoben wird...auf Kosten des Vermieters. Auf gut Deutsch, er kann euch garnichts!!!



WolfgangW
beantwortet von WolfgangW am 15. Oktober 2008 20:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich würde alle Details ind er Wohnung ers mal mit der Digitlakamera festhalten. Am besten mit Datum und nem Foto eines Thermometers und eines Hygrometers.
Anschl. ausziehen und abwarten.
Den Vermieter schriftl. darauf hinweisen, dass er mehrere Dine gemacht hat, die nicht zulässig sind (erst Katze zuustimmen, dann doch nicht, Schlüssel einbehalten, Hausfriedensbruch, usw.) Der Vermieter ist als Eigentümer dazu verpflichtet, Mängel in der Wohnun zu beseitigen. Sollte es tatsächlich Euer Verschulden sein, dass es schimmelt, steht in der Regel Eure Privathaftpflicht für Foleschäden gerade.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 26. November 2008 08:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum sollt Ihr denn Schimmel beseitigen, der erst entstanden ist, als Ihr schon ausgazogen seid? Habt Ihr ein schriftliches Übergabeprotokoll der Wohnung zum Auszug? Habt Ihr einen Zeugen, der bestätigen kann, dass beim Auszug noch kein Schimmel vorhanden war? Einen Schlüssel zu Wohnung darf der Vermieter nicht behalten und erst recht nicht die Wohnung betreten! das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung gewesen.

www.wohnung.com


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.