hallo, wohne in einer 1985 erbauten Wohnung.Habe ein wohnzimmer in dem ich auch schlafe es sind jeden Morgen die Fenster angelaufen und es bildet sich an der Balkon Türe bisschen Schimmel.Ich lüfte stoss weisse und heizen tu ich auch.Im Bad ist es das gleiche da lauft das Fenster an nachem Duschen oder sobald die Heizung nur auf 3 ist.Ich lüfte da genauso stoss weisse.Da ist es am schlimmsten mit dem Schimmel .Achso es sind Holzfenster. Wieso laufen die scheiben an obwohl ich heize normal müsste es doch dann trocknen oder? Die Baugenossenschaft von der die Wohnung ist weiss nun seid 2 Monaten bescheid immer wenn ich mich melde heisst es der wo zuständig ist sei im Urlaub oder er meldet sich was er bis heute noch nicht tat. Die Aussenfassade hat auch ziehmliche Stockflecken. Wie sieht es mit einer Miedminderung aus und wie soll ich nun vorgehen? Danke für eure Hilfe
http://www.energiespar-rechner.de/2008/07/17/haushalt/richtig-heizen-richtig-lue...
Aber wenn der Vermieter schon bescheid weiß, musst du ne Frist setzen. Dann kannst du eigentlich Miete mindern.
Miete kürzen, dem Vermieter bescheid geben und Punkt Wenn sich jemand beschwert den Anwalt einschalten
nicht das ich von heut auf morgen rausgeschmiessen werde. Wieviel darf ich sie kürzen?
Wenn das bei Mietern, die gar nicht zahlen, nicht geht - von wegen von heut auf morgen raus werfen - dann geht das bei dir auch nicht.

Schlafzimmer (bei Dir Wohnzimmer) und Bad sind immer am meisten mit Feuchtigkeit belastet. Hier ist richtiges Lüften und Heizen verstärkt nötig. Gerade bei solchen derzeitigen Außentemperaturen.
http://www.wohnung.com/richtig-lueften/
Ich würde eine schriftliche Mängelanzeige machen.

Du darfst nicht einfach die Miete kürzen. Du musst Deinen Vermieter die Möglichkeit geben das Schimmelproblem abzustellen. Das heißt, Du setzt ein schreiben auf in dem Du schilderst das Du das Problem vor zwei Monaten gemeldet hast und Du setzt dem Vermieter eine Frist, wenn sich nach vier Wochen weiterhin nichts geschied wird die Miete um 30% gekürzt. Das ist nur ein Beispiel, wie man es machen kann. Ich hatte es getan, 1. in dem Haus (Neubau) hatten viele Mieter mit Schimmel zu tun, 2. ich hatte ein Gutachten vom Gesundheitsamt und 3. in jedem Fall konnte ich beweisen das es nicht am falschen Lüften lag.
Bist Du die ein zigste Mieterin mit dem Problem? Trocknest Du Wäsche in den Räumen, alles Punkte die Du beachten musst. Du kannst keine Miete kürzen nur weil Du das so willst, Du musst die Kürzung auch beweisen können, das Beste wäre Du holst Dir den Mieterbund zur Hilfe die wissen meistens bescheid. Viel Glück.
Kündige die mit Mängelbeschreibung, wirksam ab übernächten Monat an. Beachte Stichtag für den Monat ist der 15.d.lfg.M.. Minderung 5 - 10 % sind möglich. Mache ggf. Beweisfoto´s.

Das ist ja wirklich unschoen. Mache ab sofort alles schriftlich und wende Dich an den Mieterverein.

setze der Wohnungsverwaltung schriftlich einen angemessenen Termin zur Mangelbeseitigung und kündige die entsprechende Mietkürzung ab dem Folgemonat bei Nichterfüllung an.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
schau hier nach