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Schimmel in der Wohnung. Kann der Vermieter mich dafür haftbar machen?

gefragt von ImbecillitasImbecillitas am 14.12.2008 um 17:00 Uhr

Hab in meiner Wohnung auch ein Schimmelproblem. Noch nicht lange und noch ganz klein bisher.

In den ganzen Schimmelbeiträgen hier wird immer gesagt, man könne die Miete mindern und der Vermieter müßte das beheben...

Kann es nicht auch möglich sein, daß der Vermieter mich dafür belangt? Weil ich zum beispiel zu wenig gelüftet habe? Und dass er die Renovierungskosten dann einfach auf mich umlegt?

Danke für Eure Antworten.


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anonym
beantwortet von carlotac1 am 14. Dezember 2008 17:01
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Wenn du nicht genug lüftest, mußt du auch die Kosten tragen. Gehe zum Mieterbund und lass dich dort mal beraten, wenn du alleine nicht klar kommst.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Dezember 2008 17:01
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Das kann dir durchaus passieren, wenn ein Gutachten bestätigt, dass es an deinem falschen Verhalten liegt.

www.mietrecht.unserforum.de

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 14. Dezember 2008 17:03

danke. da werd ichs mal posten.


schildi
beantwortet von schildi am 14. Dezember 2008 17:01
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kann schon sein


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 14. Dezember 2008 17:01
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Naja... VM lassen sichs gerne bezahlen... es gibt Gutachter, die das exakt bestimmen, wer daran schuld ist.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 14. Dezember 2008 17:03

da schweig ich mich gegenüber dem vermieter doch lieber aus und versuch ein wiederauftreten diesen winter zu verhindern.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Dezember 2008 17:08

Ich habe es so gemacht... 2 Sack Flexkleber ( Wasserdicht ) und 1 Sack Mischung...

Tapete runter... Mit Hammer und Meißel großflächig ab und mit breiter Kelle neu verputzt... 4 Stunden Arbeit und heute noch ( 10 Jahre später ) ist immer noch Ruhe ... Dann noch 1,5 Stunden tapeziert und 20 Minuten gemalt... Fertig wars... Danach 5 x tgl. Stoßlüften von 3-5 Minuten... Endgültig Ruhe...

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 14. Dezember 2008 17:11

hmmm würd ich sogar machen.

aber ich bin so begabt, dass ich mit mühe anständig streichen kann...

an tapezieren und erst an verputzen ist da gar nicht zu denken :-)

naja, bin eh grad ins winterdomizil abgewandert und hab das problem meiner mitbewohnerin zur verwahrung hinterlassen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 14. Dezember 2008 17:16

^^


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Dezember 2008 17:02
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Erst einmal sollte der Vermieter durch einen Fachmann feststellen lassen, woher der Schimmel kommt.



ralli16
beantwortet von ralli16 am 14. Dezember 2008 17:02
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Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 14. Dezember 2008 17:05

danke. sehr hilfreich.

und stimmt zuversichtlich... obwohls eigentlich mies gegenüber dem vermieter ist.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 14. Dezember 2008 17:05
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Das kann er nur, wenn er dir nachweisen kann, dass du zB. Wäsche in der Wohnung getrocknet hast oder nach dem Duschen garnicht lüftest (durch Detektiv).
Das dürfte ihm schwerfallen und geht für ihn mehr ins Geld als die Schäden zu beheben.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 14. Dezember 2008 17:06

danke.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 14. Dezember 2008 17:05
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Das kann er nur, wenn er dir nachweisen kann, dass du zB. Wäsche in der Wohnung getrocknet hast oder nach dem Duschen garnicht lüftest (durch Detektiv).
Das dürfte ihm schwerfallen und geht für ihn mehr ins Geld als die Schäden zu beheben.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 14. Dezember 2008 19:24
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Das ist ein bekanntes Streitthema ! Bei ordnungsgemäßer Lüftung schimmelt nichts ! Auch kann die Raumtemperatur ausschlaggebend sein !


denecke
beantwortet von denecke am 14. Dezember 2008 20:37
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Trotz der vielen Tipps möchte ich auch gern einen Beitrag hinzufügen, der die Sachlage aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Der Artikel ist von meiner Seite: www.schimmelberatung-hannover.de

"Die Sachlage bei Schimmel in der Wohnung ist eigentlich relativ einfach: Schimmelbefall in der Wohnung zählt als Mangel. Ein Mangel der Wohnung, sprich ein Schaden, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Beseitigung eines Mangels obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Sollte im Falle von Schimmel in der Wohnung jedoch mangelndes oder fehlerhaftes Heizen und Lüften Ursache der Schimmelbildung sein, ist dies nicht mehr gegeben.

Der Nachweis über das falsche Heizen und Lüften ist jedoch vom Vermieter in der Regel über ein Gutachten zu erbringen. Dieses Gutachten darf dann keine baulichen Mängel wie z.B. Wärmebrücken nachweisen. Wenn dem Vermieter dieser Nachweis gelingt, muss der Mieter eine plausible Erklärung abgeben, warum er die Feuchteschädenn nicht zu verantworten hat. Er hat außerdem sein Heiz- und Lüftverhalten nachzuweisen, was zwar zeitaufwendig, aber in Zeiten von sog. Datenloggern durchaus möglich ist. Allerdings sollte auch hier, wenn die ganze Sachlage vor Gericht steht, ein Gutachten erstellt werden.

Wenn der Schaden weder Baumängeln noch dem Nutzerverhalten zuzuschreiben ist, ist der Vermieter den Beweis schuldig geblieben und der Mieter hat ein Recht auf Mietminderung.

Die Beweislast liegt dem zufolge beim Vermieter. Der Mieter hat das Vorhandensein von Feuchtigkeit und Schimmelpilz nachzuweisen.

Wenn der Schimmelschaden durch einen Baumangel und fehlerhaftes Nutzungsverhalten entstanden ist, urteilen die Gerichte unterschiedlich, so dass für beide Parteien, also Mieter und Vermieter, eine gemeinsame Beratung vor Ort mit der Suche nach Lösungsmöglichkeiten eine gute Alternative zur gerichtlichen Klärung als außergerichtliche Schlichtung darstellt.

Bei der Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Schimmel dem Vermieter rechtzeitig angezeigt und dem Vermieter genügend Zeit zur Abstellung der Ursache gegeben wurde. Sollte sich nämlich nach einer Mietminderung herausstellen, dass der Schimmelschaden durch den Mieter entstanden ist, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber verpflichtet, die geminderte Miete nach zu zahlen.

Bei Schimmel in Wohnräumen empfiehlt es sich daher fast immer für Mieter und Vermieter, sich vor Ort fachkundig beraten und Lösungswege aufzeigen zu lassen, ohne gleich horrende Kosten für Gutachter, Gutachten, Anwälte und Gerichte zu zahlen.


anonym
beantwortet von Jutta52 am 15. Dezember 2008 12:11
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Das kann gut sein, dass Du die Kosten übernehmen musst, wenn Du den Schimmel verursacht hast. In den meisten Fällen liegt es einfach am falschen Lüften. Da kann dann dein Vermieter auch nichts für. Mir ist es selbst passiert und die Kosten wurden nicht übernommen. Aber schalte auf alle Fälle einen Gutachter ein, vielleicht hast du mehr Glück als ich.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 20. Dezember 2008 21:50

uiuiui, wie teuer wars denn?

der gutachter hat dann gesagt, dass du nicht richtig gelüftet hattest? mußtest du den dann auch noch bezahlen?


anonym
beantwortet von Splash222 am 21. Dezember 2008 17:32
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Hi

Habe auch Schimmel in der Wohnung in einem großen ausmaß.Est war auch eine Firma hier die 2 wochenlang mein Wohnverhalten mit lüften und heizen aufzeichnet.Dieser hat auch gesagt das der Schimmel schädlich sei.Somit wollte eigentlich die Vermieterin den Schimmel entfernen lassen.Doch sie sagte dann das sie das solange nicht entfernen lässt bis das Gerät fertig ist mit der Aufzeichnung weil sie meint das auch ich dran schuld sein könnte und die kosten selber zahlen müsste.Ich will aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in diesem Raum wohnen da es mein Schlafzimmer ist.Kann sie das denn machen kann einer sagen was ich machen kann?Das mit dem Aufzeichnen dauert noch bis anfang Januar.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 16. Januar 2009 17:39
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natürlich - man muß schon pfleglich mit der Wohnung umgehen. Mietminderung nur, wenn der Schimmel andere Ursachen hat oder aufgrund geringer Heizungsleistung auftritt oder nach einem Wasserrohrbruch entsteht.


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