Schimmel im Keller, wer muss für die Entsorgung aufkommen?

4 Antworten

Du musst deinen Keller natürlich leeren, es ist ja dein Kram. Der Vermieter kann den Kellerinhalt natürlich räumen und einlagern lassen, aber die Kosten dafür trägst du, ebenso bei einer Entsorgung.

In der Regel werden Schäden durch Schimmel nicht ersetzt, allenfalls Wasserschäden, wenn das so in der Hausratversicherung steht. Ohne die, bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Dein Vermieter hat damit nichts zu tun, außer er hätte selbst einen Wasserhahn aufgedreht.

Die Kosten für die Schimmelbeseitigung stehen nochmal auf einem ganz anderen Blatt... da kann man sich jahrelang gerichtlich streiten. Wenn der Vermieter sanieren muss, kann er die Kosten in jedem Fall anteilig weitergeben, z.B. über eine Mieterhöhung. Die direkte Kostenabnahme ist abhängig davon, wer nun Schuld ist ("hätten Sie mal mehr gelüftet"...)

In dem Keller ist lüften nicht möglich, da kein Fenster vorhanden. Wie bereits geschrieben geht der Gutachter davon aus, dass das Wasser hochgestiegen ist.

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@AiConan

Dann frag bei deiner Hausratversicherung nach, ob sie das übernehmen würden. Fragen kostet nichts und vielleicht sind sie kulant.

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@pharao1961

Ich war nicht dabei, da ich auf der Arbeit bin. Aber er sagte, es wäre einer gewesen.

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@AiConan

Kein Gutachter macht eine Aussage "dass er davon ausgeht dass das Wasser hochgestiegen ist". Keiner!

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Wenn es um eine normale Leerräumung des Kellers wegen einer Saniertung gehen würde, möchte ich meinen, dass es deine Sache wäre, den Keller leerzuräumen. Aber hier ist ein Schaden entstanden und der Kellerinhalt muss entsorgt werden - und das FACHGERECHT! Daher denke ich, läge es am Vermieter, die verschimmelten Sachen zu entsorgen.

Wie es nun mit dem Schadenersatz aussieht, kommt es wahrscheinlich darauf an, ob im Mietvertrag die Kellerräume als zur Mietsache zugehörig gekennzeichnet sind. Sind diese im Vertrag mit drin, muss der Vermieter auch die vom Schimmel befallenen Sachen ersetzen.

Danke :-) Würde ich nämlich auch drauf tippen, da es definitiv kein Eigenverschulden mit dem Schimmel ist. Der Boden ist immer noch dunkel und feucht, das kann man dort wo sich kein Schimmel ausgebreitet hat sehen.

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Wie es nun mit dem Schadenersatz aussieht, kommt es wahrscheinlich darauf an, ob im Mietvertrag die Kellerräume als zur Mietsache zugehörig gekennzeichnet sind. Sind diese im Vertrag mit drin, muss der Vermieter auch die vom Schimmel befallenen Sachen ersetzen.

Warum muss denn der Vermieter für einen Schadenersatz sorgen? Der persönliche Hausrat geht ihn doch gar nichts an. Das ist eine Sache für die Hausratversicherung.

Der Vermieter muss nur dann für Ersatz sorgen, wenn er nachweislich fahrlässig gehandelt hat.


Würde ich nämlich auch drauf tippen, da es definitiv kein Eigenverschulden mit dem Schimmel ist.

Es ist aber ggfs. auch kein Eigenverschulden des Vermieters. Wozu gibt es denn Hausratversicherungen, wenn der Vermieter automatisch Schuld hat?

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@ChristianLE

Keine Lüftungsmöglichkeit im Keller??? Das ist nicht nur fahrlässig, das ist ja schon Vorsatz!

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@pharao1961

Keine Lüftungsmöglichkeit im Keller??? Das ist nicht nur fahrlässig, das ist ja schon Vorsatz!

Warum? Mir ist keine Bauvorschrift bekannt, die besagt, dass eine Lüftungseinrichtung vorhanden sein muss. Das mag es aktuell bei Neubauten geben, aber nicht bei Objekten, die einem Bestandsschutz unterliegen.

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@ChristianLE

Ey! Die LBO gabs auch schon zu dieser Zeit! Egal wie alt der Schinken ist.

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Bei Instandhaltungsmaßnahmen hast Du eine Duldungspflicht (§555a BGB).

Dulden heißt aber mit mitwirken, so dass Du nur den Zugang zum Keller gewährleisten musst. Räumst Du den Keller selbst aus, kannst Du hier die Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Aber: Der Vermieter muss hier nichts entsorgen. Er muss lediglich die Kartons herausräumen, um die Reparaturen durchzuführen. Theoretisch kann er die Kartons nach Abschluss der Arbeiten wieder in den Keller räumen.

Da unten liegen natürlich keine Schätze, aber dennoch Dinge mit einem gewissen Wert, die ich vielleicht auch ersetzt haben möchte.

Die Schadenmeldung deines persönlichen Eigentums musst Du natürlich deiner Hausratversicherung melden. Damit hat der Vermieter nichts am Hut, es sei denn, er hat nachweislich fahrlässig gehandelt.

Es ist nicht mein Verschulden, dass Wasser in den Keller gelangt ist

Nur als Hinweis: Es muss auch nicht zwingend die Schuld des Vermieters sein. Es kann halt man passieren, dass Leitungen reißen oder das Grundwasser ansteigt. Das kann auch der Vermieter nicht verhindern.

Der Zugang zum Keller ist auch gewährleistet. Er hat einen Mini-Keller zur Verfügung gestellt, wo ich das, was nicht befallen war reinpacken konnte. Da hängt nun auch mein Schloss vor und den anderen Keller habe ich offen gelassen. Er sagte auch, dass ich den "neuen" Keller nun dauerhaft nutzen könne falls er mir nicht zu klein sei.

Und ja, du hast natürlich recht mit deinem Hinweis, ich sage auch NICHT, dass der Vermieter schuld ist. Es wurde von meiner, der Seite des Vermieters und wohl auch von dem Gutachter vermutet, dass das Grundwasser gestiegen ist. Allerdings finde ich auch, dass man mich nicht in einem unangemessen Ton ankeifen muss, nach dem Motto 'wann ich denn endlich mal meinen Arsch bewege und den Keller leer räume'. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt quer gestellt dort zu helfen, ich sehe mich aber auch nicht in der Pflicht, eine Geschichte für die ich nichts kann, komplett alleine auszubaden und mich noch dumm von der Seite anmachen zu lassen.

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naja genaugenommen wenn das grundwasser gestiegen ist ist es auch nicht die schuld des vermieters, das da unten alles am arsch ist. ich denke dabei auch nicht das der vermieter dafür aufkommen muss, denn seine schuld ist es nicht. ausserdem dürfte es sich doch in deinem eigenen interesse befinden beim ausräumen die sachen zu überprüfen, welche noch zu gebrauchen sind.  zu den sachschäden. ich weiss leider nicht ob da eine versicherung zahlt, denn so ein problem hatte ich noch nicht

Es wurde bereits alles begutachtet, und die Sachen die noch gut waren (was wirklich nicht viel war), aussortiert. Also alles was sich noch in dem Keller befindet, muss weg. Und ich sage bewusst muss.

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