Drachenherz am 30.08.2008 um 10:46 Uhr
Ich lebe nun schon seit 14 Monaten von meiner Frau getrennt. Die Scheidung steht bald an. Nun hat meine Ex einfach telefonisch meine KFZ versicherung geändert, die Rechnungsadresse für ihre Telefonrechnung auf meinen Namen geändert usw. Das Auto hat sie nun endlich auf ihren Namen umschreiben lassen, aber die Versicherung schickt mir weiter die Rechnungen und hebt den Vertrag nicht auf. Was kann ich tun?
Da kann dir nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen. Vorläufig solltest du deine Versicherungen, etc. anrufen, und denen sagen, dass sie änderungen, die deine Frau machen will nicht annehmen dürfen/sollen. so kann sie da schon mal nichts mehr machen. Der KFZ-Vers. solltest du die Sache erklären und dir evtl. eine bescheinigung besorgen, die belegt, dass du nicht mehr der halter bist. Dann muss sie die Kündigung akzeptieren und deine Frau fährt ohne Versicherungsschutz, was ihr mächtigen Ärger schaffen wird.

Laß Dir das nicht gefallen. Geh zum Anwalt!! Sie darf das rechtlich auch nicht!!

Geh zum Rechtsanwalt und verbrate ihr einen...
Drachenherz am 30. August 2008 10:51 Kann schon keine Anwälte mehr sehen, aber darf denn eine Versicherung Vertragsinhalte telefonisch ändern? Vertragspartner bin doch ich.
Grundsätzlich gilt, dass Änderungen an Versicherungsverträgen nur der Versicherungsnehmer vornehmen lassen kann. Dies gilt für alle Versicherungsverträge. Ist die versicherte Person eine andere, muss diese zustimmen, da ggfs. auch deren Rechte aus dem Vertrag betroffen sind. Zum KFZ ist anzumerken, dass bei jeder Änderung der Haltereigenschaft bei der Zulassungsstelle eine Deckungskarte bzw. neuerdings eine elektronische Versicherungsbestätigung vorliegen muss. Also wurde bei der Ummeldung eine solche in jedem Fall vorgelegt. Darüber hinaus muss für jeden Versicherungsantrag ein sog. Beratungsprotokoll erstellt werden. Dieses beinhaltet u.a. das Datum, an welchem die Beratung stattgefunden hat, die Teilnehmer, das Ergebnis der Beratung und warum der Vorschlag erstellt wurde. Meine Empfehlung: 1. Prüfen, wer Versicherungsnehmer ist bei bestehenden Verträgen. Sollten Änderungen vorgenommen worden sein, diesen schriftlich (nicht telefonisch) widersprechen und die Versicherung auffordern, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen und den Nachweis zu erbringen, wer und wann die Änderungen veranlasst wurden. Der Beitragszahler muss nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person sein, kann also auch eine dritte Person sein. In diesem Fall muss jedoch dessen Zustimmung durch Unterschrift vorliegen und ggfs. auch eine Legitimation. Der Vermerk "persönlich bekannt" durch den Vermittler genügt nicht mehr. 2. Bei neuen Verträgen, die in 2008 abgeschlossen wurden, sollte darüber hinaus eine Kopie des Beratungsprotokolls angefordert werden. 3. Ggfs. mit dem Anwalt klären, ob Urkundenfälschung vorliegt und/oder Unterschriften gefälscht wurden und ob dies strafrechtlich verfolgt werden kann. Hier darf keine Rechtsberatung gemacht werden. Eventuell kann auch der Vermittler zu Rechenschaft gezogen werden bzw. wegen Falschberatung und/oder Fälschung belangt werden.
Drachenherz am 31. August 2008 10:15 Danke, das hilft mir wirklich weiter.

Bezüglich der Versicherung folgendes: Der Halter des PKW muss nicht der Versicherungsnehmer sein. Es ist rechtlich durchaus i.O. wenn der Eine der Halter und ein anderer der Versicherer ist. Du solltest also die Versicherung kündigen.
Drachenherz am 30. August 2008 11:12 Das habe ich getan, die Versicherung verlangt eine Um bzw Abmeldebescheinigung, die rückt meine Ex nicht raus. Die Vers könnte dann eine sog Erwerberkündigung aussprechen tut sie aber nicht. Ausserdem wollen die einen Kaufvertrag, so ein Witz wer macht mit seiner Frau einen Kaufvertrag. Ich habe ihr bei der Trennung das Auto überlassen.
ichwuesstegern am 30. August 2008 11:16 Wenn sie das Auto auf ihren Namen umgemeldet hat, müsste es doch beim Strassenverkehrsamt dokumentiert sein. VIelleicht gibt es da eine Kopie.
Drachenherz am 30. August 2008 11:24 Hätte sie nicht bei der Ummeldung eine Deckungskarte vorlegen müssen? Wie kann die Versicherung eine Deckungskarte auf meinen Namen ausstellen ohne mich zu informieren? Das hat sicher Ihre Freundin gedreht.
ichwuesstegern am 30. August 2008 11:34 Das mit der Deckungskarte stimmt. Aber wenn man bei der Verscherung bekannt ist.... Es kommt ja öfter vor, dass Ehepartner für den Anderen etwas erledigen. Du tust mir wirklich leid, mit dem Schlamassel in dem Du da sitzt. Auch wenn es nervt, am Besten wird der Anwalt helfen können.

wenn das auto auf ihren namen läuft, hast du doch gar nichts mehr mit der versicherung zu tun. da muss doch dann ihr name drauf stehen. einfach die versicherung nicht mehr zahlen! sie wird schon sehen wenn jemand die plaketten vom kennzeichen gepolkt hat...
ansonsten---> kontaktiere deinen rechtsanwalt, der wird sich darum kümmern...
ichwuesstegern am 30. August 2008 11:07 Das ist so nicht richtig. Halter und Versicherungsnehmer muss nicht ein und derselbe sein. ER muss die Versicherung kündigen.
Drachenherz am 30. August 2008 11:17 Das Auto war der Zweitwagen, meine Ex möchte den Vertrag bis Ende 2008 weiterführen um die Prozente überschrieben zu bekommen. Sollten jedoch Regressansprüche durch die Versicherung geltend gemacht werden (z. B. Fahren unter Alk und Unfall usw.) so stünde ich ja weiterhin in der Haftung.

das ist gesetzlich nicht erlaubt was si da tut..

Ja gut ich denke das du der Versicherungsnehmer bist. Dann kündige die Versicherung einfach das Auto ist ja auf dich nicht mehr gemeldet. Oder?? Weil ich denke sie fährt ja auch auf deinen SF-Rabatten rum und die muß man sich ja hart erarbeiten. Sorry aber ich bin bei sowas eher sauer kenn so geschichten.

Die Frage ist doch, wer ist Versicherungsnehmer ! Durch das Umleiten einer Rechnung ist diese wohl nicht bezahlt ,oder ?
Das habe ich schon getan, aber die Freundin meiner Frau ist die Versicherungsagentin und die beiden tun was sie wollen. Ich habe schon einige male mit der Versicherung gesprochen und auch schon schriftlich gekündigt und um bestätigung gebeten, aber da tut sich nichts.
Dann sag das dem Vorgesetzten der Freundin und zeig sie an. Es ist ungesetzlich und sie begeht damit eine Straftat, die ihr sogar den Job kosten kann.