Schichtzeit = Arbeitszeit?

3 Antworten

Natürlich ist das Arbeitszeit. Wenn es keine vertragliche Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gibt, auf dem die Stunden gutgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit genommen werden können, sind sie gem. BGB idR auszuzahlen.

Die Schichtzeit ist die Arbeitszeit...

Schichtzeit ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn - Zeit nach der Nachtpause von 11 Stunden und Arbeitsende - also der Zeit vor der Nachtpause von 11 Stunden.

Nach § 21a ArbZG beträgt die maximale wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden (Artikel 6 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 561/2006) und kann auf bis zu 60 ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 16 Wochen ein Durchschnitt von 48 Stunden erreicht wird - Achtung, hat nichts mit den Lenkzeiten zu tun !! es geht nur um die Arbeitszeit (Schichtzeit früher genannt).

Das gilt auch für Auszubildende, da sie über 21 Jahre sind, sonst könnte er die Ausbildung gar nicht machen, denn Mindestalter ist 21 oder 2 Jahre Besitz von BE was ja erst ab 18 geht !!

Zur Schichtzeit (Arbeitszeit) zählen auch die Zeiten für das be- und entladen, sowie die Lenkzeitunterbrechungen weniger als 1 Stunde (Tanken, Wartung). Nicht dazu zählen die Ruhepausen (Lenkzeitunterbrechung von mehr als 1 Stunde). Die maximale Schichtzeit für Kraftfahrer beträgt 13 Stunden. Wie du deine Schichtzeit einteilst, ist dir überlassen, nur müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

Egal wie man es dreht, eine Schichtzeit kann niemals länger als 13 Stunden sein - davon sind noch 1,5 Stunden Pause (2x 45 Minuten) abzuziehen.

Er kann also gar nicht so viele Überstunden aufbauen, es können ja nur 8 Stunden pro Woche sein bei einem 40 Stunden-Vertrag. Er muss dafür sorgen, dass er entsprechend eingeteilt wird - mal mit dem Ausbildungsleiter sprechen !! Das Auszubildende ausgenutzt werden in der Branche ich quasi üblich und auch bekannt

So is es - er kann nicht auf 15 Stunden Schichtzeit kommen, wenn er die gesetzlichen Vorgaben einhält - doch interessieren in der Logistikbranche die Gesetze nicht all zu viel

also des mit 21 Jahren stimmt ja mal überhaupt nicht ich hab die ausbildung zum berufskraftfahrer mit 19 jahren angefangen und habe mehrere die damals noch nicht mal 18 waren geschweige den einen autoführerschein hatten

Mit dieser Praxis wird gleich mehrfach gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen, z. B. gegen das allgemeingültige Arbeitszeitgesetz, ggf. auch Berufsbildungsgesetz ... Abgesehen von den Belastungen und Nachteilen Deines Freundes macht sich der Arbeitgeber damit strafbar. Was sagen denn der Betriebsrat und die Gewerkschaft dazu?