Ich bin verheiratet. Ohne Vereinbarungen zum Güterstand, ohne Ehevertrag, also in der Zugewinngemeinschaft ?!?!
Meine Frau und ich möchten ein Haus kaufen, die Vermögensverhältnisse sind wie folgt:
Kaufpreis: 200.000
Eigenkapital: 40.000
die Frage ist nun, wie wird die Schenkung vollzogen, wie geht diese ein?
Die Schenkung erfolgt ja mir, nicht meiner Frau.
Wie wird gerechnet, wenn was passiert? Also wir uns scheiden lassen und es eine Restschuld auf dem Haus gibt?
Was ist zu beachten bei der Schenkung, wie wird diese offiziell?
Ist ein ein "normaler Vorgang", dass ICH es alleine geschenkt bekomme?

Dieses Thema ist sicherlich nicht im Forum zufriedenstellend erläuterbar. Geht zu einem versierten Familienanwalt, wenn man sich vorbereitet, kann man sicherlich gegen eine geringe Gebühr eine ordentliche Lösung bekommen

Kompliziert, geh zum Steuerberater damit, den die Schuldzinsen für das Haus kannst du steuerlich auch geltend machen, diese verringern sich ja um den Betrag den du von deinen Eltern bekommst. Beim kauf würde ich an deiner Stelle jetzt einen Ehevertrag aufsetzen. Also auch ein Anwaltsbesuch bleibt dir nicht erspart.
ErsterSchnee am 3. März 2009 09:22 Wo kann er die Schuldzinsen für das Haus in der Steuererklärung ansetzen? Das stimmt nicht.
coyotincaos am 3. März 2009 09:26 Es ist immer eine Sache der Auslegung, vieles ist möglich, daher schrieb ich er soll einen Steuerberater zu rate ziehen. Sei nicht so negativ.
ErsterSchnee am 3. März 2009 09:32 Ich bin nicht negativ. Ich mag nur keine sachlich falschen Antworten. Und aus der Fragestellung kann man beim besten Willen keine Abzugsmöglichkeit konstruieren.
coyotincaos am 3. März 2009 09:39 Es war ein Tip das er sich auch beim Steuerberater erkundigen soll. Bei einem Hauskauf gibt es genügend Fördermittel und Abschreibungsmöglichkeiten, diese sollen vorab geklärt sein. Es ist einfach zu schreiben es geht nicht, welche Gründe sind das? Ein guter Steuerberater findet viele Möglichkeiten, also zweifle dies nicht an.
chris678 am 4. März 2009 00:08 hauptsächlich geht es dem Fragesteller eigentl. um die Fragen was im Fall der Scheidung der Ehe ist und wie die Schenkung zu bewerten bzw. zu gestalten ist.
Diese Steuerberatersache ist somit direkt überhaupt nicht gefragt, also ist euer Streit nebensächlich :)
.
Bei allen Fragen sollte selbstverständlich angegeben werden, welches Land gemeint ist – insbesondere bei Rechtsfragen.
Anders kommst du nicht zu einer seriösen Antwort.
.

Eigentlich gar nicht so kompliziert, steht alles im BGB :)
§ 1374 Abs. 2 BGB ist die Lösung für deinen Fall.
Die Schenkung erfolgte nur an dich und nicht an beide Ehegatten, somit wird sie bei der Berechnung deines Anfangsvermögens hinzugerechnet, was einen niedrigeren Ausgleichsanspruch gegen deine geschiedene Ehefrau mit sich bringt (sofern du derjenige mit höherem Zugewinn bist)
Was bei der Schenkung zu beachten ist: Lasst die Schenkung am besten von einem Notar vollziehen und in der Urkunde festhalten, dass nur du Leistungsempfänger sein sollst, dann gibt es keine Mißverständnisse später.

Wenn Du so viele Bedenken hast, dann macht doch einen Vertrag beim Notar...LG

Ich kann Dir auf alle Fälle sagen, daß es normal ist. Blut ist dicker als Wasser - und wenn Ihr Euch trennen solltet, können Deine Eltern immer noch entscheiden, wie sie dann mit Deiner Frau umgehen möchten - aber dann steht wenigstens nicht das Geld dazwischen.
Den Rest weiß ich leider nicht.