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Schenkung an Kinder von der Abgeltungssteuer betroffen?

gefragt von Cinemania am 03.03.2009 um 15:59 Uhr

Sind Schenkungen an die Kinder von der Abgeltungssteuer betroffen? Was muss man beachten, damit was übrig bleibt?


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anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 3. März 2009 16:01
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1.) ja..

lösung: stell ihnen ein verfügungsrecht über den betrag "x" aus.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 3. März 2009 16:01
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Schenkungen sind von der Schenkungssteuer betroffen. Die Abgeltungssteuer betrifft nur Aktienverkäufe und Kapitaleinnahmen.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. März 2009 16:02
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Nein. Da schlägt allenfalls die Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer - ist im Prinzip dasselbe) zu.

Erst wenn die Kinder mit der Erbschaft Gewinne machen, kann das je nach Art des Geschäfts die Abgeltungssteuer zur Folge haben.


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 3. März 2009 16:00
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Was willst du denn schenken? so einfach lässt sich die frage nicht beantworten!

Kommentar von anjanni am 3. März 2009 16:03

doch - die läßt sich ganz einfach beantworten


anonym
beantwortet von hypericum am 3. März 2009 16:11
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Von der Schenkungssteuer sind Summen befreit, die geschenkt werden mit dem Zweck, dem Lebensunterhalt und/oder der Ausbildung des/r Kindes/-er zu dienen. Gilt sogar für Erwachsene... kannst Du unter "Schnekungssteuer" googlen... (oder mir glauben) :-)

Kommentar von dackelnero am 11. März 2009 12:20

...also, ich hab jetzt unter "Schnekungssteuer" gegoogelt und nichts gefunden.
.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen?

Kommentar von hypericum am 11. März 2009 18:46

Wahrscheibnlich schon. ;-)) Dann google eben mal Erschaftssteuer und arbeite Dich durch die einzelnen Kapitel - da wirst Du es in dem Kapitel mit der Überschrift "Schenkungssteuer" finden ;-) Oder konsultiere einen Juristen, der Erbschaftsangelegenheiten betreut - kostet zwar etwas, aber dann kannst Du es Dir schwarz auf weiß in die Hand drücken lassen.

Kommentar von dackelnero am 12. März 2009 12:24

...also, ich weiß nicht. Ich fürchte, ich kann mir bei niemandem so richtig einen weiterführenden Rat in Erbschaftsteuersachen holen.
.
Das ist das schwere Los meines Berufes.

Kommentar von hypericum am 12. März 2009 13:44

Das ist eine Tragödie ;-((. Ich bin bewegt. (leise in mich hineinwein...)


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. März 2009 16:20
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Wenn man den Kindern Geld schenkt, gilt für diesen Vorgang die Schenkungsteuer. Da haben die Anderen ja schon beschrieben.

.

Wenn die Kinder dann dann Einkünfte haben, ist dafür bei Überschreiten ihrer Freibeträge Einkommensteuer zu zahlen.

Vorsicht:

Durch zu viel Einkünfte u. Vermögen ist ihr Bafög gefährdet,

bei zu viel Einkommen ab 18 das Kindergeld. www.klicktipps.de/kindergeld.php


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. März 2009 16:25
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nein, sie müssen aber Schnekungsstuer bezahlen wenn der Betrag über dem Freibetrag liegt. Beim Erbe ist der Freibetrag wesentlich höher, so daß da fast kaum einer in den Genuß kommt Erbschaftssteuer zahlen zu dürfen

Kommentar von dackelnero am 11. März 2009 12:21

...also, "Schnekungssteuer", "Schnekungsstuer"..... was es alles so gibt! Ich bin echt überrascht.


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