Schenkung als Privateinlage, wie verbuchen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber nach ErbStG §16 gilt für Eltern-Kind-Schenkungen ein Freibetrag bis 400.000 EUR.

Darüber hinaus - denke ich -, dass Du den Betrag korrekt verbucht hast, da im Prinzip für das Unternehmen egal ist, woher Du die Mittel für die Privateinlage entnommen hast. Das könnte ja auch Dein erspartes Geld sein.

Vielen Dank für die (meiner Meinung nach) einleuchtende Antwort! So hatte ich das eigentlich auch gedacht. Danke!!! :-)

Deine Buchung als Privateinlage ist völlig richtig und unproblematisch aufgrund des geringen Betrages und mußt auch nicht sagen, woher es kommt, könnte ja dein Erspartes sein (es sind ja keine Millionen;-). Es zählt also nicht als stpfl.Einnahme. Du kannst entsprechend irgendwann wieder eine Entnahme machen, falls du das möchtest, dann buchst du eben diese als Kassenausgang gg. Privatentnahme.

Frag da mal lieber deinen Steuerberater!

Tja, wenn ich die Kohle hätte, einen Steuerberater zu bezahlen, dann müsste ich diese Frage gar nicht stellen, weil dann dieser mir meine Buchhaltung erledigen würde. Trotzdem danke für die Antwort.

ich würde es überhaupt nicht verbuchen !