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Scheinselbstständigkeit: wie viele 'andere' Auftraggeber sollte man in einem Jahr haben?

gefragt von Marno am 02.07.2008 um 20:07 Uhr

Habe vorhin mit einem Freund telefoniert, der hauptsächlich einen Auftraggeber hat und wissen wollte, wie viele andere man im Lauf eines Jahres denn haben sollte, um keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit zu bekommen. Keine Ahnung. Weiß jemand von Euch, wie das aktuell gehandhabt wird? Genügt da ein anderer Auftraggeber für ein paar Wochen? Oder kommt es auf die Rechnungsbeträge an? Oder ist das Ganze gar nicht mehr so aktuell?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 2. Juli 2008 20:10
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Siehe dazu http://kURL.de/ogig

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 2. Juli 2008 22:25

DH für dich..


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Juli 2008 20:10
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Scheinselbständigkeit ist meist dann angesagt, wenn es sich nur um einen auftraggeber handelt..da sind die finazämter sehr spitz...er sollte nachweisen, daß seine Tätigkeit und sein Verdienst sich auf mehrere Auftraggeber stützt...

Rechnungslegung ist dabei etwas völlig normales..und sollte auch dargelegt sein

Kommentar von justin123 am 2. Juli 2008 22:13

Völliger Humbug!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 2. Juli 2008 22:25
  1. Die Person ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;

aus Bitmaps Link..soviel zum Thema Humbug...

Kommentar von justin123 am 2. Juli 2008 22:29

wohl noch nie selbständig gewesen! Ich bleibe dabei: völliger Blödsinn! Man muß schon etwas genauer lesen und bescheid wissen! es gibt zig tausende Selbständige, die in Deutschland fast ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. Erst informieren, dann schießen und nicht nur Gesetzestexte nicht verstehen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 3. Juli 2008 08:21

Den Finanzämtern ist das relativ egel. Sie bekommen von einem Selbstständigen oder über einen Angestellten ähnlich viel Steuer.

Den Sozialversicherungen ist der Unterschied aber überhaupt nicht egal!

Für die Scheinselbständigkeit ist auch viel mehr die arbeitnehmerähnlichkeit der Tätigkeit, als die Zahl der Kunden entscheidend.


LouLarge
beantwortet von LouLarge am 2. Juli 2008 20:11
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Also meiner Erfahrung nach reichen ein paar andere Rechnungen pro Jahr, welche man "dazwischen streut", vollkommen aus, da wurde bei mir nie etwas beanstandet und ich glaube das Finanzamt nimmt das nicht mehr so genau, aber natürlich kann ich dir keine 100%ige Garantie geben.


anonym
beantwortet von Lissa am 2. Juli 2008 20:17
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Es kommt darauf an, dass man weniger als 5/6 seines Einkommens von einem Arbeitgeber bekommt.

Scheinselbständigkeit liegt oft vor, wenn der Auftraggeber Auftragsannahme anderer Auftragsgeber vertraglich verbietet.

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/planung/know_how/personal/09/ind...


anonym
beantwortet von justin123 am 2. Juli 2008 22:21
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Wenn er sich gerade selbständig gemacht hat, dann kann er sogar bis zu drei Jahren für diesen einen Auftraggeber arbeiten! Er muß lediglich nachhweisen / darlegen können, dass er sich um andere Auftragsgeber bemüht hat. Das kann eine Rechnung für Flyer sein, Messebesuche, Porto und Rechnungen für Werbeanschreiben, Fahrtkosten für Kaltakquise, jemanden einen PC verkauft haben usw. Das Finanzamt ist da ganz und gar nicht so streng wie andreas48 schreibt. Davon abgesehen, dass nicht Dein Kumpel, sondern der Auftraggeber Ärger bekommt! Wenn er eine normale 40 Stunden-Woche für diesen Auftraggeber leistet, dann soll er ab und zu zwischendurch mal einen Tag frei nehmen und für diese dann Teilnahme / Besuche für Messen oder z.B. IHK-VVeranstaltungen nutzen. Das Finanzamt ist KEIN Bösewicht - zumindest so lang nicht, wie man nicht versucht zu betrügen! Ansonsten sind die nämlich mehr als human!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 3. Juli 2008 08:25
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aktuell und einigermaßen verständlich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit


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