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Scheinehen

gefragt von Amigo53Amigo53 am 26.01.2009 um 5:44 Uhr

Was kann passieren wenn ich als Deutscher eine Ausländerin zum schein heirate?


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schildi
beantwortet von schildi am 26. Januar 2009 05:49
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Scheinehen sind strafbar. Das Eingehen einer solchen Ehe mit einem Ausländer allein zu dem Zweck, diesem den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, erfüllt nach dem OLG Düsseldorf (22.12.1999 - 2b Ss 542/99) den Straftatbestand des Einschleusen von Ausländern gemäß § 92 a AuslG (vgl. unten zu den gesetzlichen Vorschriften). Wer also für die Eingehung einer Ehe Geld hingibt, muss damit rechnen, dass er und der Ehepartner bestraft werden.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 26. Januar 2009 05:59

Aber nur, wenn das Paar erwischt wird!

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 26. Januar 2009 06:08

man wird immer nur bestraft wenn man erwischt wird :-))


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 26. Januar 2009 06:10
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Wenn das Paar erwischt wird, droht massiver Ärger. Man bekommt zu den unmöglichsten Tageszeiten Besuch von 2 Mitarbeitern der Ausländerbehörde. Die durchsuchen dann alle Schränke um herauszufinden, ob wirklich 2 Personen dauerhaft dort wohnen. Alles wird durchgekämmt und die unmöglichsten Fragen nach den Partnern gestellt. In den Fragen geht es u.a. um z.B. Schuhgröße, BH-Größe, Augenfarben, Muttermalen, Familienmitgliedern, Vorlieben und Abneigungen, Vorleben etc.. Dann werden die Partner auch einzeln vorgeladen und befragt. Wehe, da sind irgendwelche Abweichungen in den Aussagen. Eine Bekannte von mir hat so etwas 7 Jahre lang durchmachen müssen, da man ihr ihre Ehe auch nicht glaubte. Bei einer "Durchsuchung" war ich dabei. Es ist unglaublich erniedrignd. Zur Zeit ist jedoch Ruhe und ich hoffe, es bleibt auch so. Ach ja, im vorbeschriebenen Fall wurde die Ausländerbehörde von "netten Nachbarn" informiert.


Melek1
beantwortet von Melek1 am 26. Januar 2009 08:18
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http://multikultiladys.foren-city.de/topic,1988,-scheinehe-was-ist-das.html

Schau mal in meinem Forum,da ist das Thema ausführlich erörtert!! Strafrecht Eine "Scheinehe" kann gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Unzutreffende Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für sich oder einen anderen, hier im Vortäuschen des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. In den meisten Fällen kommt es jedoch "nur" zu einer Verurteilung der MigrantInnen nach § 271 StGB "Falschbeurkundung" oder nach § 156 StGB "falsche uneidliche Aussage" bzw. § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG "Vorbringen unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen". Bei deutschen StaatsbürgerInnen kann darüberhinaus "Unterstützung illegalen Aufenthalts" hinzu kommen.


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Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Januar 2009 20:38

DH


Akelei2000
beantwortet von Akelei2000 am 26. Januar 2009 06:41
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dann habe sie doch einfach lieb, dann geht es bestimmt besser, oder?


anonym
beantwortet von gemaalsa am 26. Januar 2009 09:28
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Es ist nicht erlaubt. Denke daran das die Behörden, bei Verdacht , die gesamte Umwelt befragt. das sind die Nachbarn, Arbeitskollegen, Geschäfte usw. Also wenn du eine Ehe eimgehen willst, dann benehmt Euch auch wie ein Ehepaar. Es kann also sehr Teuer werden und die betreffende Person wird dann ausgewiesen. Dann habt ihr auch nichts davon.


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 26. Januar 2009 10:40
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Das ist sicher etwas tolles. Dann bist du verheiratet und hast Unterhaltspflichten und so weiter..... Und die Scheidung wird dann auch toll....


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. Januar 2009 19:15
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Dass du ihm nach der Scheidung Unterhalt zahlen musst !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Januar 2009 20:23

qEddy,

erstmal müsste es ihr heißen!!!! Wer sagt, dass man bei eingegangenen Scheinehen Unterhaltsverpflichtet ist? Wenn eine scheinehe eingegangen wurde zum Zwecke des Aufenthalts in der Bundesrepublik und dies herauskommt, sitzt Madame schneller in einem Flieger als es ihr lieb ist.

Sie kann ja dann von ihrem Heimatland aus ihre Unterhaltsansprüche geltend machen.


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