Amigo53 am 26.01.2009 um 5:44 Uhr
Was kann passieren wenn ich als Deutscher eine Ausländerin zum schein heirate?

Scheinehen sind strafbar. Das Eingehen einer solchen Ehe mit einem Ausländer allein zu dem Zweck, diesem den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, erfüllt nach dem OLG Düsseldorf (22.12.1999 - 2b Ss 542/99) den Straftatbestand des Einschleusen von Ausländern gemäß § 92 a AuslG (vgl. unten zu den gesetzlichen Vorschriften). Wer also für die Eingehung einer Ehe Geld hingibt, muss damit rechnen, dass er und der Ehepartner bestraft werden.

Wenn das Paar erwischt wird, droht massiver Ärger. Man bekommt zu den unmöglichsten Tageszeiten Besuch von 2 Mitarbeitern der Ausländerbehörde. Die durchsuchen dann alle Schränke um herauszufinden, ob wirklich 2 Personen dauerhaft dort wohnen. Alles wird durchgekämmt und die unmöglichsten Fragen nach den Partnern gestellt. In den Fragen geht es u.a. um z.B. Schuhgröße, BH-Größe, Augenfarben, Muttermalen, Familienmitgliedern, Vorlieben und Abneigungen, Vorleben etc.. Dann werden die Partner auch einzeln vorgeladen und befragt. Wehe, da sind irgendwelche Abweichungen in den Aussagen. Eine Bekannte von mir hat so etwas 7 Jahre lang durchmachen müssen, da man ihr ihre Ehe auch nicht glaubte. Bei einer "Durchsuchung" war ich dabei. Es ist unglaublich erniedrignd. Zur Zeit ist jedoch Ruhe und ich hoffe, es bleibt auch so. Ach ja, im vorbeschriebenen Fall wurde die Ausländerbehörde von "netten Nachbarn" informiert.

http://multikultiladys.foren-city.de/topic,1988,-scheinehe-was-ist-das.html
Schau mal in meinem Forum,da ist das Thema ausführlich erörtert!! Strafrecht Eine "Scheinehe" kann gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Unzutreffende Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für sich oder einen anderen, hier im Vortäuschen des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. In den meisten Fällen kommt es jedoch "nur" zu einer Verurteilung der MigrantInnen nach § 271 StGB "Falschbeurkundung" oder nach § 156 StGB "falsche uneidliche Aussage" bzw. § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG "Vorbringen unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen". Bei deutschen StaatsbürgerInnen kann darüberhinaus "Unterstützung illegalen Aufenthalts" hinzu kommen.
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Volker13 am 26. Januar 2009 20:38 DH

dann habe sie doch einfach lieb, dann geht es bestimmt besser, oder?
Es ist nicht erlaubt. Denke daran das die Behörden, bei Verdacht , die gesamte Umwelt befragt. das sind die Nachbarn, Arbeitskollegen, Geschäfte usw. Also wenn du eine Ehe eimgehen willst, dann benehmt Euch auch wie ein Ehepaar. Es kann also sehr Teuer werden und die betreffende Person wird dann ausgewiesen. Dann habt ihr auch nichts davon.
Das ist sicher etwas tolles. Dann bist du verheiratet und hast Unterhaltspflichten und so weiter..... Und die Scheidung wird dann auch toll....

Dass du ihm nach der Scheidung Unterhalt zahlen musst !
Volker13 am 26. Januar 2009 20:23 qEddy,
erstmal müsste es ihr heißen!!!! Wer sagt, dass man bei eingegangenen Scheinehen Unterhaltsverpflichtet ist? Wenn eine scheinehe eingegangen wurde zum Zwecke des Aufenthalts in der Bundesrepublik und dies herauskommt, sitzt Madame schneller in einem Flieger als es ihr lieb ist.
Sie kann ja dann von ihrem Heimatland aus ihre Unterhaltsansprüche geltend machen.
Aber nur, wenn das Paar erwischt wird!
man wird immer nur bestraft wenn man erwischt wird :-))