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Scheidungsrecht Ehegattenunterhalt

gefragt von newcomer am 28.08.2008 um 12:46 Uhr

ich zahle im Moment noch den vollen Unterhalt. Unsere Tochter lebt bei ihrer Mutter. Sie hat, als sie ausgezogen ist erwähnt, dass sobald Tochter in die 2. Klasse einer Ganztagsschule geht, sie ganztags arbeiten will. Unsere Tochter ist 7 Jahre. Momentan scheint es so, dass meine Nochfrau jegliche Lust am Arbeiten abgelegt hat. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich ? Muß dass mein Anwald in die Wege leiten ? Braucht es eine Gerichtsverhandlung oder kann ich einfach den Unterhalt kürzen ?


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NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 28. August 2008 13:15
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Frage ist, ob die Unterhaltzahlungen frei vereinbart oder "tituliert" sind. Im Zweiten Fall kann man nicht einfach kürzen, da dann die Zwangsvollstreckung aus dem Titel droht und eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Wenn es einen Titel gibt, dann kann man diesen ändern lassen. Wenn ein Unterhaltsberechtigter schuldhaft eigene Einkommensmöglichkeiten nicht nutzt, dann kann ein fiktives Einkommen festgesetzt werden, das dann auf die Unterhaltsansprüche angerechnet wird. Die Abänderung des Unterhaltstitels muß durch das Familiengericht erfolgen. Dort wiederum herrscht Anwaltszwang. Der nächste Weg sollte also zum Rechtsanwalt führen.

Kommentar von 0524572148345e2ae2b4e64617264e56smallJona1234 am 28. August 2008 13:32

Ich hoffe fuer Dich newcommer, das bis jetzt noch kein Titel vorhanden ist, du hier noch nichts unterschrieben hast. Desweiteren muss ich berichtigen, "herrscht Anwaltszwang" Diese Asusage ist nicht richtig. Du kannst dich auch ohne Anwalt vertreten lasen oder es selbst tun. liebe Gruesse ros

Kommentar von newcomer am 28. August 2008 14:00

du scheinst ja sehr viel Ahnung darüber zu haben, Kompliment. Ich mache alles mit Ruhe und bedacht, da unsere Tochter prio 1 hat. Einen Titel habe ich nicht unterzeichnet. Vielen Dank für deine Auskünfte

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 28. August 2008 15:34

Danke für das Kompliment und viel Glück. Irgendwie ist mal wieder der Kommentar verrutscht. Der sollte ein höher.

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 28. August 2008 14:30

Nach herrschender Meinung besteht auch in der I. Instanz sehr wohl Anwaltszwang, wenn eine derartige Unterhaltssache als - auch ehemalige - Folgesache zu einem früheren Ehescheidungsverfahren nunmehr selbstständig betrieben wird. I.Ü., was soll das?? Wir geben hier lediglich Tipps, die in der Praxis wunderbar funktionieren.

Kommentar von 0524572148345e2ae2b4e64617264e56smallJona1234 am 29. August 2008 13:04

Ih brauchte keinen Anwalt konnte alles selbst taetigen. Ich haette von dem Verein Vaeternotruf auch gerichtlich Beistand bekommen, aber nur wenn ich dies gewuenscht haette. dieser Beistand ist kein Rechtsanwalt oder so. Ich denke, dass bezug nehmend in Sachen Scheidungen, viel zu oft Rechtsanwaelte/innen sich eine goldene Nase verdienen wollen, nicht auf Einigung bedacht sind, sondern krieg fuerhen wollen, bringt ja dann auch mehr ein. z.b. meine EX/ihre Rechtsanwaeltin schrieben zig Briefe, deren Inhalt nur provozierend war, ohne Fakten, jedoch voll mit Luegen. Auf diese Briefe antwortete ich rein sachlich und mit Fakten, bat darum direkt die Anwaeltin, odch solche Darstellungen die nicht der Wahrheit entsprechen zu lassen, denn soetwas scheurt nur Krieg und die Kinder haben durch solche steandigen Behauptungen nur Nachteile. IM MITEINANDER AUSEINANDER GEHEN, muss das Aliengen sein, un dweiterhin als einzelnes Elternteil fuer die gemeinsamen Kinder dazusein. Natuerlich waren solche Antworten von mir direkt, ohne Rechtsanwalt, und das aergerte die Anwaeltin meine rEX sehr, und sie schrieb sich fast die Finger wund, jeodch keine Reaktionen, so wie sei es gerne haette. also keine Chance durch vermehrtes hin und her gehenden von Briefen noch mehr zu verdienen. Auch hat diese Anwaeltin keinerlei Verantwortung gegenueber den Kindern gezeigt, sondern die Ex mitunterstuezt, die Kinder als Waffe gegen mich einzusetzen. Als dies auch nichts half, ging die Anwaeltin so weit, das sie sogar mithalf, das ich meine Arbeitsstelle verlor und die Mieterin aus der vermieteten Wohnung auszog. Also bitte, ich weis es gibt auch gute Anwaelte, doch die meisten sind darauf aus, hier gute Kasse zu machen, ZUM LEIDWESEN, zur SEELENQUAL DER KINDER. liebe Gruesse ros

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 29. August 2008 14:20

Wenn man sich die Ergebnisse anschaut, hat es offensichtlich ohne Anwalt doch nicht so richtig funktioniert: Job weg, Zusatzeinkommen weg, Kinder aufgehetzt. Bei so einem Ergebnis sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken, ob man wirklich keinen Anwalt brauchte und wirklich alles selber konnte. Gerade mit einem geldgeilen Anwalt hätte man sich vielleicht zu viert an einen Tisch setzen und einen wunderbaren Scheidungsfolgenvergleich IM MITEINANDER ausgehandeln können. Das finden die profitorientierten Rechtsanwälte nämlich ganz besonders toll, weil sie dann zusätzlich noch eine Vergleichsgebühr verdienen, die um die Hälfte höher ist, als bei einem gerichtlichen Vergleich. I.Ü. wird der Anwalt auch und gerade dafür bezahlt, daß er parteisch ist. Ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und nur diesem gegenüber absolut loyal zu sein, daß ist sein Job! Wenn dann der Gegner um jeden Preis die Konfrontation will, soll er sie gerne haben.

Kommentar von 0524572148345e2ae2b4e64617264e56smallJona1234 am 30. August 2008 14:00

Es kommt nicht darauf an, ob man einen Anwalt hat oder nicht, es kommt darauf an, ob das Gericht, sprich Richter/in neutral ist. Sorry ich habe mich auch nicht korekt ausgedrueckt, anfangs hatte ich anwaltschaftliche Vertretung genommen gehabt, jedoch als ich merkte, dass hier kein Anwalt und das ist so, KEIN Anwalt etwas machen kann, habe ich ohne Anwalt alles zu Ende gefuehrt. Warum KEIN Anwalt etwas machen kann? Die Richterin sagte in der ersten Verhandlung gleich am Anfang zu mir: Was wollen sie, ich bin selbst Mutter von 2 Kindern, vor kurzem geschieden, ich weis was Kinder brauchen und was fuer die Kinder gut ist.(natuerlich leben die Kinder bei der Richterin) Dementsprechend verlief auch die Verhandlung, einseitg und alles zu Gunsten der Mutter. ein darauf gestellter Befangenheitsantrag wurde natuerlich abgelehnt. Ich war Trennungsbeginn im Jugendamt, habe um Mithilfe gebeten, da die EX mehr und mehr den Umgang boykotiert etc. Das Jugendamt(JA) versuchte mit der Mutter zu reden, sie dazu zu bewegen zu einem gemeinsamen Gespraech ins JA zu kommen, die Mutter lehnte alles ab, teilte mit, das hierfuer ihrerseis kein Bedarf vorhanden ist. IN der Stellungsnahme des JA ans Gericht,finden sie nichts, das hier die Mutter jegliches Gesprach blockiert. . Ich ging zum Jugendamtsleiter, erzaehlte ihm dies und auch das die Stellungsnahme viele wesentlichen Punkte verschweigt, auch das die Mutter immer zu den Kindern sagt: Das ist so mit dem Jugendamt besprochen, obwohl hier keinerlei Absprache stattfand, hier das Jugendamt den Karren von der EX aus dem Dreck zieht, und das auf Kosten der Kinder. der Leiter sagte er werde ein klaerendes Gespraech fuehren, und mich umgehend darueber informieren, seine eigenen Worte waren: Das Jugendamt laesst sich nicht vor den Karren der Mutter spannen. er rief mich jedoch nicht an und ca. 5 Wochen spaeter rief ich an und er teilte mir mit, er wird sich nicht in diese Angelegenheit mischen. Etws spaeter stellte sich heraus, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die mit unserem Fall vertraut wurde, beruflich mit der Schwester der EX zusammenarbeitet. Ich lies ein neutrale Stellungsnahme von Frau Beate Kricheldorf taetigen, in der ganz klar hervorgeht, das das Verhalten und Tun der Mutter PAS in die Kinder bringt, und legte diese dem Gericht vor. Die Richterin wuerdigte die Stellungsnahme nicht, und lies sie nicht als Stellungsnahme gelten, geschweige denn zu. Ich brachte bei der Richterin in Unterhaltssachen vor, dass die Anwaeltin und die EX durch gemeinsames Tun dazu beigetragen haben, verantwortlich sind, dass ich meine Arbeit verloren haben, und auch die Mieterin ausgezogen ist. Dies brachte ich waehrend der Verhandlung mehrmalig vor, bis die Rechtsanwaeltin sagte: Wenn sie das noch einmal sagen, werde ich gegen sie vorgehen. Dazu sagte die Richterin: Ja Herr R. wenn sie das noch einmal sagen, werde ich das dem Staatsanwalt uebergeben, durch den Saatsanwalt ueberpruefen lassen. Ich: Also wenn ich nocheinmal sage das die Rechtsanwaeltin und die EX dazu beigetragen haben, dafuer verantwortlich sind, das ich meine Arbeit veloren habe und die Mieterin auszog, uebergeben sie es dem Staatsanwalt und wiederholte dies nochmal. Weder die Rechtsanwaeltin noch die Richterin gingen drauf ein, sondern machten weiter in de Unterhaltsklage. Ich sagte: Moment einmal bitte, sie Frau Richterin wollen doch dies jetzt dem Staatsanwalt uebergeben. Die Richterin: Besprechen sie dies mit ihrem Anwalt. Ich: Sie haben doch eben gesagt, das sie diese Sache jetzt dem Saatsanwalt uebergeben. ich wende mich zu der Rechtsanwaeltin und sage: Sie wollen doch auch gegn mich jetzt orgehen, ich bitte drum. Sie wissen ja, das ich schriftliche Beweise habe, Faxe etc. die belegen, welche Vebindung sie mit der Arbeitgeberin und Mieterin haben, auch geht aus den Faxen klar hervor, das dies bezgl. dem gesamten Scheidunsverfahren ist. Ich erhalte keinerlei Antwort mehr.

Zu ihrer Bemerkung "Wenn dann der Gegner um jeden Preis die Konfrontation will, soll er sie gerne haben.

Sie wisen nicht, wie in dieser gesamten Zeit, 1 Jahr 8 Monate die Kinder mehr und mehr seelisch aufs grausamste gelitten haben. Die Kinder wurden und werden angelogen, wissen nicht mehr was die Wahrheit ist, wurden durch die Manipulation dazu gebracht, jeglichen Kontakt mit mir nur als belastend und schrecklich zu spueren. Der Grosse, damals 14 Jahre alt sagte mir: Du hast deinen Sohn verloren, sagte du A..Loch etc. Ich konnte die Schmerzen der Kinder spueren, wahrnehmen und sehen. Die Schmerzen sgten ganz klar: Wir lieben Dich, wir wissen nicht warum, doch duerfen wir es nicht, es es tut so weh. Alles was ich in der Scheidung machte, war daon gepraegt, das es friedlich und wirklich zum Guten der Kinder beitagen sollte. Haette ich jetzt den Kampf den die Ex, Rechtsanweltin wollte, mitgemacht, haetten die Kinder noch mehr und vorallem laenger leiden muessen. sie als Rechtsberatung wissen selbst, wie lange man solchen Kampf fuehren kann, ueber viele jahre hinweg. Was waere das Ergebnis draus: Viele Jahre, in denen die Kinder noch mehr manipuliert werden, ihre gesamte Entwicklung sich nur noch negativer gestalten wird, als sie bereits schon ist. Und sie werden waehrend des Kampfes erwachsen, sind Erwachsende deren Seele und Gefuehle so extrem hat leiden muessen, das sie psychisch dauerhaft erkrankt sind. Koennen sie das als VATER der die gemeinsamen Kinder bedinungslos liebt, VERANTWORTEN?? Wenn sie alles genau gelesen haben, wissen sie, hier war nur Betrug, Manipulation, Luege und vorallem einseitge Vertretung seitens Richterin, Jugendamt etc. vorhanden. nach dem Motto: Wir Frauen halten zusammen. Haette ich hier nicht gestoppt, haette ich bei den heutigen Gerichtslaengen mehrere jahre benoetigt, incl. einem Rechtsanwalt. Und was haetten wir davon: Der Rechtsanwalt viel Geld und ich einen Pyrossieg, da die Kinder dadurch in allem kaputt gemacht worden sind.

Kommentar von Apuleius am 18. Februar 2009 09:23

Das beste Mittel sich zu wehren ist sich nicht anzupassen! Wer wircklich an die Kinder denkt, wird sie auch behalten. Wenn es nur ums Geld geht, sollte man einfach zahlen, das zahlt sich aus...bestimmt für die Kinder. Viel Glück!


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Ysobel
beantwortet von Ysobel am 28. August 2008 12:53
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Einfach so kannst du nichts kürzen. Da musst du zum Anwalt wenn du gar nicht mit deiner Frau darüber sprechen kannst.


Jona1234
beantwortet von Jona1234 am 28. August 2008 13:12
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Hallo newcomer Egal was deine Nochfrau gesagt hatte, du musst weiterhin bezahlen. Leider sind die Frauen in diesem Fall in der vollen Siegerposition und werden seitens des Gerichts sehr sehr seltenst durch Unterhaltsaenderung dazu gebracht arbeiten zu gehen. Sobald du den Unterhalt kuerzt, bekommst du Probleme udn wirst zur Nachzahlung augefordert, und deine Frau geht vor Gericht um es einzuklagen. Ist jedoch ein Versuch wert, vorallem muss diene Nochfrau handeln du kannst abwarten, was sie macht.

Falls moeglich solltest du mit deiner Nochfrau ein klaerendes Gespraech fuehren. Falls und das ist es in den meisten Faellen hier bereits probleme vorprogrammiert sind, geht zusammen zu einer neutralen stelle, Schiedstelle/Mediator. Der Mediator versucht Streitigkeiten zu schlichten, in dem er die Partei "zur Einsicht bringt", weil meistens sind Mißverständnisse die Ursache, die im Grunde genommen friedlich lösbar sind, so dass sich die Menschen danach noch/wieder in die Augen sehen können und nicht die Straßenseite wechseln, wenn sie sich begegnen. Eheleute (insbesondere in Sorgerechtssreitigkeiten) harmonieren wieder besser.

Da du noch viele Wege beschreiten musst, moechte ich Dir auch raten dich mit der www.Maennerpartei.eu in Verbindung zu setzen. Und bitte versuche bei alem was du tust, eure Kinder da rasuzuhalten, denn eine Scheidung ist die Angelegenheit von 2 Menschen und nciht die der ganzen Familie. ich denke, das du eh derjenige bist,d er im Friedlichem alles regeln moechte, also las dich nicht provozieren oder aergern. Falls was ist schreib mich einfach an. Lass bei all deinem Tun nur Gutes zu, denn spaeter einmal werden Dich eure Kinder nach dem WIE, Warum, etc. fragen, und so hast du fuer spaeter auf alle Faelle die Siegerposition und die Siegerposition der Nochfrau, sollte sie denn Probleme gemacht haben, verwandelt sich in eine erbitterte Niederlage.

liebe Gruesse Ros


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 28. August 2008 12:55
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Unterhalt einfach kürzen kannst Du nicht, nur weil Du denkst, es wäre okay-dann würde ja keine Exfrau und Mutter mehr Geld bekommen!

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 10. September 2008 09:23

Das fände ich auch richtig! Dann soll sie doch arbeiten gehen...Unterhalt für`s Kind ist ja okay...aber SIE kann doch ihren Hintern bewegen...machen doch andere auch. Aber rechtlich ist es nicht in Ordnung lieber Newcomer...leider...


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