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Scheidung, wie läuft das ab?

gefragt von martina89martina89 am 10.10.2008 um 7:59 Uhr

Zuerst muss man sich einen Anwalt nehmen. Der kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Anwaltskosten muss man trotz Prozesskostenbeihilfe zahlen?! Vom Gericht bekommt man automatisch den Scheidungsthermin per Post zugeschickt.

Stimmt das so? Oder was gehört da noch dazu? Wie läuft das ab? Danke schon mal!

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blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 10. Oktober 2008 08:04
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Du gehst aufs Gericht und beantragst Prozesskostenhilfe, dann gehst du zum Anwalt. Dann kümmert sich der Anwalt um alles weitere, wenn du Prozesskostenhilfe erhälst brauchst du nichts zu zahlen.


anonym
beantwortet von guteEhefrau am 10. Oktober 2008 08:29
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Hallo, es ist Untrerschiedlich manche Anwält übernehemen die Aufgabe.Andere lassen es Dich selbst ausfüllenweil Sie davon ausgehen das Du in der lage bist das Ausfüllen zu können. Du kannst auch einen Beratungsschein beantragen dann Zahlst Du auch keine Anwalts kosten. Dann kommt es drauf an ob Ihr Kinder habt oder nicht. Den wenn Ihr Kinder habt wird von Euch beiden ein Rentenauszug verlangt und danach wird Ihr anteil den Sie bekommt dafür das Sie zu hause geblieben ist abgezogen von Deiner Rente. Es wird ein Guthabens Aufteilung verlangt. Wenn das alles Erledigt ist und Ihr 101 Getrennt seit dann werdet Ihr Geschieden. Denn das Gericht nimmt sich die Zeit von 101 einem Tag, weil man davon ausgehen könnte das wenn man ein Pause hatte man sich doch noch mal für einander Entscheiden könnte.

Lg Susi

Kommentar von ravenmuc am 10. Oktober 2008 08:30

Der Rentenauszug wurde von mir auch ohne Kinder verlangt, weil es um den Versorgungsausgleich ging. Eben jenen "Rentenabzug" den Du erwähnst.

Kommentar von Cindy2 am 10. Oktober 2008 08:36

Ja, ein Versorgungsausgleich wird immer gemacht. Von dem Partner, der während der Ehezeit die höheren Einkünfte hatte, werden Anteile auf den anderen Partner übertragen. Zumindest läuft das immer so, wenn kein Ehevertrag aufgesetzt wurde - denn dann handelt es sich um die klassische "Zugewinngemeinschaft".
Der Prozeßkostenhilfe-Abtrag muß vom Betroffenen selbst gestellt werden. In der Praxis bekommt man diesen Vordruck aber meist beim Anwalt, füllt ihn dann aus und der Anwalt reicht ihn dann an das Gericht weiter. So wird das zumindest in den meisten Städten in NRW gehandhabt.

Kommentar von 2744007fd02ac9fd1ba40e1a580b383asmallmartina89 am 10. Oktober 2008 09:07

Wo kann man denn diesen Beratungsschein beantragen?

Der Anwalt sagte die PKH muss man selbst beantragen aber als wir im rathaus waren haben diese widerrum gesagt das muss unser anwalt tun...

mein freund hat mit seiner "noch frau" ein gemeinsames kind für das er auch zahlt aber für sie muss er auf grund seines geringen einkommens nichts zahlen. wie ist dass dann mit dem rentenabzug, bei geringem einkommen?


Putzibuhbuh
beantwortet von Putzibuhbuh am 10. Oktober 2008 08:14
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Prozesskostenhilfe wird allen Bürgern auf Antrag gemäß §§ 114 – 127a Zivilprozessordnung (ZPO) gewährt, die sich aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche oder die Verteidigung ihrer Rechte nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe bezieht sich nur auf die Gerichtskosten. Die ANWALTKOSTN können sehr wohl auf Antrag übernommen werden, wenn das Gericht der Partei einen Rechtsanwalt beiordnet!!! Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Partei den Prozess führen muss, aber die Kosten nicht aufbringen kann! Antrag auf PKH bitte vorher stellen - ist ja logisch!


anonym
beantwortet von ravenmuc am 10. Oktober 2008 08:02
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Die PKH ist für die Gerichtskosten, die Anwaltskosten mußt Du trotzdem zahlen. Übrigens, die PKH mußt DU beantragen, der Anwalt kann Dir nur beim Ausfüllen helfen. Ansonsten stimmt der Ablauf. Der Termin wird Dir übrigens erst zugeschickt, wenn Du eine Zeitlang PKH gezahlt hast.

Kommentar von 2744007fd02ac9fd1ba40e1a580b383asmallmartina89 am 10. Oktober 2008 08:06

Hmm... jeder sagt was anderes.

Wir waren letztens im Rathaus und die haben gesagt dass muss der Anwalt beantragen.

Und eine Kolegin von mir lebt ebenfalls in scheidung und bei ihr hat es auch der anwalt beantragt und sie hat bis jetzt noch keinen cent bezahlt und hat trotzdem schon ihren scheidungstermin.

das ist alles ziemlich verwirrend...

Kommentar von Simple_avatar8smallblauangel04 am 10. Oktober 2008 08:10

Du hast Recht, so läuft es ab

Kommentar von ravenmuc am 10. Oktober 2008 08:25

Wenn man Raten zahlen muß nicht unbedingt. Da kriegst den Termin nicht bevor Du gezahlt hast. Ist zumindest bei mir und bei allen, die ich kenne die zahlen mußten so gewesen.

Kommentar von ravenmuc am 10. Oktober 2008 08:10

Also ich hab's selber beantragt, nur daß der Anwalt halt beim Ausfüllen half und mit unterschreiben mußte, glaub ich. Wenn sie noch keinen Cent bezahlt hat, dann hat sie wohl so wenig Einkommen, daß sie nicht mal Raten zahlen muß. Dann kann das gehen. Bei mir mußte ich erstmal ne Weile zahlen, bis das Gericht genug "Vorschuß" hatte. ;)

Wenn Du noch weitere Infos brauchst - schreib ruhig per PN.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 22. Oktober 2008 17:00

Wenn Dir PKH bewilligt wird werden dadurch alle anfallenden Kosten gedeckt. Auch die Deines Anwaltes.


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