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Scheidung- Welche Frist muss eigenhalten werden bis man spätesten neu krankenversichert sein muss?

gefragt von philow am 30.07.2008 um 17:49 Uhr

wenn man bis dahin über den Mann Krankenversichert war, wann muss man nach der Scheidung eigenständig verischert sein??


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Juli 2008 17:51
1x
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sobald das scheidungsurteil rechtskräftig ist, musst du dich auch selber krankenversichern.


anonym
beantwortet von ChiemStar am 30. Juli 2008 17:50
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3 Monate

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Juli 2008 17:51

Wo ist denn das geregelt?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Juli 2008 17:51

Wo ist denn das geregelt?


anonym
beantwortet von silvhei am 30. Juli 2008 21:34
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Hier mal ein Link: http://www.ehescheidung24.de/scheidung-tipps-tricks/problem-krankenkasse.htm; gibt auch noch jede Menge anderer.


anonym
beantwortet von Tanja78 am 1. August 2008 19:39
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Mein Freund ist Versicherungsfachmann: Sobald deine Scheidung als Rechtskräftig gilt, d. h. sobald Du das Urteil in den Händen hälst!


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