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Scheidung, was wird mit Kind, Haus und Schulden???

gefragt von Jason2411Jason2411 am 20.07.2009 um 13:30 Uhr

Ich habe vor einem Jahr meinen Mann geheiratet, haben einen 1 1/2 jährigen Sohn und vor einem halben Jahr habe ich mit meinem Mann ein altes Haus gekauft, dass wir uns gemeinsam ausbauen wollten. Auf dass wir auch einen gemeinsamen Kredit laufen haben. Nun klappt es einfach nicht mehr zwischen uns und ich möchte mich von Ihm trennen. Nur was wir dann mit meinem Kind, dem Haus und den Schulden? Muss ich deswegen mit Ihm zusammen bleiben? Auch wenn ich ihn nicht mehr liebe? Wollte erst einmal hier nachfragen, bevor ich mich an einen Anwalt wende!


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. Juli 2009 13:37
3x
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Ich frage mich nur, ob Du nicht schon vor einem halben Jahr gemerkt hast, dass es nicht mehr so läuft.

Kommentar von Simple_avatar8smallJason2411 am 20. Juli 2009 14:10

Top Antwort! Baust mich sehr auf! Hätte ich es gemerkt, hätte ich ein Problem weniger!

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. Juli 2009 14:13

So etwas kommt normalerweise nicht von heute auf morgen


justika
beantwortet von justika am 20. Juli 2009 13:34
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Alles wird gerichtlich geregelt oder notariell. Das Haus/Kredit kann nur durch einen Verzichtsvertrag über den Notar geregelt werden (dauert ungefähr 2 Jahre ehe alles durch ist). Übers Jugendamt kannst Du Dich wegen des Kindes beraten lassen. Gemeinsames Sorgerecht sollte angestrebt werden. Du musst deswegen mit niemandem zusammenbleiben. Es lässt sich alles regeln.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 20. Juli 2009 16:40

Das gemeinsame Sorgerecht gibt es automatisch, das steht so im Gesetz seit 1999 und um das alleinige zu kriegen muss man sehr gute Gründe haben.
Auf das Haus kann sie natürlich verzichten, ob die Bank sie aus dem Kreditvertrag entlässt steht auf einem ganz anderen Blatt, dass kann man mit keinem Notar regeln, nur mit der Bank.
Bevor man zum Jugendamt geht sollte man versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Ist das JA erstmal geweckt, fummeln die ganz gern da mit drin rum obwohl es garnichts zu fummeln gibt und da kommen dann so Regelungen raus wie Kind 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche beim Vater..
Die entscheidene Frage die sich stellt ist doch ob der Mann/Vater flüssig genug ist um Unterhalt für das Kind und Trennungsunterhalt für die Frau und die Kreditraten für das Haus zu bezahlen ohne dass er verhungert. Da fangen doch die Streitereien immer an bei Trennung.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 22. Juli 2009 15:25

Der Notar wird dennoch benötigt um einen Vertrag mit der Bank und den Kreditnehmern zu vereinbaren, ich weiß nicht genau wie der sich namentlich schimpft, aber ohne Notar geht das gar nicht. 1 Jahr ruht der Vertrag, ehe es zum endgültigen Abschluss aller Beteiligten kommt! Um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, muss man sehr klar dokumentieren und vieles belegen, aber dann funktioniert es auch, wenn der Vater sich wirklich nicht um das Kind kümmert!


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Juli 2009 13:33
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Alles kannst Du trennen nur das Kind nicht. So klein, wird es wahrscheinlich bei der Mutter bleiben.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 20. Juli 2009 13:34
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es ist dein freier Wille, dich wieder von ihm zu trennen.

Bei einer Trennung gilt der sog. Zugewinn. Jeder bekommt das, was er zu Beginn der Ehe hatte ... und was gemeinsam angeschafft wurde, wird durch 2 geteilt. Auch die Schulden !!! Für das Kind wird eine sog. Sorgerechtsvereinbarung getroffen. Es kann dir zugesprochen werden, oder aber auch deinem Mann - oder ihr einigt euch auf das gemeinsame Sorgerecht.

Unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber ist derjenige, bei dem das Kind NICHT lebt. Anderen Unterhalt ... solange das Kind keine 3 Jahre alt ist ... wird ebenfalls für die betreuende Person ausgehandelt.

Kommentar von Slizia am 20. Juli 2009 13:35

Unterhaltspflichtig für das Kind sind BEIDE. Nur muss der Teil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen Anteil "nur" finanziell leisten.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 20. Juli 2009 16:41

Das gemeinsame Sorgerecht gibt es automatisch, das steht so im Gesetz seit 1999 und um das alleinige zu kriegen muss man sehr gute Gründe haben.


anonym
beantwortet von Slizia am 20. Juli 2009 13:34
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Bezüglich Haus und Schulden wird alles im Zuge der Vermögenstrennung geregelt. Entweder einer von Euch behält das Haus und damit auch die Verbindlichkeiten, oder es wird verkauft und die Restkreditschuld auf Euch beide verteilt. Was das Sorgerecht angeht, könnt Ihr Euch entweder einigen oder das auch seitens des Gerichts klären lassen. Im Interesse des Kindes würde ich Ersteres vorschlagen.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 20. Juli 2009 13:45
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Weshalb bist du so leichtfertig,wirfst eine Familie weg,das Kind hat ein Anrecht darauf und nicht auf"Alleinerziehend",und ist eine Ehe nicht eine sehr wichtige Sache,da ENTLIEBT man sich doch nicht so einfach...hast du jemals über irgend etwas nachgedacht??!!


patricia96
beantwortet von patricia96 am 20. Juli 2009 13:46
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ist es denn wirklich so schlimm? wenn ihr erst vor einem Jahr geheiratet habt? Manchmal ist einfach der Stress mit einem "Bau" zu groß, das man sich aus den Augen und dem Herzen verliert, hast du schon mal daran gedacht? und ggf. mit deinem Mann gesprochen? Schade, wenn es schon nach so kurzer Zeit vorbei ist. Ansonsten kann ich Sumpfhexe und Slizia nur beipflichten, alles materielle kann geteilt bzw. irgendwie aufgerechnet werden. Du bist sicher im Babyjahr ohne Einkommen, dann bekommst du, wenn das kind bei dir lebt Betreuungsunterhalt, dein kind Unterhalt vom vater - aber es wird nicht einfach - glaub es mir - ich hab alles schon durch. Haus, Kinder, keinen Unterhalt, Hartz4 usw. übel !!! Wenn es aber nicht mehr geht, dann halte durch und trenn dich ! Viel Glück und Kraft!


anonym
beantwortet von Hasenpub am 20. Juli 2009 13:32
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Das Haus muss dann eben verkauft werden oder die Verbindlichkeiten auf einen umgeschrieben werden. Wenn du dich trennen willst muss dir das egal sein

Kommentar von Simple_avatar2smallpatricia96 am 20. Juli 2009 13:49

es kann nicht egal sein, das macht das gewissen auf Dauer nicht mit. Jeder muß sich am Ende mit den Entscheidungen arangieren können, sonst macht amn sich kaputt!


Sunny227
beantwortet von Sunny227 am 20. Juli 2009 13:33
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das entscheidet glaube ichein gericht


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