Scheidung von einem tunesischen Mann in Deutschland

5 Antworten

Besorge dir erst mal einen Anwalt und kläre das mit ihm ab.

Diese Drohung von deinem tunesischen noch Mann, die solltest Du durchaus auch sehr Ernst nehmen und er wäre aus dieser Hemisphäre nicht der erste Mann der eine solche Drohung auch in die Tat umsetzt. Ich gehe aber auch davon aus, das Du bereits vor deiner Ehe da auch schon ein wenig vorgewarnt wurdest respektive darüber im Bilde warst, bezüglich dem was dich unter Umständen alles erwarten könnte. Generell aber wird diese Geschichte nicht ohne Anwalt abgehen und da hat dir Userin Inicio schon ganz gute Ratschläge erteilt.

Die bisherigen User haben schon gute Antworten gegeben.

Wegen der Scheidung: Wenn Du bei Gericht angibst, dass Du die Ehe auf keinen Fall mehr fortsetzen möchtest bzw. einen neuen Freund hast, dann wird die Ehe auch nach dem Vorliegen der Versorgungsausgleichsauskünfte (Versorgungsausgleich wird immer gemacht) geschieden und Du musst nicht noch 3 Jahre warten. So ist zumindest die Praxis in Bayern.

Ich würde Dir raten, unbedingt die alleinige elterliche Sorge (zumindest einen Teil davon, nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht) zu beantragen.

Bezüglich des Umgangs würde ich mir Gedanken machen - und diesen absichern, da die Entführung der Tochter immer im Raum steht. Dazu würde ich das Kind dann auf die "Schengener Liste" setzen lassen, das bedeutet, bei Kontrollen an Flughäfen etc. würde er immer auffallen.

Wenn Du die Scheidung einreichst, benötigst Du auf alle Fälle einen Anwalt, mit dem Du die ganze Problematik dann erörtern kannst.

bitte besorge dier unbedingt eine anwaeltin/einen anwalt... dein mann ist unterhaltspflichtig, wenn er nicht zahlt springt ds jaugendamt ein und holt es sich bei ihm wieder.

nimm bitte auch kontakt mit dem jugendamt auf.

treffe diech nicht alleine mit dem mann, nimm zeugen mit.

beanspruche das alleinige sorge und aufentlhaltsrecht, mit der begruendung ,dass dein mann dir das kind entzeihen will und evtl ins ausland verbringen koennte.

Na da hab ich ja mindestens schon mal ein paar Infos. Jugendamt habe ich mir schon einen Termin gemacht. Vielen Dank !

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Hey,

also wenn du die Scheidung einreichen möchtest, musst du sowieso einen Anwalt beauftragen! Der kann dann auch gleich einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht für die beim Familiengericht stellen. Sobald der Vater dem alleinigen Sorgerecht zustimmt, wird es problemlos auf dich übertragen; wehrt er sich allerdings dagegen, entscheidet das Gericht zum Wohle des Kindes und hört sich die Eltern an!

Wenn der Trennungszeitpunkt Mai 2013 ist, kannst du im März 2014 die Scheidung einreichen. Allerdings muss er der Scheidung zustimmen, sonst könnt ihr erst nach drei Trennungsjahren geschieden werden! Die Scheidungsvoraussetzungen findest du hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/voraussetzungen-fuer-die-ehescheidung

Also suche einen Anwalt auf; wenn du nicht so ein hohes Einkommen hast, kannst du noch Prozesskostenhilfe beantragen (Auf der Seite des Links ist auch ein Rechner).

Viel Erfolg!