gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Scheidung - soll man den Umgang des geschiedenen Elternteils mit dem Kind erzwingen?

gefragt von Wieselchen1Wieselchen1 am 03.04.2008 um 23:55 Uhr

Vor kurzem vorm bundesverfassungsgericht entschieden - das geschiedene Elternteil kann nicht zum Kontakt mit dem eigenen Kind gezwungen werden. Umgekehrt werden aber viele Kinder zum Kontakt mit dem geschiedenen Elternteil gezwungen - ob sie nun wollen oder nicht.

Gleichwohl gibt es das Recht des Kindes, auf Einklagung des Besuchsrechtes.

Viele sagen nun, recht so, Zuneigung kann man nicht erzwingen. Das gilt aber doch in beide Richtungen? Und wie oft würde eine Zuneigung entstehen, wenn die zwei sich erst mal kennenlernen?

Wenn euer Kind seinen Vater/seine Mutter sehen will, würdet ihr klagen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33139)
Eltern (1693)
Scheidung (1192)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Tonica
beantwortet von Tonica am 4. April 2008 00:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Tanzwiesel, eine erzwungende Beziehung kann nicht gut gehen. Ich würde mal mit dem Jugendamt reden, einen Termin machen, auch mit dem anderen Elternteil. Aber erzwingen lässt sich nichts. L.G.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:06

Danke für deine Antwort, Kraudischen. Bitte glaube nicht, dass ich gerade in dieser Situation stecke. Ich hätte mir nur damals (1990) das Recht gewünscht, das Besuchsrecht für meinen Sohn einklagen zu können. Mein Sohn hätte seinen Vater gerne kennengelernt. Hier sind einfach unnütz Chancen vertan worden.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 4. April 2008 00:09

Das Jugendamt vermittelt. Versuch es doch mal. Klagen auf keinen Fall. L.G.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:13

Kraudischen, nochmal. Ich stecke heute nicht mehr in dieser Situation! Verstehe das bitte nicht falsch!!!


Devildog
beantwortet von Devildog am 4. April 2008 00:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist schwierig in so einem Fall eine Antwort zu geben, weil jedes Kind anders ist und auch jeder Vater/Mutter. Ich bin mit meinem Vater, als Kind, durch die Hölle gegangen. Man müsste mich schon festbinden, wenn ich heute mit ihm in einem Raum sein müsste. Ich habe erlebt, wie es sein kann, wenn der Vater vom Amt gezwungen wird sein Kind zu sehen. In meinem Fall ging´s nach hinten los. Aber Außnahmen bestätigen die Regel;-)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:11

Devildog, ich bin der fesen Überzeugung, dass dein Beispiel die Ausnahme ist. Leider gibt es auch solche Fälle, aber z.B. war bei meinem Exmann eher seine neue Frau die treibende Kraft. So was versteht aber ein fünfjähriger Junge nicht. Er versteht nur, dass sein eigener Vater ihn ablehnt. Daran leidet mein Sohn auch heute noch.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. April 2008 08:52

@Tanzwiesel, es ist einfach zu sagen, die Frau deines Exmannes sei Schuld, aber nach einer gewissen Zeit, hätte dein Mann zu seinen Gefühlen und seinem Vatersein stehen können und den Kontakt zu seinem Kind suchen können, auch wenn seine neue Frau dagegen war/ist. Leider machen es sich sehr viele Männer sehr bequem und einfach und weil sie keine Konfrontationen in der neuen Beziehung wollen, vergessen sie einfach die Familie, die sie einmal hatten. Das ist sehr traurig und passiert sehr oft , aber Entscheidungsträger bleibt immer der Mann allein (da darf mann die Schuld nicht bei anderen suchen), dass darf man nicht vergessen, egal wie seine Beweggründe dafür aussehen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 4. April 2008 09:02
  1. Teil: Der Mann trifft die Entscheidung letztenendes allein, und entscheidet sich für ein bequemes Leben ohne Konfrontationen mit seiner neuen Familie. Er hinterläßt eine Exfrau, die Tag für Tag mit ansehen muß, wie ihr Kind unter der Trennung leidet und kann diese Wunde nicht schließen. Der Vater ist fein raus, Die Mutter und das Kind bleiben mit ihren Verlusten und Traurigkeit allein zurück. In so einem Fall wäre ich auch für erzwungenes Besuchrecht: Vorraussetzung ist natürlich immer , dass das Kind seinen Vater auch sehen möchte!!

Qetan
beantwortet von Qetan am 4. April 2008 00:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich halte Zwang zu einer Beziehung grundsätzlich für verkehrt. Wenn die Gefühle nicht auf beiden Seiten vorhanden sind, wird den Kindern dadurch immer Schaden zugefügt.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:04

Umgekehrt aber auch, Qetan. Mein großer Sohn hat es bis heute nicht verwunden, dass sein Vater ihn nicht sehen wollte und er keinen Kontakt zu ihm hatte. Und so, wie ich meinen Exmann kenne, wäre er zu ihm freundlich gewesen und die beiden hätten über kurz oder lang ein gutes Verhältnis zueinander gehabt, auch wenn der Anfang für meinen Exmann purer Zwang gewesen wäre.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 4. April 2008 00:10

Das habe ich gemeint. Es ist sehr schwierig bei so einem schweren Thema, mit irgendeiner Regelung gerecht zu werden. Es gibt so oder so immer Leute denen es, egal in welche Richtung sich die Gesetzeslage in Zukunft bewegt, durch den erzwungenen Entscheid, ziemlich schlecht gehen wird.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:16

Nun, wenn ein Kind klagen muss, um den Umgang zu erzwingen, wird es ja von vorneherein um die Ablehnung wissen und kann mit gewappneten Gefühlen an die Sache herangehen. Und vor allem kann es ja dann auch den Kontakt abbrechen, wenn es denn dann wirklich nichts bringen sollte. Aber es ist besser zu scheitern, als es nie versucht zu haben, nicht wahr?


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 4. April 2008 00:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde das eine sehr schwierige Frage. Habe die Berichterstattung im TV verfolgt. Ich bin da zwie gespalten. Auf der einen Seite denke ich, das eine Beziehung nur auf Freiwilligkeit beruhen kann.Auf der anderen Seite glaube ich aber auch, das die Beziehung zu beiden Eltern teilen wichtig ist für die Sozialisation des Kindes. Ich kann mir auch nicht vorstellen was besser für das Kind ist, eine Vater der gezwungen wird zu einen Kontakt oder wenn es gar keinen Kontakt gibt von vorneherein. Ich weiß nicht was die größere Wunde hinterlässt. Das ist wahrscheinlich auch bei jeden Menschen anders. Sehr schwierige Frage...kaum zu beantworten.


anonym
beantwortet von LowNils am 4. April 2008 01:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In dieser Regelung sieht man alte Strukturen aus dem Umgang der historischen Gesellschaften mit ungewollter Vaterschaft widergespiegelt: Das ledige oder außereheliche Kind hat immer tendenziell weniger Rechte an den Vater als der Vater an dieses Kind. In dem betroffenen Punkt: Der Vater kann ein Besuchsrecht beim Kind erzwingen, das Kind aber nicht beim Vater. Auch in anderen Punkten gibt es dieses Ungleichgewicht, natürlich auch in den einzelnen Staaten immer etwas anders gewichtet oder geregelt. Die wichtigste Speerspitze sozusagen der Kinder, also der letztlich unschuldig Betroffenen, ist das Unterhaltsrecht und Erbrecht, das zunehmend in den industrialisierten Ländern für die Kinder Schritt für Schritt besser wurde im historischen Schnitt. Die Väter haben aber dazu gelernt, und lassen oft keinen rechtlichen Schritt aus, ihre ungewollten Kinder im Abseits stehen zu lassen - ohne Geld und erst recht ohne Unterstützung. Die betroffenen Kinder lieben ihren Vater aber, auch wenn das oft nicht so aussieht. Ihnen muss verständlich werden (im Laufe des Älterwerdens), warum ihr Vater sich nicht um sie kümmert. Oft bleiben aber emotionale Lagen offen, und das belastet die Kinder in ihrem späteren Leben, weil sie dieser Mangel gewissermaßen immer einholt - in der Begegnung mit anderen männlichen Erwachsenen, in Autoritätsverhältnissen oder generell in ihrem späteren eigenen Familienleben. Meine Meinung: Den Kindern sollte das Recht auf Umgang mit ihren Vätern zustehen, aber nicht so, dass deren Mütter darüber verfügen und Sorgerechtsstreitigkeiten evozieren können.


Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 01:21

Nils, du sprichts mir aus der Seele. Genauso sehe ich es auch!!!!


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 3. April 2008 23:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gratulation Tanzwiesel, Du hast es auf den Punkt gebracht: "viele Kinder [werden] zum Kontakt mit dem geschiedenen Elternteil gezwungen".
Genau an dieser Stelle fängt die Schere an. Erwachsene können mal gerade vor Gericht ziehen, weil sie keine Lust dazu haben, ihre Kinder zu sehen. Kinder dagegen werden mit richterlichem Beschluß genötigt, sich mit ihren Eltern zu treffen.
Wo bleibt die Gerechtigkeit.
Zu Deiner Frage: Da ich weiß, dass meine Kinder Mutter und Vater immer haben werden, muss ich mir hierum keine Gedanken machen. Theoretisch würde ich den Wunsch meines Kindes unterstützen - außergerichtlich, sofern es geht.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:09

Wo bleibt die Menschlichkeit, wenn man Kinder in die Welt setzt und darunter leiden lässt, dass die Eltern sich zerstritten haben? Erziehende Eltern, die dem anderen Elternteil das Besuchsrecht vorenthalten, Kinder, die nicht zum getrenntlebenden Elternteil wollen, aber gezwungen werden, Kinder, die das Besuchsrecht gerne nutzen wollen, aber nicht können, weil das andere Elternteil das nicht will...

Ich könnte manchmal nur noch mit dem Kopf schütteln.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 4. April 2008 00:11

... ich schüttel mit

Kommentar von Simple_avatar4smallforscher am 17. Juni 2008 11:42

Sind die Streiterein vor den Familiengerichten betreffend das Sorgerecht, Besuchsrecht, etc. nicht gegen das Grundgesetz, also ziemlich verfassungswidrig, weil sie gegen die Menschenwürde sind? Wie kommt es, dass die Väter nur die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt haben, aber kein Recht auf würdige Behandlung durch die Mitmenschen und die Gerichte? In welchem anderen Lebensbereich gibt es so ein Ungleichgewicht von Pflichten und Rechten? Ist das entsprechend unserer Verfassung? Wäre es nicht endlich Zeit gegen Teile des Familienrechts vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen? Wäre es nicht an eder Zeit die Familengerichte abzuschaffen und die Unmenschlichkeiten, wie z.B. Verweigerungen von Umgang oder Unterhalt in das Strafgesetzbuch aufzunehmen? Wäre es nicht an der Zeit, die formalen Scheidungen beim Standesamt durchzuführen, die Familiengerichte abzuschaffen, damit ein Schandfleck in der Gesellschaft, von dem so viel Leid ausgeht, beseitigt wird. Ein korrekter Versorgungsausgleich gemäss gespeicherten Daten kann einfach von den Rentenversicherungen durchgeführt werden, ohne dass dadurch Kosten bei Gerichten oder bei Rechtsanwälten entstehen und damit ein Teil der Altersversorgung verloren geht.


anonym
beantwortet von Rommykrabbe am 4. April 2008 00:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gerade komme ich vom Verein Väter für Kinder - Gruppe Karlsruhe (VfK). Passt also recht gut. Alle Eltern sollten sich darüber klar sein, dass sie IMMER die Eltern des Kindes sind und bleiben!!!!!!! Jedes Kind hat einen Anspruch und ein Recht auf BEIDE Eltern. Und, was bitte keiner unterschätzen sollte: Der "getrennte" Elternteil leidet genau wie das Kind!!! Das zum Umgang zwingen sehe ich also aus nem anderen Blickwinkel. Es sollte auf keinem Fall einen Umgangsboykott geben, denn dann kommt die Problematik von langen Trennungen. Und das wird wieder schwer - man muß neu beginnen - mit der Gewöhnung!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 00:30

Wo leidet denn das getrennte Elternteil, wenn es den Kontakt zum Kind nicht will? Da leben die Mütter und Väter mit Spaß am Leben und weigern sich ihr eigenes Kind alle zwei Wochen mal für zwei Stunden an die Hand zu nehmen.... Finde ich ganz fürchterlich.


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 4. April 2008 08:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer Zuneigung erzwingen will - und in diese Richtung geht es ja wohl beim Zwangsumgang - wird eher Abneigung erzeugen. Diese "Heile Familie" spukt so intensiv in unseren Köpfen herum, dass wir immer wieder entrüstet überrascht reagieren, wenn Väter oder Mütter nichts mehr von ihren Kindern wissen wollen und auch wenn es umgekehrt ist. Es sind hochemotionale Bindungen, die man in der Eltern-Kind-Beziehung lebt und es braucht nicht einmal Eltern-Probleme wie Trennung und Scheidung um dieses Verhältnis nachhaltig zu zerstören. Und wie deine Schilderung zeigt, beeinflussen auch "Aussenstehende" die Beziehung Elter-Kind stark. Hier kann es keine allgemeingültige Lösung geben. Für manche wäre ein Zwangsumgang vielleicht eine Chance, da bin ich mir gewiss. Allerdings würde es wohl in der Mehrzahl der Fälle nicht funktionieren. Ich persönlich würde, genau wie du versuchen, den Kontakt meiner Kinder zum Vater zu fördern. Mit dem Fordern wäre ich vorsichtiger, für ein Kind wäre eine Entäuschung (nämlich die, dass der Vater es nicht will) besser zu verkraften als das andauernde Gefühl, dass der Vater sich nur mit ihm abgibt, weil er dazu gezwungen wurde. Ich denke, selbst kleine Kinder merken das.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. April 2008 00:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Tanzwiesel, ich lebe gerade in scheidung und dachte ursprünglich, das müsste doch bei der Vorgeschichte jetzt ganz friedlich ablaufen.

Läuft es aber nicht.

Die Kids leben bei der Mutter. Meine Tochter sucht den Kontakt, mein Sohn ist gegenüber beiden Elternteilen äusserst zurückhaltend.

Ich kann und WILL nichts erzwingen, die Kinder sind volljährig und sie wissen, dass ich jederzeit für sie da bin.

Trotzdem kommen sie aus der Zwickmühle zwischen den Eltern nicht immer heraus. Kinder - egal ob sie 10 oder 20 Jahre alt sind - suchen immer eine Schuld bei sich.

Deswegen halte ich es für absurd, Zuneigung zu erzwingen. Du schreibst im Grunde die Lösung:

immer wieder das Kennenlernen anbieten...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 01:20

Raimund, das haben wir damals versucht. Mein Sohn war damals fünf Jahre alt und wollte unbedingt seinen Vater (Trennung, als er ein halbes Jahr alt war, Kontakt vom Vater abgebrochen) kennenlernen. Wir haben ihn angerufen. Der Vater versprach meinem Sohn, dass er sich bei ihm melden würde, lies mich ans Telefon rufen und verbat sich solche Anrufe. Ein Gerichtsbeschluss hätte ihn dazu gezwungen, sich mit seinem Sohn auseinander zu setzen und dann hätte er - feige wie er ist - sich freundlich mit dem Kind abgegeben. Wie gesagt, die treibende Kraft war die neue Ehefrau.


anonym
beantwortet von Mausepiepsel am 4. April 2008 01:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gab doch vor kurzem ein Gerichtsurteil, indem eine Mutter den Vater ihres Sohnes gerichtlich dazu zwingen wollte mit diesem Umgang zu haben. Dieses wurde abgelehnt. Das Familienrecht soll zwar gerade dazu dienen die Rechte der Kinder durchzusetzen und diese haben ein Recht zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben, aber das Wohl des Kindes sollte bei der Entscheidungsfindung immer überwiegen. Und da stellt sich die nächste Frage. Ist für das Kind von Vorteil, wenn ein Elternteil dazu gezwungen wird mit ihm Umgang zu haben und das Kind dadurch die Abneigung dieses Elternteils spüren muss? Das kann doch für die psychische Entwicklung eines Kindes nicht gut sein. Dennoch ist jeder Einzelfall natürlich anders zu betrachten.

Kommentar von Mausepiepsel am 4. April 2008 01:54

Dazu wollte ich noch sagen andersherum muss man natürlich beachten, dass Kinder (insbesondere wenn sie noch sehr jung sind)besonders leicht zu beeinflussen sind. Deshalb können sie wahrscheinlich dazu gezwungen werden den anderen Elternteil zu sehen. Sie können ja noch keine oder kaum eigene Entscheidungen treffen und wenn sie eine Abneigung gegen einen Elternteil aufgebaut haben weiß man ja nie genau ob das nicht durch eine psychische Beeinflussung hervorgerufen wurde.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 07:46

Der Fall beim Bundesverfassungsgericht ist für mich eine andere Sache, weil das Kind 2 Jahre war, als die Mutter die erste Klage eingereicht hat. Was sie sich davon versprach - ich behalte meine Meinung darüber lieber für mich.

Ich spreche von Kindern, die in der Lage sind, ihren Wunsch auch auszusprechen und zu begründen. Warum traut den Kindern denn nicht jeder mal ein wenig mehr Entscheidungskraft zu? Wenn ein Kind seinen Vater / seine Mutter sehen will und bereit ist, dies über den Klageweg einzufordern, kann es sich doch wohl denken, dass es da nicht gleich auf Gegenliebe treffen wird. Andersherum weiß ein Kind auch genau, warum es nicht zu seinem Vater/seiner Mutter will, und trotzdem muss es sich zwingen lassen.


johmarc
beantwortet von johmarc am 4. April 2008 06:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus Erfahrung kann ich ich sagen: Erzwingen ist total falsch. Es sollte dem Kind zustehen, zu wem es möchte. Auch dann noch, das Kind hat sicher Gspändli und möchte mit ihm spielen oder mal bei ihm sein..

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 4. April 2008 07:36

??? Das verstehe ich nicht.

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 4. April 2008 15:48

Ich meine nein, das schadet allen..die Kinder sollen ein Mitspracherecht haben.Gruss


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.