wienochmal am 25.03.2008 um 20:24 Uhr
Hallo, ich habe die Frage, ob es ratsam ist, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, wenn wir uns scheiden lassen. Bis jetzt vertragen wir uns noch recht gut und ich habe die Hoffnung, dass wir die Scheidung ordentlich und ohne Streit über die Bühne bekommen. Ich habe kein Interesse ihn in irgendeiner Form über den Tisch zu ziehen.....nur weiß ich nicht, ob er ebenso denkt. Ich freue mich über einige "für" und "wider", um meinen Gedanken dazu nochmal neuen Schwung zu geben. Danke!
Ist für den Scheidungsantrag unbedingt ein Anwalt nötig?
Ja, nur ein zugelassener Rechtsanwalt mit ordentlicher Vollmacht kann einen wirksamen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen, und zwar grundsätzlich erst dann, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Höchstens drei Wochen vor Ablauf werden von den Gerichten toleriert. Tipp: Es reicht, wenn einer von beiden den Antrag stellt. Allerdings kann es sinnvoll sein, wenn der andere danach ebenfalls einen Antrag einreicht. Denn gewinnt z.B. der Mann plötzlich im Lotto, könnte die Frau ihren ersten Antrag zurückziehen, nach ein paar Tagen einen weiteren Antrag stellen und dann - bei Gütergemeinschaft - noch voll am Lottoglück partizipieren. Das wäre verhindert, wenn der Mann vorher selber einen Antrag eingereicht hätte, den er natürlich nicht mehr zurückzieht (wegen Zugewinnausgleich s.u.).

Wenn ihr euch einig seid, genügt ein Anwalt.
Man kann sich ja über alles einigen und vorher vereinbaren, insbesondere was das Vermögen betrifft.
Alles, was nicht vor dem Anwalt und vor Gericht geklärt werden muss, senkt die Kosten ganz erheblich.
Gratuliere euch beiden, wenn ihr das schafft...

Solange ihr euch einig seid, ist ein Anwalt ratsam, sinnvoll und billiger.

Bei einvernehmlicher Scheidung ist es möglich, nur einen Anwalt zu bemühen.
Ich rate aber ab.
Der Begriff "Gemeinsamer Anwalt" ist irreführend. Verantwortlich ist der nämlich nur dem gegenüber, der ihn beauftragt hat; der andere läuft quasi mit.

Wenn ihr euch beide einig seid, ist das die günstigste Lösung.

Wenn Ihr Euch einig seid, ist es auf jeden Fall kostengünstiger, sich einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen!

Das ist auf jeden Fall preiswerter für beide Parteien. Wenn ihr euch beide zivilisiert benehmt, ist das die sinnvollste Lösung.

nein, das geht leider nicht. Jeder braucht einen eigenen
sheela2011 am 25. März 2008 20:28 Stimmt so nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt.
DerTroll am 25. März 2008 20:29 seit wann nicht? Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten.
Frohnatur am 25. März 2008 20:31 Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt, er vertritt einen der beiden Partner.
DerTroll am 25. März 2008 20:33 naja, hab mich noch nie scheiden lassen. Aber dann müßte es doch sogar noch günstiger, nämlich ganz ohne Anwalt gehen. Warum sollte eine Partei einen benötigen und die andere nicht?
Antipasta am 25. März 2008 20:34 Bei Gericht kommt dann ein zweiter Anwalt hinzu, der den nichtvertretenen Part auf seine Rechte hinweisen muss. Das ist Formsache. Stimmt also halb.
sheela2011 am 25. März 2008 20:41 Troll, im Prinzip haben wir beide Recht, wie Frohnatur schrieb, er vertritt einen Partner aber es reicht ein Anwalt für beide, lies das mal:
http://www.anwalt24.de/profil/18783/blog/15/1222
Einen Scheidungsantrag darf nur ein Anwalt einreichen, daher geht es ohne Anwalt schon mal gar nicht.

So lange Ihr Euch einig seid kommt Ihr mit einem Anwalt aus und könnt Euch das Geld für den 2. sparen.

Eine "gütliche" Einigung kommt für beide am besten Weg. Aber das solltest Du vorher mit ihm besprechen und auch alles regeln. Dann merkst Du schon selbst ob er auch daran Interesse hat oder ob es ihm darum geht möglichst "gut" aus der Angelegenheit heraus zu kommen.

Es geht ohne weiteres, wenn ihr euch einig seid.
Die finanzielle Seite sollte aber vorher notariell geklärt werden.
wienochmal am 25. März 2008 20:33 ups, was spielt der Notar für eine Rolle?
fourseasons am 25. März 2008 21:22 Ich hab das alles hinter mir und weiß, daß es gut ist, notariell festzuschreiben, wie ihr eure "Güter" also evtl. Immobilien, Einrichtung, Sparkonten etc. aufteilt.
Dann gibt es beim Gerichtstermin keinerlei Streit mehr um "irdische Güter".
Es wird im ersten Termin, soweit ich mich erinnere, nur noch eine Bescheinigung über den Rentenausgleich verlangt.
Dann wird der Richter nur noch fragen, ob keine Aussicht besteht, die Ehe weiterzuführen. Wenn das verneint wird, ist die Ehe innerhalb 15 Minuten geschieden.
wienochmal am 25. März 2008 21:28 kannst du mir kurz helfen, bin erst seit gerade hier und habe auf "interested_clicked" gedrückt und bekomme keine aktuellen antworten mehr auf meine frage.....wobei sich mir immer mehr fragen auftun....das ist wohl ein großes fass, was ich aufmache

Ist schön wenn ihr euch noch vertragt. Billiger ist es schon, aber ich würde mir einen eigenen Anwalt nehmen. Es es ums Geld geht, werden eiige zum Tier. Muss nicht sein. Ich rate dir einen eigenen Anwalt.

Nein, eigentlich ist ein gemeinsamer Anwalt eine ganz schlechte Lösung. Am betsen vertreten wird man immer noch von einem eigenen Anwalt. Auf keinen Fall hier am falschen Ende sparen, denn die Scheidungsgolgekosten übersteigen in jedem Falle den Zusatzaufwand für einen Anwalt.
Sei vorsichtig!
Das dachte mein LG auch mal... Sie hat den Anwalt gesucht und engagiert - Sie wurde vertreten. So könnt Ihr die Scheidung abwickeln. Aber sobald es um mehr geht ist ein Anwalt sinnvoll der DIR Rat erteilt. Sonst kann es hinterher ganz schön teuer werden. Es gibt allerdings auch unabhängige Beratungen - wenigstens bei sowas solltest du dich auf jedenfall mal informieren bevor du was unterschreibst. Auch sehr hilfreich für alle Leidgeplagten: www.vatersein.de
Das dachte mein LG auch mal... Sie hat den Anwalt gesucht und engagiert - Sie wurde vertreten. So könnt Ihr die Scheidung abwickeln. Aber sobald es um mehr geht ist ein Anwalt sinnvoll der DIR Rat erteilt. Sonst kann es hinterher ganz schön teuer werden. Es gibt allerdings auch unabhängige Beratungen - wenigstens bei sowas solltest du dich auf jedenfall mal informieren bevor du was unterschreibst. Auch sehr hilfreich für alle Leidgeplagten: www.vatersein.de
wienochmal am 25. März 2008 20:46 kannst du mir kurz helfen....vor lauter lesen bin ich auf dieses interested_clicked gekommen und kann die fragen jetzt nicht mehr mitlesen, sondern finde sie nur noch im posteingang.....immer diese anfänger ;-) kann ich das wieder aktivieren?
sorry, bin auch erst seit gestern hier...

Ein "gemeinsamer" Anwalt geht nicht, da ein Anwalt immer nur eine Partei vertreten darf. Es genügt aber, wenn eine Partei einen RA nimmt, der den Scheidungsantrag stellt, sofern die andere Partei nicht einen eigenen Antrag stellen will, etwa einen eigenen Scheidungsantrag oder den Antrag, den Scheidungsantrag des anderen abzuweisen. Die reine Scheidung ist ja regelmäßig unproblematisch, so dass hier zumeist ein RA reicht.
Ob Ihr für die Scheidungsfolgesachen (Umgangsrecht mit Kindern, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich, Hausrat) ohne RA auskommt, müsst Ihr probieren. Hat in einer der Folgesachen eine Partei einen RA, empfiehlt sich auch für die andere Partei ein RA, da der RA immer die Interessen seines Auftraggebers wahren muss und nicht neutral beide beraten darf. Das dürfte allerdings ein Mediator (der häufig auch ein Familienrechtsanwalt ist).
würde ich nicht empfehlen, am ende seit ihr wieder zusammen.
Will die zweite Partei, der sogenannte Antragsgegner, auch Scheidungsantrag stellen, benötigt er hierfür einen eigenen Anwalt.
Was den Ablauf des Trennungsjahres angeht, sehen viele Familiengerichte es nicht so streng mit der Antragsfrist, wie die von Dir zitierte Quelle. Da mit der Scheidung der Versorgungsausgleich geregelt werden muss, also der Ausgleich der beiderseits während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist ein Scheidungsantrag etwa drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres unproblematisch, da die Einholung der Auskünfte bei den Rentenversicherern 2-3 Monate dauert. Bis die Auskünfte da sind, ist also das Tennungsjahr abgelaufen. Das Trennungsjahr muss erst zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung abgelaufen sein, in der das Scheidungsurteil verkündet wird, nicht bereits bei Antragstellung.
http://www.artikelwand.de/recht-und-rechtsanwalt/der-gemeinsame-anwalt-bei-der-scheidung.html