Scheidung - mein Ex beantragt PKH, muss ich seinen Anwalt bezahlen?
Mein Ex und ich leben jetzt etwas mehr als 1 Jahr getrennt, nachdem wir knapp 2 Jahre verheiratet waren. Während dieser kurzen Ehe haben wir in etwa immer gleich viel verdient, ich ein wenig mehr, war allerdings auch ein halbes Jahr arbeitslos. Was er jetzt verdient, weiss ich leider nicht...
Nun hat er den Antrag auf Ehescheidung eingereicht, und gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Wie sieht es nun mit den Kosten der Scheidung aus? Auch wenn es nicht so dicke hab', die Hälfte der Gerichtskosten würde ich bezahlen können. Aber da mein Ex sich nun einen Anwalt genommen hat, und eben PKH beantragt hat, kann es passieren, dass ich die gesamten Gerichtskosten und seine Anwaltskosten tragen muss? Weil in dem Fall würde mir nichts anderes übrig bleiben, als ebenfalls PKH zu beantragen, was ich eigentlich nicht wollte, da ich ja 1. keinen eigenen Anwalt brauche, da ausser dem Antrag auf die Scheidung nichts kommen wird, und die Hälfte der Gerichtskosten ja auch zahlen könnte....
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
bei einer Scheidung ist es regelmäßig so, dass nicht die Kosten einer Partei aufgelastet werden, sondern dass jeder Partei nur ihre eigenen Kosten zahlt; d.h. Du musst für seine Kosten nicht aufkommen; wenn er PKH beantragt hat und sie bekommt, was auch der Regelfall ist, dann kommt es auf sein Einkommen an; je nach Höhe des Einkommens kann es sein, dass er monatliche Raten zahlen muss; liegt er unter einer bestimmten Einkommensgrenze, muss er gar keine Raten zahlen; Raten muss man auch nur höchstens vier Jahre lang zahlen; was dann nicht abbezahlt ist, ist erlassen; das gleiche gilt für Dich, wenn Du bzw. Dein Anwalt PKH beantragt, dann musst Du auch nur für Dich Raten zahlen, evtl. sogar gar nichts, wenn auch Du unter eine Einkommensgrenze fällst; Gerichtskosten fallen dann nicht an; da es bei einer Scheidung rechtlich keine Gewinner und Verlierer gibt, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder ist nur für seine eigenen Kosten verantwortlich; Kosten der jeweiligen Gegenseite müssen nicht getrágen werden; reicht das zu Deiner Frage fürs Erste? Gruß
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
du zahlst deinen Teil und er sein - egal ob er Prozesskostenbeihilfe beantragt hat oder nicht. Du zahlst die Hälfte der Gerichtskosten und er den Anderen - etweder selbst oder eben über Beihilfe. Wie er das regelt, ober das anteilig zurückzahlen muss oder nicht - damit hast du nichts zu tun.
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Genau
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
die PKH muß er eines Tages zurück zahlen. Du brauchst nur die Hälfte sprich deinen Anteil bezahlen. PKH sind nur ein zinsloses Darlehen
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Kommt auf die Antragstellung an. Formulierung ist - ohne Ratenzahlung. Steht aber in der Klage- oder Wiederschrift.
Kommentar von newcomernewcomer 03.06.2009bei meiner Ex war es so, dass sie PKH bekommen hat. Ich zahle nur meine Gebühren. Sollte sie eines tages Heiraten, muss sie es abstottern
Kommentar von AlandraHH 03.06.2009die Hälfte der Gerichtskosten? Oder auch SEINER Anwaltskosten?
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Es gibt mehrere Antragsstellungen auf PKH. Bitte informieren..
Kommentar von newcomernewcomer 03.06.2009du zahlst die Hälfte der gerichtskosten und deine Anwaltskosten. Sein Anwalt geht dir nichts an. Wenn ihr einen gemeinsamen habt, Kosten durch 2, sprich du zahlst von diesem Anwalt die Hälfte, der Rest ist PKH, das dein Ex zurück zahlen muß
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Bloedsinn - Bitte richtig informieren. Wird sein Antrag auf ohne Ratenzahlung angenommen. Zahlt er garnichts. Ebenso seine noch Ehefrau.
Kommentar von GruitenGruiten 03.06.2009ihr hab nicht einen Anwalt zusammen sonder nur einer hat den Antwalt und der ist auch dafür verantworltich die Gebühren zu zahlen. Wenn du selbst keinen Anwalt hast, brauchst du auch keine Antwaltskosten zahlen.
Kommentar von Guppy194Guppy194 03.06.2009@ gruiten: Scheidung ist anwaltspflichtig;
Kommentar von GruitenGruiten 03.06.2009ja aber es reicht wenn sich einer anwaltlich vertreten lässt. es müssen nicht beide einen Anwalt haben - und wenn sich beide eh einig sind macht es auch keinen sinn. ausser das die Anwälte verdienen.
Kommentar von AlandraHH 03.06.2009eben drum möchte ich mir ja keinen eigenen nehmen... Wir waren soooooo kurz verheiratet, und es ist alles geklärt... Und den Anwalt könnte ich nicht aus eigener Tasche zahlen, die Hälfte der Gerichtskosten hingegen schon. Also müsste ich für einen eigenen Anwalt ebenfalls PKH beantragen, aber warum, wenn es nicht nötig ist? Wären ja nur Kosten für die die Allgemeinheit (zumindest vorerst) aufkommen müssten...
Kommentar von GruitenGruiten 03.06.2009wenn ihr euch einig seid würde ich auch keinen eigenen Anwalt nehmen. Wenn dein Mann einen beauftragt hat brauchst du keinen. Wenn du die hälftigen Gerichtskosten aufbringen kannst, ist doch alles ok. Für die Kosten, die dein Mann hat ( sein Gerichtskosten, Anwalt) hast du nichts zu tun. DArum muss er sich selbst kümmern.
Kommentar von AlandraHH 03.06.2009dann ist ja gut! Ich hatte halt nur irgendwo gelesen, dass wenn derjenige, der die Scheidung einreicht, PKH beantragt, dass dann die Gerichtskosten in voller Höhe und auch die Anwaltskosten derjenige der Partner tragen muss, der keine PKH beantragt hat...
Kommentar von newcomernewcomer 03.06.2009ggf. könnt ihr nach so kurzer Zeit die Ehe annulieren
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
wünsche dir alles gute
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Und warum nicht auch den Mann !!!!!!!!
Kommentar von EkiZzEkiZz 03.06.2009ich bin nicht verheiratet ;)
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Warum denn noch nicht !
Kommentar von EkiZzEkiZz 03.06.2009was geht mit ihnen ab, weil ich noch jung bin... wenn sie fragen, dann warum wollen sie scheiden.?
-
Willst Du sicher gehen such mal in dem Forum: http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?rechtcheck=2
Da kannst Du auch für ein paar Euro Deine Frage stellen und bekommst Antwort von einem Rechtsanwalt. -
Selbstverständlich hast auch Du jederzeit das Recht PKH zu beantragen.Ich kann Dir glaube ich helfen denn auch ich habe die Scheidung eingereicht,war 10 jahre verheiratet und habe auch PKH beantragt und bekommen.Es gibt dafür eine Verjährungsfrist die beträgt 4Jahre,d.h. im Klartext wenn Du innerhalb dieser Frist mehr Geld zur verfügung hast als zum jetzigen Zeitpunkt.Da mein Mann mir so viele Schulden hinterlassen hat werde ich nichts zurückzahlen müssen,ansonsten.Verdien ich aber gut und habe bis zum diesem Zeitpunkt Geld übrig ,muss ich alles oder auch anteilig das Geld zurück zahlen.Mit seinem Anwalt hast Du normalerweise nichts zu tun,wer sich einen Anwalt nimmt muss ihn auch zahlen.Da Dein mann sich abgesichert hat indem er PKH beantragt hat,musst du sowieso nichts zahlen,da PKH vom Staat gezahlt wird.Nochwas:Wir haben beide die gleiche Anwältin,das spart Geld und die Anwältin hat Schweigepflicht!Sie darf weder über Dich noch über ihn was sagen.Also wenn ich zu ihr geh und mein Mann war vielleicht vorher da,darf sie nicht darüber sprechen unabhängig davon ob es was mit der Scheidung zu tun oder nicht.Denn im Falle einer Scheidung werden einstmals Ehepartner zu Gegnern oder Konkurrenten und jeder muss seine Ansichten vertreten(vertreten lassen von einem Anwalt)Ich hoffe ich konnte Dir eine wenig helfen.Wenn Du noch fragen hast kanns Du mich jederzeit gerne anschreiben!Lieben Gruss und viel Erfolg!
Kommentar von AlandraHH 03.06.2009ja, mir ist bewusst, das ich das Recht dazu habe. Ich MÖCHTE es nur einfach nicht, wenn ich nicht dazu gezwungen bin. Es sind unser aller Steuergelder. Abgesehen davon brauche ich keinen Anwalt... Unser gemeinsamer Besitz ist schon aufgeteilt, Kinder haben wir nicht und weitere Ansprüche, Anträge stellen wir nicht gegeneinander, also warum zusätzliche Kosten verursachen?
-
Wenn Du verlierst - JA
Kommentar von AlandraHH 03.06.2009was heisst denn verlieren? Ich werde der Scheidung ja zustimmen, was bleibt mir anderes übrig? Zurück kommen wird er nicht...
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Das meine ich nicht. Du und auch Er. Koennen den Antrag auf PKH stellen. Wuerde ich Dir sogar empfehlen. Dann zahlen beide garnichts. Wie es dann auch immer ausgeht.
Kommentar von newcomernewcomer 03.06.2009sobald aber die beiden wieder zu Geld kommen, müssen sie es zurück zahlen, da dies nur ein Zinsloses Darlehen des Staates ist.
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Nein - ist nicht richtig. Gilt ja nicht fuer ewig. Ist begrenzt auf einen Zeitraum.
Kommentar von SieslackSieslack 03.06.2009Einer muss ja den Anfang machen. Oh no.
-
genau das war das, was ich wissen wollte! Da wir nur so kurz verheiratet waren, keine Kinder haben, und eigentlich auch alles geklärt ist, sprich Hausrat aufgeteilt usw., warum sollte ich der Allgemeinheit mit PKH auf der Tasche liegen und mir auch noch einen Anwalt nehmen? (im Gegensatz zu den hälftigen Gerichtskosten könnte ich einen Anwalt nämlich nicht aus eigener Tasche bezahlen...) Also zahle ich einfach nur die Hälfte der Gerichtskosten, und damit ist's für mich gut?
meine Anmerkung hinsichtlich der Anwaltspflicht muss ich insoweit konkretisieren, als für die Antragstellung der Scheidung ein Anwalt erforderlich ist, der Gegner braucht sich aber bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn er selbste al´so keinen Antrag stellt, auch keinen Anwalt, wenn das so über die Bühne geht bei Dir, dann fallen für Dich auch nur die Gerichtskosten an.