Frage von AlandraHH 03.06.2009

Scheidung - mein Ex beantragt PKH, muss ich seinen Anwalt bezahlen?

  • Antwort von Guppy194 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    bei einer Scheidung ist es regelmäßig so, dass nicht die Kosten einer Partei aufgelastet werden, sondern dass jeder Partei nur ihre eigenen Kosten zahlt; d.h. Du musst für seine Kosten nicht aufkommen; wenn er PKH beantragt hat und sie bekommt, was auch der Regelfall ist, dann kommt es auf sein Einkommen an; je nach Höhe des Einkommens kann es sein, dass er monatliche Raten zahlen muss; liegt er unter einer bestimmten Einkommensgrenze, muss er gar keine Raten zahlen; Raten muss man auch nur höchstens vier Jahre lang zahlen; was dann nicht abbezahlt ist, ist erlassen; das gleiche gilt für Dich, wenn Du bzw. Dein Anwalt PKH beantragt, dann musst Du auch nur für Dich Raten zahlen, evtl. sogar gar nichts, wenn auch Du unter eine Einkommensgrenze fällst; Gerichtskosten fallen dann nicht an; da es bei einer Scheidung rechtlich keine Gewinner und Verlierer gibt, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder ist nur für seine eigenen Kosten verantwortlich; Kosten der jeweiligen Gegenseite müssen nicht getrágen werden; reicht das zu Deiner Frage fürs Erste? Gruß

  • Antwort von Gruiten 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    du zahlst deinen Teil und er sein - egal ob er Prozesskostenbeihilfe beantragt hat oder nicht. Du zahlst die Hälfte der Gerichtskosten und er den Anderen - etweder selbst oder eben über Beihilfe. Wie er das regelt, ober das anteilig zurückzahlen muss oder nicht - damit hast du nichts zu tun.

  • Antwort von newcomer 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die PKH muß er eines Tages zurück zahlen. Du brauchst nur die Hälfte sprich deinen Anteil bezahlen. PKH sind nur ein zinsloses Darlehen

  • Antwort von EkiZz 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wünsche dir alles gute

  • Antwort von Wolfi0410 03.06.2009

    Willst Du sicher gehen such mal in dem Forum: http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?rechtcheck=2
    Da kannst Du auch für ein paar Euro Deine Frage stellen und bekommst Antwort von einem Rechtsanwalt.

  • Antwort von 06321 03.06.2009

    Selbstverständlich hast auch Du jederzeit das Recht PKH zu beantragen.Ich kann Dir glaube ich helfen denn auch ich habe die Scheidung eingereicht,war 10 jahre verheiratet und habe auch PKH beantragt und bekommen.Es gibt dafür eine Verjährungsfrist die beträgt 4Jahre,d.h. im Klartext wenn Du innerhalb dieser Frist mehr Geld zur verfügung hast als zum jetzigen Zeitpunkt.Da mein Mann mir so viele Schulden hinterlassen hat werde ich nichts zurückzahlen müssen,ansonsten.Verdien ich aber gut und habe bis zum diesem Zeitpunkt Geld übrig ,muss ich alles oder auch anteilig das Geld zurück zahlen.Mit seinem Anwalt hast Du normalerweise nichts zu tun,wer sich einen Anwalt nimmt muss ihn auch zahlen.Da Dein mann sich abgesichert hat indem er PKH beantragt hat,musst du sowieso nichts zahlen,da PKH vom Staat gezahlt wird.Nochwas:Wir haben beide die gleiche Anwältin,das spart Geld und die Anwältin hat Schweigepflicht!Sie darf weder über Dich noch über ihn was sagen.Also wenn ich zu ihr geh und mein Mann war vielleicht vorher da,darf sie nicht darüber sprechen unabhängig davon ob es was mit der Scheidung zu tun oder nicht.Denn im Falle einer Scheidung werden einstmals Ehepartner zu Gegnern oder Konkurrenten und jeder muss seine Ansichten vertreten(vertreten lassen von einem Anwalt)Ich hoffe ich konnte Dir eine wenig helfen.Wenn Du noch fragen hast kanns Du mich jederzeit gerne anschreiben!Lieben Gruss und viel Erfolg!

  • Antwort von Sieslack 03.06.2009

    Wenn Du verlierst - JA

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