Die scheidung läuft! Die Noch- ehefrau hat das gemiensame haus freiwillig verlassen. nun wollen mein Lebensgefährte und ich in "sein" haus wieder einziehen. Die frau steht aber auch mit im grundbuch drin und ist auch in der haftung des hauses bei der zuständigen kasse einegtragen. Nun haben wir, weil wir das haus renovieren wollen, mein Lebensgefährte (ihr noch- Mann) die schlösser ausgetauscht. jetzt verlangt sie anwaltlich das die ursprünglichen schlösser wieder eingesetzt werden damit sie auch in das haus rein kann. Sie ist aber im februar diesen jahres bereits in ein anderes objekt gezogen. Was kann man dagegen machen? Schlösser wieder ei

1 Schlüssel an die Noch-Ehefrau, altes Schloss wieder einbauen oder eine Vereinbarung vor dem Notar schließen. Einigen müsst Ihr Euch aber! Schon allein der Fairness halber!

Da sie Miteigentümerin ist, muss ihr auch der Zutritt gewährt werden. Entweder werden die Schlösser wieder ausgetauscht oder sie bekommt von Euch Schlüssel für die neuen.
Sie hat das Recht z.Z. auf Ihrer Seite, da hilft gar nichts.
Warum will sie einen Schlüssel, wenn sie schon ausgezogen ist. Was hat die Eintragung im Grundbuch damit zu tun. Ich glaube ihr solltet euch mal besser einen Anwalt nehmen.
justika am 3. April 2008 15:54 Da sie Eigentümerin ist, hat sie einen Besitzanspruch über ihr Haus zur Hälfte und somit zumindest ein Recht auf einen Schlüssel in ihr!!! Haus.
Heeeschen am 3. April 2008 16:10 Ich sehe das wie mitra - bin aber nicht ganz sicher.... Sie verliert ja nicht den Eigentumsanspruch - lediglich das Recht, dort zu wohnen.
Das sind ja schöne Aussichten für die Zukunft.
Die Frau hat mit ihrem Auszug ihre Rechte an dem Haus nicht verwirkt. In einer solchen Situation ist es am besten, man setzt sich zusammen und bespricht alles. Wenn die Beziehung beendet ist, kann sie sich vielleicht darauf einlassen, dass Du jetzt in dem Haus wohnen willst.
Wenn das aber noch nicht geklärt ist und die beiden ihre Beziehung noch nicht wirklich beendet haben, solltest Du Dich so lange zurück halten, bis die Fronten geklärt sind. Sonst gerätst Du in die Schusslinie und Deine Beziehung mit dem Noch-Ehemann ist schneller beendet als Dir lieb ist.
Solche Belastungen halten manchmal gestandene Beziehungen nicht aus. Eine frische wahrscheinlich schon gar nicht. Also halte Dich von dem Konflikt der beiden Noch-Eheleute fern.
Ihr könnt euch auch einen Anwalt nehmen.
Genaugenommen hat die Frau durch verlassen der Wohnung\Haus keinesfalls Ihren Anspruch auf das Haus aufgegeben. Ihr gehört schließlich zumindest die Hälfte (Zugewinngemeinschaft). Da Sie schon einen Rechtsbeistand hat würde ich auf Eurer Seite gleichfalls einen Rechtsbeistand wählen. Bei einer Scheidung ist es üblicherweise sowieso sinvoll das beide Partner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten werden. (2 Rechtsanwälte 3 Meinungen)

Dein Partner sollte sich mit seiner Frau einigen, wem was zusteht. Das muß notariell beglaubigt werden. Also: Gespräch mit der Frau, dann Termin beim Notar.
Ich denke, wenn man ein paar Jahre verheiratet war und zusammen ein Haus abgezahlt hat, haben Beide die gleichen Rechte, bis eine Einigung erzielt wird. Bis dahin würde ich an deiner Stelle zurückhaltend sein, damit die Fronten sich nicht noch mehr verhärten. Sonst bekommen nur die Anwälte etwas.

Zunächst könnt Ihr abwarten, ob die Frau gerichtlich gegen Deinen Partner vorgeht. Sie will immerhin eine Änderung der jetzigen Situation. Ihr könnt es auch aussitzen. Stellt die Frau tatsächlich einen Antrag bei Gericht, ihr durch Überlassung eines Schlüssels den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, sollte Dein Partner am Familiengericht den Antrag auf vorläufige Zuweisung der bisherigen Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. Da die Frau ja auf die Wohnung nicht zum Wohnen angewiesen ist, müsste dieser Antrag eigentlich durchgehen.
Allerdings kann die Frau von Deinem Partner Nutzungsentschädigung für die Nutzung der Haushälfte der Frau verlangen (also quasi Miete für die Haushälfte der Frau, Höhe der Nutzungsenschädigung entspricht auch der Hälfte des ortsüblichen Mietwertes des ganzen Hauses). Diese Nutzungsentschädigung kann dann eventuell wieder verrechnet werden mit einem Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich, wenn Dein Partner die gemeinsamen Hausschulden alleine bezahlen sollte. Zahlen beide die Hausschulden noch immer je zur Hälfte, wäre die Nutzungsentschädigung natürlich zu zahlen.
Ist es nicht so, dass die ausziehende Partei den Anspruch auf die Nutzung des Wohnraumes (berührt nicht: Eigentumsanspruch!)aufgibt und die verbleibende Partei - also der Ex-Mann somit auch die Schlösser austauschen darf?
Ich meine, sowas gehört zu haben....
sehe ich auch so habe auch sowas gelesen