Scheidung in Griechenland - Stempel?

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Hallo! Das Scheidungsurteil muß ein Rechtskraftvermerk tragen. In Deutschland wird es automatisch, nach Rechtskraf des Urteils, angebracht und dem Interessenten zugeschickt.In GR ist eine extra Bescheinigung, dass bis jetzt kein Einspruch gelegt wurde. Man muß sie aber fordern. Es geht nicht automatisch. Neulich und im Rahmen der Harmonisierung in der EU haben wir eine Bescheinigung nach Artikel 39 in Ehe und Familiensachen, die in allen EU-Ländern gilt und gleich ist. Eine von den beiden muss Ihr Freund haben. Lieber die nach Artikel 39. Das zur Rechtskraft eines Scheidungsurteils. Ohne die Rechtskraft keine Heirat im Standesamt hier. Jetzt zu den weiteren Fragen: Wenn Ihr Freund auch kirchlich geheiratet hat, ist eine Kirchliche Scheidung "Διαζευκτήριο" bei der zuständigen Metropolie (Bistun) zu holen. Erst wenn das der Gemeinde in GR vorliegt, gilt Ihr Freund dort als geschieden und kann wieder ein Ehefähigkeitszeugnis für eine neue Eheschließung beantragen. Da die Metropolie in GR das Scheidungsurteil + Rechtskraft für ihr Archiv behält, ist ratsam eine zweite Abschrift oder eine beglaubigte Fotokopie für Ihre Angelegenheit in Deutschland zu haben. Jetzt zur Σφραγιδα της Χάγης. Es ist die sogenannte Apostille. Ein Stempel nach dem 1961 in Den Haag ratifiziertes Abkommen. Dies besagt, daß ein Dokument, das diesen Stempel trägt, in den Unterzeichnerländern, bedingungslos akzeptiert wird. D & GR gehören dazu. Für mich ist es ein Echtheitsvermerk der Urkunde. Wenn Ihr Freund das Ehefähigkeitszeugnis hat, muss er eine Apostille in GR holen. Wenn München das will, ist eine Apostille in GR zu holen. Normal ist die Präfekturverwaltung (Νομαρχία) in GR zuständig und kostet nichts. In Athen weiß ich nicht, weil halb GR in Attika lebt und kann sein, daß eine andere Behörde zuständig ist. Ich kann aber eine Telefon-Nr. ausfindig machen. Meine Frage jedoch ist. Was will das Konsulat München? Wurde die Scheidung bei der Gemeinde in GR nicht registriert? Oder wollen Sie das Ehefähigkeitszeugnis übers Konsulat beantragen? Wenn ich es wüßte, wäre nicht schlecht. Sie können mich für weitere Details privat kontaktieren. Viele Grüße. Panagiotis

hallo evrotext!!

hab versucht ne PN zu schreiben, aber irgendwie check ich nicht, wie das funktioniert. Vielen Dank für Ihre Antwort! Ist echt super! Sie kennen sich wirklich gut aus.

Der aktuelle Stand ist dieser - Das hiesige Standesamt braucht für eine Wiederverheiratung ein "Ehefähigkeitszeugnis" - dieses hat es geheißen, wird vom gr. Konsulat in München gemacht - und diese wiederrum brauchen diese Apostille. Wir werden diese Woche noch nach München fahren und mit denen dort sprechen. Auch, ob die, diesen Stempel wirklich brauchen.

mein Freund hat nicht in GR geheiratet, sondern hier in Deutschland aufm gr. Konsulat. Weil eben beide Griechen waren. Kirchlich bzw. orthodox haben sie nicht geheiratet ... zum glück :(

Falls die in München wirklich auf den Stempel bestehen, denken Sie, dass man das mit der "Stempel-Beschaffung" aus Athen (Scheidung lief über Kozani, keine Ahnung ob Athen was damit zu schaffen hat) übers Konsulat laufen lassen kann? Oder gibt es einen anderen Weg, damit das schneller geht - weil nach unseren Erfahrungen wird das wieder 6 Monate dauern, bis GR den Stempel drauf gemacht hat.

Das witzige is ja, dass mein Freund vor einigen Wochen bei seinem Urlaub auf sämtlichen Ämtern war, und keiner hat sich zuständig gefühlt :(

viele Grüße und danke nochmal! - cinnamonstar

@cinnamonstar

Ach ja... in Griechenland is die Scheidung jetzt auf jedenfall rechtskräftig...

@cinnamonstar

Hallo, da Ihr Verlobter in München geheiratet hat, wollen sie die Scheidung mit Rechtskraftvermerk und Apostille haben. Dann werden in München nach der Eintragung der Scheidung seine Papiere zum Sonderstandesamt nach Athen geschickt. Dort werden alle standesamtlichen Angelegenheiten der Auslandsgriechen registriert. Es hat seinen Grund. Viele haben ihre standesamtlichen Sachen in GR gar nicht gemeldet, deswegen gibt´s diese zentrale Stelle. Dann werden sie die Papiere zu seiner Stadt bzw. Gemeinde senden. Dann ist es amtlich in GR. Es dauert manchmal 2, 3 Monate oder länger. Was Sie machen können. 1 Monat nach der Meldung in München rufen Sie das Sonderstandesamt Athen / Ειδικο Ληξιαρχείο Αθηνών an und fragen Sie wie der Stand der Dinge ist. Es kann die Sache beschleunigen. Die Tel.-Nr. ist 00302131522538. Für jegliche andere Frage stehe ich privat gerne zur Verfügung unter pahakis@t-online.de Mein Hobby ist Leuten in administrativen Sachen zu helfen, da ich in Vorruhestand bin und Auslastung brauche. Viel Glück und Grüsse. Panagiotis

Hallo Panagiotis, es freut mich das ich einen Griechen kennen lernen darf der Ahnung hat was er verzählt vor allem in der komplexen griechischen Bürokratie! Nicht einmal das griechische Konsulat schafft es mir verständlich zu vermitteln, wenn sie mal erreichbar sind, meine Fragen zu beantworten! Hierfür Hut ab! Ich hab einige Fragen an dich bzgl. Ehefähigkeitszeugnis etc. ich hoffe du kannst mir helfen?!

@bayer178

Egal was du für ein Problem hast. Meine private Email ist pahakis@t-online.de Du kannst mich kontaktieren. Ich bin nicht nur für dich da, sondern für alle Leute, die einen Rat in administrativen Themen - GR-D und D-GR - brauchen. Standesamtliches, Militärsachen usw.Nichts wie ran, ich warte. Es gibt kein Problem, für das es keine praktikable Lösung gibt. Panagiotis

Erkundig Euch beim örtlichen Standesamt, was für die Heirat einer Deutschen mit einem Griechen in Deutschland benötigt wird.

Die griech. Papiere müssen amtlich übersetzt und legalisiert werden.

Ja, das wird dann bestimmt das nächste - Braucht der Übersetzer dann diesen Stempel? ....

das örtliche Standesamt sagt, dass alles korrekt ist, und wir so heiraten könnten.

Nur kam dann eben die "Löschung der Scheidung beim gr. Konsulat in München" ins Spiel. Worin ich keinen Sinn seh...

danke für eure Antworten!!!

Bestellt am besten das Aufgebot (Standesamt)... Dort wird man Euch das sagen können...

Jedes Scheidungsurteil -ob deutsch oder ausländisch- muss einen Rechtskraftvermerk enthalten, sonst ist es überhaupt nichts. Ausländische Gerichte verhalten sich in diesem Punkt manchmal eigenartig, aber ohne diesen Vermerk geht überhaupt nichts. Ob dieser Stempel viereckig ist, weiß ich nicht. Zur Akzeptanz in Deutschland wird eine sog. "kleine Anerkennung" benötigt, welche von der Aufsichtsbehörde (die dem Standesamt übergeordnete Stelle) ausgesprochen wird. Voraussetzung in eurem Fall ist, dass ihr beide nur die griechische Staatsangehörigkeit besitzt, also keine weitere zweite (Doppelstaater), denn dann müsste das Scheidungsurteil vom Justizministerium anerkannt werden.

Okay danke! werde dann mal auf das Konsulat fahren und fragen was die genau wollen. Nein, Doppelstaater ist er nicht. Ich bin nur deutsch und er nur Grieche. Deswegen versteh ich auch nicht, warum die so viel trara machen ;(