hallo ich bin seit einem Jahr geschieden, die Güterauseinandersetzung steht noch aus.
Fakt: Bei Eheschließung beide kein Vermögen
Während der Ehe habe ich in 1990 eine Mio DM geerbt, die ich in ein haus und 2 Wohnungen investiert habe. Meine Frau wurde hälftig eingetragen. Jetzt bei der Scheidung sind die Vermögenswerte um 40 % eingebrochen- meine Frau beharrt darauf, daß der damalige Eintrag in das Grundbuch eine Schenkung darstellt und Ihr die Hälfte des Vermögens zusteht. Zählt der damalige Eintrag ins Grundbuch als Schenkung oder nicht??
Grüße R. Lohmiller
Der

Es könnte sich ja evtl. auch um eine Zuwendung handeln. Die Zuwendungen an den Ehegatten sind allerdings ganz besondere Schenkungen. Sie erfolgen regelmäßig als finanzieller Beitrag zur Verwirklichung einer partnerschaftlichen Ehe oder auch zur Altersabsicherung. Vor allen Dingen aber erfolgen sie regelmäßig im Vertrauen auf den Bestand der Ehe. Es handelt sich hierbei um sogenannte Ehebezogene Zuwendungen (auch wenn bei Scheitern der Ehe die Bezeichnung unbedachte Zuwendung zutreffender wäre). Hier gibt es im Familienrecht Sonderregelungen; Das wichtigste allerdings ist die Beurteilung im Einzelfall. Manchmal können solche Zuwendungen tatsächlich zurückgefordert werden.
Wäre von einem Juristen zu prüfen.

Wenn Sie ja schon ins Grundbuch eingetragen ist und das Eine Ehe ohne Gütertrennung war dann wird zu gleichen Teilen geteilt...soweit ich weiß. Zur Not musst Du Deine Frau auszahlen oder sie Dich oder Ihr verkauft alles und macht 50/50
Geerbt wird auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind. Deshalb wird der Wert des Erbes nicht als Zugewinn berücksichtigt - selbst wenn Sie während der Ehe erben. Allerdings werden Wertsteigerungen des Erbes sehr wohl beim Zugewinn berücksichtigt. Nehmen wir an, der Mann aus dem Beispiel oben erbt während der Ehe ein Haus oder ein Aktienpaket, das 2.000,00 EUR wert ist. Am Ende der Ehe ist es 2.500,00 EUR wert. Um nur die Wertsteigerung und nicht den Wert des Erbes korrekt zu berücksichtigen wird so getan, als ob der Mann schon am Hochzeitstag geerbt hatte.
lese unter www,Finanztip.de unter familienrecht nach
Sehe ich auch so.
Du hast ihr ja praktisch 500.000DM als Sachwert "geschenkt"
Aber ob es als Schenkung oder Zuwendung zu sehen ist, ich würde es auf jeden Fall vom Fachanwalt prüfen lassen und ob Du es zurück fordern kannst.
Bei 250.000€ Streitwert kann das natürlich ein teures Vergnügen werden.
Stell Deine Frage für einige Euros doch mal hier: http://www.123recht.net/info/index.php?id=hilfesofort