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Scheibe von Backofen geplatzt, wer zahlt?

gefragt von daniela85 am 13.01.2009 um 23:38 Uhr

Hallo, meiner Mutter ist neulich etwas sehr dubioses passiert. Sie hat den Backofen vorgeheizt, und plötzlich ist die Scheibe geplatzt. Die Scheibe ist in 1000 Teile gesprungen, ca. 1/4 der geplatzten Scheibe ist komplett rausgebrochen und durch die Küche geflogen, inkl. dem Griff, der Rest steckt noch geplatzt in der Tür. Zum Glück meiner Mutter dabei nichts passiert, der Griff ist ein ziemlich schweres Teil und die 1000 kleinen Glasteile hätten echt ins Auge gehen können! Nun haben wir schon bei der Firma angerufen haben, bei der wir die Küche vor nocht ganz dreiJahren gekauft habe, die meinten, wir sollten uns an den Hersteller des Backofens wenden. Dort haben wir jedoch über mehrere Tage hinweg niemanden erricht, also haben wir einen Bried per Einschreiben hingeschickt, darauf hat bisher auch keiner reagiert. Bei unserem Anwalt haben wir schon nachgefragt, was man in dieser Situation machen kann, er meinte, das man da einfach Pecht hat und auf den Kosten sitzen bleibt, da die zweijährige Gewähleistung vorbei ist...Kennt vielleicht jemand einen ählichen Fall? Natürlich geht es uns in erster Linie um die Kostenübernahme, aber abgesehen davon, sowas darf doch nicht einfach passieren. Wer weiß, was da alles hätte passieren können!?! Wieviele haben vielleicht noch diese Küche und die Gefahr b

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Versicherung x 5.662 Backofen x 281 Gewährleistung x 258

buebue
beantwortet von buebue am 13. Januar 2009 23:39
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hausrat = glasbruch

Kommentar von anjanni am 13. Januar 2009 23:44

falls es denn mitversichert ist


Schwindler
beantwortet von Schwindler am 13. Januar 2009 23:44
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Der Küchen-Mann ist wohl fein raus. Die Gewährleistung liegt in der Regel beim Händler. Schließlich hat er Euch die Küche als ganzes verkauft und wahrscheinlich auch montiert (vielleicht zu doll unter Spannung - aber eigentlich egal). Es sei denn, das ist in dem Kaufvertrag ausgeschlossen. Aber prinzipiell geht man mit dem abgelaufenen Joghurt auch zum Edeka um die Ecke und nicht zum Nestle-Konzern. Also prüft noch einmal genau den Kaufvertrag der Küche und die Regelung der Gewährleistung.

Kommentar von Bd12ca418207eb0353a0963d77721c0fsmallisogeichwos am 14. Januar 2009 00:03

Also im Grunde kann man den Küchenhändler nicht belangen.Es wäre eine Frage des guten Willens oder einer klugen Nachbetreuung,das verstehen viele Händler unklugerweise nicht!Meiner Erfahrung nach Kann man beim Gerätehersteller oft so manches im Guten Ton auch auf Kulanz erreichen.(bin selber 20 Jahre selbstständig(2007 und 2008 in der österreichischen Top5!)aktiv und habe mit Miele,Bosch,Siemens,Neff,oftmals auch Kulanz gegenüber meinen lieben Kunden erleben dürfen!also probieren!


konny27
beantwortet von konny27 am 13. Januar 2009 23:39
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Das hab ich beim Perfekten Dinner gesehen,ein neuer Herd und die Scheibe ist geplatz.Das darf doch wohl nicht passieren


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 14. Januar 2009 00:02
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Häufig gibt es auch Spezialgarantien. Z.B. bei Autos spezielle Rostgarantien. Ist da etwas im Kaufvertrag zu finden?

Oder Kulanz? Wenn nicht Hausrat mit Glasbruch-Versicherung?


Linda51
beantwortet von Linda51 am 13. Januar 2009 23:59
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ich würde erstmal nochmal hartnäckig beim Händler nachfragen, vielleicht bekommt ihr Kulanz, wenn nicht wäre es gut eine Hausrat mit Glasversicherung zu haben. Die müsste es bezahlen.


isogeichwos
beantwortet von isogeichwos am 13. Januar 2009 23:54
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Im Grunde haben sie keine chance irgendeinen Kostenersatz zu erreichen.die 2-jährige Plichtgewährleistung ist verstrichen.Viele Ursachen ,z.B.unsachgemäße Reinigung oder Pflege,mechanische Beschädigungen im Microbereich,Stösse mit Backblech oder Pfannen von innen,teilweise Schockabkühlung der Glasscheibe(kann durch hineingiessen einer Tasse Wasser ins Backblech beim Brotbacken entstehen),Stösse von aussen durch umfallende Gegenstände(Besen etc.)und vieles mehr (oder auch die Kombination verschiedener oben angeführter Ereignisse)können,früher oder später,zu solchen Schäden führen.Bei einer halbwegs (europäischen )guten Marke sollte das Ersatzteil über den Werkskundendienst zu bekommen sein!Siehe Gebrauchsanleitung!


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Januar 2009 23:53
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Gibts denn evtl. noch Garantie auf den Herd vom Hersteller? Was für ne Marke ist der Herd denn?


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 13. Januar 2009 23:41
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Die 2 Jahre der gesetzlichen Gewährleistung sind vorbei. Der Beweis der Ursache bleibt an Euch hängen und wird schwierig. ---> Neuen Herd kaufen. Die Sache zu den Akten legen und vergessen.


stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 13. Januar 2009 23:40
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Kauf ne neue Backofentür und buch das unter Erfahrung ab.


Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 13. Januar 2009 23:39
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Hausratversicherung haftet

Kommentar von 634ca6f9827bdbc70aabc26864896ba2smallsachab13 am 13. Januar 2009 23:42

Wenn Glasbruch mitversichert ist ;-)


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