Hallo
Am gestrigen Tag habe ich ausversehen mit einer kleinen Klopfer-Flasche, die ich ohne groß nach zu denken über meinen Kopf war, eine Scheibe in einem Wartehäuschen der Deutschen Bahn eingeworfen. Beim eintreffen der Polizei haben ich und 7 anderen Freunde dann nicht gesagt wer es war, sondern jemand anders der dann abgeauen sei(fiktive Person). Es hat auch nur ein Zeuge ausgesagt das es einer mit schwarzer Jacke und blauer Hose war. Was soll ich jetzt machen? - warten ob überhaupt noch was kommt? und wenn zahlt dann meine Haftpflichtversicherung den Schaden?
Mit freundlichen Grüßen
M.P.
Also erstens finde ich es schon ziemlich armseelig, einfach Müll in der Gegend umher zu werfen... Und dann solltest du zu deiner Tat stehen!

ja klar, ausversehen. zum glück mußt du das selbst bezahlen, denn für mutwillige sachbeschädigung kommt keine versicherung auf. du scheinst nicht ausgelastet zu sein. arme gesellschaft. und dann auch noch zu feige sein und nicht dazu stehen.
Hi MP. du und Deine Freunde habt ein Problem: ihr habt Euch strafbar gemacht. ok, das Scheibeeinwerfen wäre vielleicht auch fahrlässige Sachbeschädigung, aber das träfe a) nur dich und b) wäre das kaum der Rede wert - gegen Zahlung des Schadens wäre vermutlich sogar das Verfahren eingestellt worden.
Du darfst als "Täter" zwar lügen, aber keine anderen beschuldigen. Und Deine Freunde sind sämtlich der (versuchten) Strafvereitelung schuldig. Glückwunsch, habt ihr prima hingekriegt.
Keine Ahnung, was die Behörden in solchen Fällen für einen Aufwand betreiben, aber sicherlich ist feststellbar, anhand der Spuren, wie die Scheibe zu Bruch ging und wem die Fingerabdrücke auf der Flasche zuzuordenen sind.
mein Vorschlag: Ab zur Polizei und selbst stellen.
Wurde bei Euch Blutalkohol gemessen?
Wenn ihr ordentlich getankt hattet, könnt ihr das als "Entschuldigung" vorbringen.
Fragen, ob eine Versichung einen Schaden zahlt, mag ich immer nicht beantworten, denn Versicherungen haben sich da manchmal komisch.
akademikus am 7. Dezember 2008 08:56 gebe dir recht bis auf die entschuldigung für den vollrausch... DH!
akademikus: ich habe nicht gesagt, dass ich das gut finde - aber leider sieht unser strafgesetz vor, dass man ab bestimmten promillwerten eingeschränkt oder gar nicht mehr schuldfähig ist. Können wir uns drüber aufregen wie wir wollen. Und wenn jemand behauptet, er sei gestern besoffen gewesen und man kann das Gegenteil nicht mehr beweisen - dann im Zweifel für den Angeklagten. Eigentlich schlimm genug, dass man sich in D vieles erlauben kann, wenn man nur tief genug ins Glas geguckt hat - aber leider die derzeitige Rechtslage....
ihr kleinen Strolche - erst Schaden anrichten dann vor der Verantwortung kneifen. Sofort bei der Polente melden und für den kleinen Schaden aufkommen und daraus deine Erfahrungen sammeln

Vandalismus wird von keiner Versicherung bezahlt, sondern im ungünstigsten Falle von der Allgemeinheit.
An Deiner Stelle würde ich mich schämen, überhaupt eine solche Frage in der Öffenlichkeit zu stellen....:-(((

Hallo,
unabhängig davon, dass ich nicht weiß was eine "Klopfer-Flasche" ist, solltest du deinen "Mann" stehen und keine wirren Storys erfinden. Sag wie es war und gut. Zahl den Schaden und frage dich, wie es wohl wäre, wenn es sich dabei um deine Scheibe handelte.
lG Lutz

Sag die Wahrheit, solch eine Scheibe wirft man nicht ausversehen ein ( zu dickes Glas ).

warte, was sagte mein papa immer? Grübel
Allohol macht Birne hohl, ist Birne hohl, ist Platz für Allohol!
Du solltest auf jeden Fall gestehen dass du es warst! Wird ja hoffentlich so schnell nicht mehr vorkommen! Und Mülleimer stehen doch wohl auch auf bahnhöfen,oder???
WebbStar am 7. Dezember 2008 08:51 Schlauer Papa. Und Recht hat er auch noch!

Du bist ein Feigling, wer Blödsinn macht sollte auch dazu stehen!

Melde Dich lieber freiwillig als Täter, sonst hast Du immer ein schlechtes Gewissen. Wenn Du Glück hast, dann übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden. War ja ein "Versehen" .
wuschelgitti am 7. Dezember 2008 08:53 Grins
Manche Versicherungen bezahlen unter bestimmten Umständen auch bei grober Fahrlässigkeit aber dies hier war wohl eher grober Übermut. Trotzdem solltest Du zu Deiner Tat stehen.
Richtig cool ist man wenn man zu seinen Fehlern steht. Also melden !!
Die Haftpflicht würde nur zahlen wenn:
es keine grobe Fahrlässigkeit wäre. Was man hier ausschliessen kann.
bei grober Fahrlässigkeit wenn der Vertrag seit 1.1.08 laufen würde.
Punkt 2 in vollem Umfang wenn im Tarif vorgesehen. Ansonsten anteilig nach gesetzlicher Regelung - die aber noch keine Regelung ist das der Gesetzgeber sagt die Gerichte sollen entscheiden.
malli am 8. Dezember 2008 11:52 so ein blödsinn grobe Fahrlässigkeit ist bei der haftpflicht mit versichert nur vorsatz nicht!
Nein, deine Aussage ist falsch:
Grobe Fahrlässigkeit ist seit diesem Jahr anteilig versichert.
Für Altverträge ist grobe Fahrlässigkeit ab 1.1.09 versichert.
Es gibt einige Tarife die die grobe Fahrlässigkeit komplett mit einschliessen.
Vielleicht hab ich mich ja etwas ungeschickt ausgedrückt: Es ist halt nicht so das grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich zu 100% versichert ist.
ja ich geb euch ja allen recht, und ich fühle mich auch richtig schlecht seit gestern. Und hab gestern dann schon die ganze Zeit gesagt, dass ich das hätte sagen sollen, aber hab ich halt nicht. Nur als mir gestern viele meiner Freunde geraten haben, nichts zu tun, weil ich da eh nie wieder was von hören werde, hab ich halt gedacht das ich erstmal hier nachfrage. Aber ich denke ich werden gleich zur Polizei gehen und sagen das ich das war. Und warum soll es noch schlimmer werden?? Akademikus?

du bist ja einer, mist bauen und nicht einmal den a.... in der hose haben und dazu stehen. also: ordentlich getankt als entschuldigung läuft nicht, das könte dir als vorsätzlicher vollrausch ausgelegt werden, die haftpflicht zahlt unter den von dir geschilderten umständen nicht. wenn du jetzt hingehst und schilderst wie es war wird es auf jeden fall schlimmer für dich... mach das bitte nicht alleine, sondern nimm dir nen anwalt für strafrecht... bitte! viel glück akademikus
akademikus: vorsätzlicher vollrausch is aber auch wieder was anderes.... da müsste er sich betrunken haben, in der Absicht, dann in schuldunfähigem Zustand die Scheibe einzuwerfen. Das wird doch kein Mensch nachweisen können. Ein Anwalt kann aber in der Tat nicht schaden.
nein, ich habe da nicht mit Absicht vorgeworfen, habe die wie beschrieben nach dem trinken über den Kopf und dann ist die dagegen, keine Ahnung warum die kaputt gegangen ist, von so einer kleinen Flasche
domchef am 7. Dezember 2008 08:57 das kannst du deiner großmutter erzählen. das hier verbaute glas ist ein sicherheitsglas das schon einiges aushalten muß, allein schon aus gründen der sicherheit. um dieses zu zerstören bedarf es schon einiges an mutwilligkeit. aus versehen gehen solche scheiben nicht kaputt. aber zum glück gibt es ja an vielen bahnhöfen videoanlagen die das ganze aufnehmen.
das ist kein panzerglas. das ist sicherheitsglas. und das bedeutet, dass es in viele kleine stückchen zerfällt und keine großen Scherben.