Scheck einlösen ohne Ausweis oder verrechnen?

8 Antworten

Es handelt sich um eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Zur Barauszahlung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt (auch dann, wenn man jemanden zur Abholung bevollmächtigt muss der eigene Ausweis gültig sein) oder Du bist entweder gut bekannt bei Deiner Post(bank)filiale bzw Du hast viel Glück und erwischt jemanden, der Dir das Geld trotzdem auszahlt.

Wenn Deine Schwester ihr Konto nicht bei der Postbank führt, könnt ihr eine Scheckeinreichung dort probieren, viele Banken sind da nicht ganz so "pingelig" wie die Postbank. Du solltest halt die Vollmacht auf der Rückseite der ZZV ausfüllen und Deine Schwester muss es dann als Scheckeinreichung bei ihrer Bank erledigen.
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/zahlungsanweisung-zur-verrechnung-zzv/zahlungsanweisung-zur-verrechnung-zzv.htm

Du kannst den Scheck natürlich auf das Konto deiner Schwester einreichen.

Möglicherweise musst du auf die Rückseite schreiben:

An: Name der Schwester

Und unterschreiben, aber da wäre der Bankangestellte schon sehr genau. ;)

Mach es bald, die sind auch nicht ewig gültig.

Aber zuerst kannst du durchaus fragen, ob du es ausbezahlt bekommst, wenn nicht, dann halt Plan B.

Das sollte kein Problem sein. Ein Verrechnungsscheck ist ja ein Inhabercheck - also wer den vorlegt, kann über den Betrag verfügen. Du kannst den also auf das Konto Deiner Schwester einzahlen oder Dir das Geld auszahlen lassen, wobei allerdings ziemlich hohe Gebühren anfallen.

Ich arbeite in einer Postfilialie und habe ein so scheck ohne ausweis angenommen und habe einfach eine andere nummer von personalausweis genommen. Der kunde war mir aber sehr bekannt er kommt immer anfang ders Monats und löst so ein scheck ein. Ich hätte es nicht gemacht wenn ich ihn nich gekannt hätte. Ich habe habe nur ketzt Angst das ich damit was gemacht habe womit ich mein Job verlieren könnte. Kennt jemand die Rechtslange bei sowas? Ich mach mir die ganze zeit gedanken darüber. Es wäre super wenn mir jemand antworten könnte. Danke schonmal im vorraus. :)

Die Postbank ist bei solchen Sachen ziemlich pingelig. Wirst also ohne Ausweise den Scheck nicht eingelöst bekommen.

Alternativ könntest Du Dich aber auch mit einem gültigen Reisepass oder einem Führerschein legitimieren. (Letzteres geht aber nur, wenn die einen guten Tag haben!)

Frage richtig gelesen?

jetzt interessiert mich ob ich den scheck auf meine schwester ihr konto einzahlen lassen kann

@PatrickLassan

Ja, hab ich.

Was aber auch nichts daran ändert das die Postbank eine Legitimation verlangt. Besonders, wenn es sich um Namentliche VRs handelt. So der Fall z.B. bei Sozialleistungen die per Scheck ausgezahlt werden.

Die Postbank ist da echt schlimm in letzter Zeit. Bei dem Versuch ein Girokonto zu eröffnen wurde ein nagelneuer BPA (3 Wochen alt) ohne Meldebestätigung nicht akzeptiert!!!! (Einem Freund im meinem bei sein passiert. Sind dann zur Sparkasse und da gab es diese Probleme nicht!)