Schalke - Mitgliedschaft kündigen!

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Nichts, jedenfalls nichts legales. § 39 BGB sagt, dass die Kündigungsfrist bei Vereinen "höchstens zwei Jahre" betragen darf, dass der S04 das tatsächlich bis ins letzte ausreizt spricht nicht gerade für ihn.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__39.html

Um die 2 Jahre wird er nicht herumkommen.

Wenn es nur um die Veröffentlichung des Geburtstages in der Vereinszeitung geht, dürfte ein formloses Schreiben / E-Mail mit der Bitte der Nichtveröffentlichung genügen.

Wenn er einen Vertrag für 2 Jahre geschlossen hat, muss er den auch einhalten.