Ist das in Ordnung oder gibt es da nicht eine Sonderregelung?

Am besten liest Du die Beförderungsbedingungen des Unternehmens, mit dem Du gefahren bist.
Das ist nicht in Ordnung! Für diesen Fall gilt: wenn das Ticket an einer Stelle der Bahn nachträchträglich gezeigt wird, muss nur ein einstelliger Betrag gezahlt werden.

Eigentlich ist es richtig, war ja Dein Fehler. Aber wenn Du das vorlegst, musst Du nur eine ermäßigte Gebühr zahlen. So ist es jedenfalls in Berlin geregelt.

wenn du nachweisen kannst das du das ticket hattest brauchst du nicht zahlen

normalerweise ticket nachreichen dafür 5 euro bezahlen (bearbeitungsgebühr) so war´s jedenfalls früher bei mir....also vor ca. einem Jahr

Ohne eine gültige Fahrkarte vorweisen zu können, ist es eine Schwarzfahrt - selbst, wenn die Karte vergessen wurde. Von daher ist der Schaffner durchaus berechtigt, den erhöhten Beförderungspreis zu fordern. Aber sprich morgen mal mit dem Verkehrsunternehmen. Wenn Du dort die Fahrkarte vorlegst, sind sie möglicherweise kulant und beschränken sich auf eine niedrigere Summe.
Discoopa am 29. März 2009 21:01 In HH zahlst Du dann 2,50 € als Bearbeitunggebühr.

nein ist es nicht, wenn du dein Max Tiket oder sonstige Sonderfahrkarte vergessen hast musst du sie am nächsten Tag beim zugehörigen Strassenverkehrsamt vorlegen und musst dann noch 10 € bez,,

klar ist das in ordnung der kann ja nicht nachprüfen ob dus nu wirklich vergessen hast oder einfach keins besitzt

Klar, bekommst Rabatt wenn du die Karte öfter vergisst! Das ist absolut in Ordnung!

du hast die Pflicht, dich bei Benutzung der Verkehrsmittel sofort ausweisen mit deinem Fahrausweis. Andernfalls kannst du nur versuchen, gütlich mit denen zu reden, und zu erklären, dass du das Ticket ja hattest, nur nicht dabei.