Schäden durch Katzenurin auf PVC und Laminat..muß ich zahlen?

Laminat - (Katze, Mietrecht, Anwalt) Laminat - (Katze, Mietrecht, Anwalt)

9 Antworten

So wie das auf den Fotos aussieht, sind es wohl nicht nur ein paar Tropfen, die daneben gegangen sind... Der Vermieter wird hier zwar vielleicht nicht den gesamten Bodenbelag austauschen müssen, auf jeden Fall aber großräumig um den betreffenden Bereich. Katzenurin - das weißt du sicher selbst - stinkt kräftig und das möchte weder der Vermieter noch der Nachmieter in der Wohnung haben. Der Urin wird unter dem sichtbaren Bereich noch weitergelaufen sein, und hat vermutlich weitere Laminatstücke und den Trittschall beschädigt, mit Pech sogar noch weitere Dinge, wie z.B. Wandverkleidung oder Fussleisten. Das Material ist dabei gar nicht das teure, sonder die Arbeitskosten: Der Vermieter wird sichergehen wollen, dass er wirklich alles beseitigt und wird den Bodenbelag in den Zimmern komplett hochnehmen und dann so weit erforderlich ersetzen und wieder verlegen. Für die zu erwartenden Kosten darf er dann selbstverständlich die Kaution einbehalten. Du wirst den Schaden sicher auch schon kennen und hättest ihn bereits vor deinem Auszug auf deine Kosten beheben können. Dann wäre jetzt kein Schaden mehr vorhanden und der Vermieter müsste die Kaution sofort auszahlen.

.wo sind meine Rechte.

Dein Recht ist es, den Schaden zu bezahlen, was denn sonst? Du bzw. deine Katzen beschädigen fremdes Eigentum und du fragst, ob du das bezahlen musst? Wer soll das denn sonst bezahlen? Der Vermieter? Wenn ich mir den Schaden auf den Fotos angucke, dann ist der aber nicht durch einmal in die Ecke pinkeln entstanden! Da wurde auch schlichtweg nicht saubergemacht! Wenn die Mieze mal in die Ecke pinkelt und man das sofort wegmacht - dann sieht das nicht so aus!

Ich möchte wegen meiner Frage bitte nicht so angegangen werden...denn das es bezahlt werden muß ist mir klar.

Es geht mir hierbei mehr um die Zeitwertfrage....Bzw.das Laminat eh schon stark abgenutzt ist.

Dem Vermieter war dies bereits klar.

Die Frage hier zu stellen war jetzt eh etwas schwierig weil da noch viele Umstände hinzukommen die hier den Rahmen sprengen würden. Wie zB das erst Versicherung sagte sie zahlt weswegen sich der Vermieter auch dahin gewand hatte und nun es auf einmal anders da liegt.

Alles etwas schwierig. Ich gehöre nicht zu den Menschen die sich drückt sondern nicht ungerecht behandelt werden will..und der Vermieter ist ein Fall für sich und hat schon weitere ungerecht vor Gericht gezerrt..

Und nebenbei gehts hierbei nicht um meine eigene Wohnung sondern die meines sehr guten Bekannten..

dann spar ich mir  meinen kommentar, der  genau SOOOO ausgesehen hätte-- da wurde  NICHT  sauber gemacht   .das war  das kloh  der katze und da hat sie nicht nur MAL hingepinkelt.

Sorry, aber wenn sie nicht so angegangen werden möchten, dann sollten sie ihre Frage nächstes Mal anders stellen. "Wo sind meine Rechte?" ist ziemlich provokativ gestellt und die Lage ist dann doch relativ eindeutig.
Natürlich müssen die Antworten nicht sein und die finde ich ebenfalls etwas respektlos, aber bitte daran denken, dass eine Reaktion immer eine Gegenreaktion verursacht.
@Topic: Sie haben den Schaden verursacht, sie müssen den Schaden bezahlen. Der Vermieter darf die Kaution als ein Teil der Kosten einbehalten, sollten die Kosten für den Aufwand die Kaution übersteigen und ja, er darf ohne ihr Wissen jemanden bestellen, der alles repariert. Es ist sein Eigentum.

"Schäden durch Katzenurin auf PVC und Laminat..muß ich zahlen?"

Ja. Wer soll es denn sonst zahlen? etwa der Nachmieter? Wenn man (oder die eigenen Haustiere) etwas kaputt macht oder anderweitig zerstört, muss man es ersetzen. 

ps. Ausserdem wird es eklig stinken, der Urin ist ja auch unter den Belag gelaufen.

Vielleicht trägt so was die private Haftpflicht!? Und wer weiß wie weit das noch unter das andere Laminat gelaufen ist...

Private Haftplicht zahlt leider nicht...im allgemeinen Ist Laminat/PVC ja richtig abgenutzt...Frage ist ja daher ob komplett neu zu entrichten oder ob es da auch nach der Abnutzungszeit geht..

@michipaule

wenn euch das soooo wichtig ist, dann nehmt euch  doch einen anwalt  -- viel hat  ja dein kumpel eine mietrechtschutzversicherung  abe rich sagt euch sofort--  da hat die abnutzung des laminat   garnichts mit zu tun--  wenn der  urinschaden NICHT wäre, dannnkönntet ihr  in diese richtugn  denken ,aber duch  den urinschaden   werdet ihr  jetzt zur kasse gebeten -- pech gehabt  bzw. lehrgeld  zu zahlen -- so  hinterläßt man keine  wohung und  sowas  darf auch nicht passieren , dass eine katze sich in den ecken  erleichtern muß  wohl kein  geld für steu gehabt oder w ar eben  egal ,der laminat sieht eh aus  wie  das letze -- nein --  der vermieter hat  das recht  alles zu erneuern  !