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Schadensregulierung auf dem Parkplatz?

gefragt von Roessler am 30.04.2009 um 10:28 Uhr

Auf dem Parkplatz ist meiner Freundin ein PKW in die Seite ihres PKW gefahren, obwohl sie von rechts kam und nun will die gegnerische Versicherung nicht alles bezahlen, wieso?

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Recht x 35.295 Auto x 23.235 KFZ x 2.084 PKW x 531 Parkplatz x 129 Straßenverkehrsordnung x 82

anonym
beantwortet von LaMarie am 30. April 2009 10:30
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Weil auf dem Parkplatz nicht automatisch die StVO gilt, auf "rechts vor links" kann man sich daher nicht unbedingt berufen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. Juli 2009 18:23

Nee, gerade WEIL auf dem Parkplatz automatisch auch ohne Hinweis die StVO gilt.
.
Wo gilt denn Rechts vor Links (RvL)? Laut StVO da, wo Straßen zusammenkommen und die Vorfahrt nicht durch andere Zeichen geregelt ist. Es ist eine Regelung, die laut StVO auf Straßen bezieht, wo die sich ohne Ampeln oder Schilder kreuzen.
Da es sich beim Parkplatz aber nicht um eine Straßenkreuzung handelt, da es dort keine Straßen und Fahrbahnen gibt, kann es dort auch kein RvL geben. Die aufgemalten Linien geben vor, wo laut Parkplatzbesitzer die Autos geparkt werden sollten und wo sie zur Parkplatzsuche dazwischen entlang fahren sollten. Das macht diese Bereiche aber noch nicht zur Fahrbahn.
Dadurch kann sich deine Freundig nicht auf RvL berufen, denn auf dem Parkplatz gilt primär die gegenseitige Rücksichtnahme, so daß die Schuld in der Regel meist geteilt wird.


anonym
beantwortet von MrWombel am 30. April 2009 10:29
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Wendet euch an einen Anwalt, anders wirst Du das Problem nicht lösen können. Und bringt Zeit mit, bis zum Urteil habe ich knapp zwei Jahre gewartet.


anonym
beantwortet von LostinIreland am 30. April 2009 10:31
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auf einem privaten parkplatz gilt nicht unbedingt die StVO


anonym
beantwortet von Alp200 am 30. April 2009 12:55
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In die Seite gefahren ist etwas ungenau. wenn ich vorwärts fahre und einer rammt mich seitlich auf dem Parkgelände, ist der Treffpunkt des Schadens nicht unwichtig. Ist der Treffer ziemlich weit vorn, häffe man den Ausparker bemerken müssen und mit Ausparker muss man auf dem Parkgelände immer rechnen.Ist aber der Ausparker ziemlich weit hinten in die Seite gefahren, war man ja schon fast vorbei und die Hauptschuld liegt dann beim Ausparker. Versicherung sagt immer: Parkgelände-halbe/halbe ohne Prüfung. Ab zum Anwalt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. April 2009 11:17
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auf einem privaten Parkplatz gelten keine STVO. Das heißt jeder muß immer vorsichtig und in Gegenseitiger Rücksichtnahme sich dort bewegen. Es gibt dort kein Recht auf Rechts vor Links. Deshalb wird auch immer jedem eine Teilschuld zugeordnet, es sei denn jemand wäre auf ein stehendes Fahrzeug gefahren


anonym
beantwortet von Schlaului am 30. April 2009 10:35
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... und es kommt noch drauf an, ob es ein öffentlicher Parkplatz ist (dann gilt die STVO) oder ein privater (dann gilt die STVO nicht "automatisch".) Hab' grad' so'n fall hinter mir: Dauer des Verfahrens: 1 Jahr, Ausgang: "Halbe/Halbe"!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. Juli 2009 18:25

Wenn der 'private' Parkplatz (z.B. Supermarkt usw) nicht abgeschlossen ist, dann ist das trotz Privatbesitz öffentliche Verkehrsfläche und die StVO gilt automatisch auch dort.


anonym
beantwortet von tomtom83 am 30. April 2009 10:28
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Wie begründet es die Versicherung und was genau will sie nicht zahlen. Den Schaden oder Schmerzensgeld.


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